
Rauswurf-Drohung im Bundestag: Kann Klöckner die AfD einfach aussperren?

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) droht im äußersten Fall mit dem Rauswurf einer kompletten Fraktion. In einem Podcast der Funke Mediengruppe hat sie AfD und Linke wegen ihres Auftretens im Plenum hart angegriffen. Nur: Was steht dazu eigentlich in der Geschäftsordnung?
„Dieses Instrument habe ich“
Gesprochen hat die CDU-Politikerin im Podcast „Meine schwerste Entscheidung“. Dort warnte sie vor einer Polarisierung, die sich immer weiter aufschaukle. Die meisten Ordnungsrufe kassiere die AfD, die Linke ziehe aber nach. Dann folgte der Satz, der seitdem die Runde macht:
„Wenn es eskaliert, schmeiße ich die ganze Fraktion raus. Dieses Instrument habe ich als Präsidentin.“
Ihre Aufgabe sei es, die Plenardebatte zu sichern, betonte Klöckner. Wenn eine Fraktion systematisch störe, bis andere nicht mehr zu hören seien, müsse sie einschreiten, egal von wem der Regelbruch ausgehe. Außerdem störte sie sich an Reden, die offenbar vor allem für kurze TikTok-Clips gemacht seien. Dort stehe „Demontage statt Diskussion“ im Vordergrund.
Vorgeschichte: Tumult in der Generaldebatte
Aus dem Nichts kommt die Drohung nicht. Bei der Generaldebatte am 9. September ging es heiß her. Kanzler Friedrich Merz redete, von den AfD-Bänken kamen Zwischenrufe am laufenden Band. Klöckner unterbrach Merz schließlich mit den Worten: „Wir sind hier jetzt nicht auf einem Fußballplatz. Heben Sie sich das fürs Wochenende auf.“ Sollte sich das wiederholen, werde sie die Störer hinauswerfen, kündigte sie an. „Mir reicht es jetzt.“
Einen Tag vorher hatte der Bundestag den Einspruch des AfD-Abgeordneten Martin Sichert gegen einen Ordnungsruf zurückgewiesen. Sichert hatte in der Debatte über die Krankenkassenbeiträge erklärt, wer dem Gesetz zustimme, gehe „als Lügner in die Geschichte ein“.
Was die Geschäftsordnung wirklich hergibt
Ein Blick in die Regeln ist aufschlussreich. Laut Geschäftsordnung stehen der Sitzungsleitung mehrere Stufen zur Verfügung:
- Ordnungsruf (§ 36): Wer drei davon in einer Sitzung bekommt, muss den Saal verlassen.
- Ordnungsgeld (§ 37): 2.000 Euro, im Wiederholungsfall 4.000 Euro. Wer innerhalb von drei Sitzungswochen dreimal zur Ordnung gerufen wird, muss zahlen.
- Sitzungsausschluss (§ 38): Bei grober Verletzung der Ordnung ist ein Ausschluss für bis zu 30 Sitzungstage möglich.
- Unterbrechung (§ 40): Bei störender Unruhe darf die Präsidentin die Sitzung unterbrechen oder ganz aufheben.
Jetzt wird es spannend. § 38 spricht ausdrücklich von „einem Mitglied des Bundestages“, nicht von einer Fraktion. Einen Paragrafen, mit dem man eine ganze Fraktion auf einmal vor die Tür setzt, sucht man vergeblich. Rein rechnerisch müsste Klöckner also jedem einzelnen Abgeordneten eine grobe Verfehlung nachweisen. Und jeder Betroffene kann nach § 39 Einspruch einlegen.
Ein Machtwort mit Nebenwirkungen
Die AfD ist die größte Oppositionsfraktion. Bei der Wahl im Februar 2025 holte sie rund 20,8 Prozent und 152 Mandate. Würden diese Abgeordneten auf einen Schlag aus dem Saal geworfen, hätte ein Fünftel der Wähler plötzlich keine Stimme mehr im Parlament. Beobachter dürften sich fragen, ob eine CDU-Präsidentin sich so ein Bild leisten will. Schließlich verlangt § 7 von ihr eine „gerechte und unparteiische“ Leitung der Sitzungen.
Pöbeleien sind trotzdem kein Kavaliersdelikt, und ein Parlament braucht Ordnung. Laut Bundestag gehören Zwischenrufe dazu, Dauerstörungen aber nicht. Schon Joschka Fischer flog 1984 aus dem Saal, nachdem er den Vizepräsidenten mit dem berühmten „Mit Verlaub“-Satz beschimpft hatte. Das war allerdings ein Einzelner und nicht gleich eine ganze Fraktion.
Unser Fazit
Klöckners Drohung klingt entschlossen. Die Geschäftsordnung ist aber auf einzelne Abgeordnete zugeschnitten. Aus Sicht unserer Redaktion ist hier mehr Show als Paragraf im Spiel. Wer das Parlament vor TikTok-Theater schützen will, sollte nicht selbst mit markigen Podcast-Sätzen nachlegen. Schwerer wiegt etwas anderes: Die Bürger erwarten von ihren Abgeordneten Lösungen für Energiepreise, Sicherheit und Wirtschaft und keine Machtkämpfe im Plenarsaal.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Er gibt die Meinung unserer Redaktion wieder und beruht auf den Informationen, die uns zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorlagen.

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