
Wahl-Ausschluss in Niedersachsen: AfD-Kandidaten fordern Neuwahl!

Vier AfD-Politiker, die man vor der Kommunalwahl vom 13. September von den Stimmzetteln gestrichen hatte, geben nicht auf. Martin Sichert, Stephan Bothe, Thorsten Moriße und Justin Vogel haben Einspruch gegen die Wahlen in ihren Kommunen eingelegt. Ihr Ziel ist, die Abstimmungen für ungültig erklären und wiederholen zu lassen.
Damit landet ein Streit, der das Land seit dem Sommer spaltet, jetzt dort, wo er hingehört: bei der Frage, ob der Staat Bürgern die Wahl eines Bewerbers verbieten darf, noch bevor sie überhaupt ein Kreuz gesetzt haben.
Wer betroffen ist und worum es geht
Nach übereinstimmenden Berichten traf der Ausschluss vier Bewerber für Spitzenämter:
- Martin Sichert, Bundestagsabgeordneter, Landratskandidat im Landkreis Friesland
- Stephan Bothe, AfD-Landesvize, Landratskandidat in Lüneburg
- Thorsten Moriße, Oberbürgermeisterkandidat in Wilhelmshaven
- Justin Vogel, Kreisvorsitzender, Bürgermeisterkandidat in Herzberg am Harz
Den Einsprüchen zufolge, über die zuerst berichtet wurde, argumentiert ihr Anwalt Christian Wirth, selbst AfD-Bundestagsabgeordneter, in allen vier Fällen ähnlich. Seiner Ansicht nach liegt ein „rechtswidriger Wahlausschluss aus materiellen Gründen“ vor. Gemeint ist die politische Gesinnung der Bewerber. Weil es „die Möglichkeit“ gegeben habe, dass die Männer gewonnen hätten, handle es sich um einen schwerwiegenden Wahlfehler.
Parteibuch als „rechtlicher Malus“?
Das Hauptargument lautet so: Die Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen Partei dürfe niemandem zum Nachteil werden. Bei Vogel sei ausgerechnet sein Engagement in der AfD als Ausschlussgrund angeführt worden. Darin sieht Wirth einen Verstoß gegen das im Grundgesetz verankerte Parteienprivileg. Einzelne Äußerungen, die Zweifel an Vogels Verfassungstreue begründen könnten, gebe es nicht.
Bei Sichert fordere das Recht eine „strenge Verhältnismäßigkeitsprüfung“. Nur „schwerwiegende Zweifel“ rechtfertigten einen Ausschluss, „irgendwelche Zweifel“ genügten nicht. Auch für Bothe und Moriße gelte das. Daran ändere nichts, dass der Verfassungsschutz den niedersächsischen Landesverband seit 2026 als gesichert rechtsextremistisch einstuft.
Ein Gesetz im Eiltempo
Rechtsgrundlage ist eine Änderung des Kommunalwahlgesetzes, die der Landtag laut NDR erst im Mai beschlossen hatte. Hat ein Wahlausschuss Zweifel an der Verfassungstreue eines Bewerbers, kann er die Kommunalaufsicht im Innenministerium unter Daniela Behrens (SPD) einschalten. Berichten zufolge wurden 18 Bewerber überprüft und fünf ausgeschlossen, darunter auch ein parteiloser Kandidat in Weener.
Pikant ist ein weiteres Detail: Laut Fachmedien soll das Innenministerium Daten aus den Prüfverfahren noch vor den Klagen gelöscht haben. Staatsrechtler und die CDU-Opposition hätten deshalb vor schweren Folgen gewarnt, bis hin zu Wahlwiederholungen. Wie will man später gerichtlich prüfen, was man nicht mehr vorlegen kann?
Erst wählen, dann prüfen
Vor der Wahl waren alle Eilanträge der vier Kandidaten gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg nannte seine Beschlüsse „unanfechtbar“. Die Rechtmäßigkeit der Ausschlüsse lasse sich erst nach der Wahl klären. Zu der Frage, ob die Ausschlüsse zu Recht erfolgten, hat also bis heute kein Gericht entschieden.
Wie es jetzt weitergeht
Zunächst entscheiden die zuständigen Stellen über die Einsprüche. Lehnen sie ab, bleibt den Kandidaten ab Zustellung ein Monat Zeit für eine Klage vor dem Verwaltungsgericht. Das kann dauern, womöglich Jahre.
Beobachter erinnern an den Fall Joachim Paul, den AfD-Kandidaten für das Oberbürgermeisteramt in Ludwigshafen, der 2025 ebenfalls von der Wahl ausgeschlossen worden war. Damals wie heute steht dieselbe Frage im Raum. Man muss die AfD nicht mögen, um sie für wichtig zu halten: Wer entscheidet in einer Demokratie über die Eignung eines Kandidaten – der Wähler oder eine Behörde? Wenn am Ende Gerichte Wahlen kippen, weil Ministerien über das Ziel hinausgeschossen sind, wäre das Vertrauen in faire Wahlen beschädigt. Der Schaden träfe dann nicht eine Partei, sondern die Bürger.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Er gibt die Meinung unserer Redaktion und die uns vorliegenden Informationen wieder.

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