
Trauerwache Frankfurt: Wer fotografiert, will selbst nicht aufs Bild?
Bei der „Trauerwache Deutschland“ am 19. September in Frankfurt am Main fotografierten linke Aktivisten die Teilnehmer und stellten die Bilder später ins Netz. Einer der Demonstranten, Christopher Albrecht, drehte den Spieß um und veröffentlichte auf X Fotos der beiden Fotografen. Jetzt liegen ihm deshalb zwei anwaltliche Abmahnungen vor.
Gedenken an Opfer, dann folgt die Kamera
Medienberichten zufolge kamen mehr als 1.000 Menschen auf den Frankfurter Römerberg. Angehörige und Freunde erinnerten dort an Menschen, die durch Terror, Messerangriffe und andere Gewalttaten ums Leben gekommen sind. Es war also eine Trauerveranstaltung. Eine Kampfkundgebung sah anders aus.
Trotzdem veröffentlichte das „Dokunetzwerk Rhein-Main“ im Anschluss laut dem Bericht eine ganze Serie von Fotos. Auf ihnen sind einzelne Teilnehmer so zu sehen, dass man sie erkennen kann. Für viele Betroffene ist das ein beklemmendes Gefühl: Wer um Tote trauert, findet sein Gesicht später in einem politischen Dossier wieder.
Die Abmahnung: Löschen bis zum 29. September
Albrecht hatte die beiden Fotografen, im Bericht als Johannes F. und Tim D. abgekürzt, seinerseits während der Veranstaltung abgelichtet. Seine Bilder stellte er auf X. Die Antwort kam per Anwaltspost. Beide Fotografen verlangen, dass er die Aufnahmen löscht. Außerdem solle er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben.
Die Frist läuft am 29. September 2026 um 18 Uhr ab. Komme Albrecht der Forderung nicht nach, drohten die beiden mit rechtlichen Schritten. Es ist eine bemerkenswerte Pointe. Die beiden fotografieren Demonstranten, und wenn sie selbst fotografiert werden, soll das nicht erlaubt sein?
Was das Gesetz sagt
Rechtlich geht es um das Kunsturhebergesetz. Dort ist das „Recht am eigenen Bild“ geregelt. Grundsätzlich braucht man eine Einwilligung, bevor man ein Personenfoto veröffentlicht. Für Versammlungen gibt es aber eine Ausnahme. Ob sie greift oder ob gezielt einzelne Personen herausgestellt werden, entscheiden die Gerichte im Einzelfall. Dieser Maßstab müsste dann allerdings für beide Seiten gleich gelten.
Spenden und eine kämpferische Ansage
Albrecht will sich wehren. Für die Prozesskosten hat er eine Spendenkampagne gestartet, laut dem Bericht kamen bereits mehr als 13.000 Euro zusammen. In einer Pressemitteilung schreibt er:
„Jetzt versuchen die beiden Antifaschisten, mich mit Unterlassungsforderungen zum Schweigen zu bringen. Das werde ich mir nicht bieten lassen.“
Wütend macht viele Teilnehmer auch der Text, den das Netzwerk zu den Bildern veröffentlicht hat. Darin heißt es, die Trauerwache instrumentalisiere Gewalttaten und Anschläge, um „rassistisch motivierte Stimmung“ gegen Geflüchtete zu erzeugen. Das Netzwerk verweist auf anwesende aktive und ehemalige AfD-Politiker. Kritisiert wird auch die Journalistin Julia Ruhs, die für den BR und Bild arbeitet. Sie habe in ihrer Rede gegen „illegale“ und „falsche“ Migration gesprochen.
Ein Vater, der nicht schweigen will
Wie vorsichtig man mit dem Vorwurf der Instrumentalisierung umgehen sollte, zeigt ein Blick auf die Organisatoren. Zum Team gehört Michael Kyrath. Seine 17-jährige Tochter Ann-Marie wurde am 25. Januar 2023 in einem Regionalzug bei Brokstedt zusammen mit ihrem 19-jährigen Freund Danny von einem Palästinenser getötet. Ann-Marie erlitt 26 Messerstiche.
Seitdem setzt sich Kyrath öffentlich für das Gedenken an die Opfer ein. Er steht mit vielen anderen betroffenen Familien in Kontakt. Aus Sicht unserer Redaktion haben diese Familien ein Recht darauf, dass ihre Trauer nicht als Hetze abgestempelt wird. Sie wurde zu einem öffentlichen Anliegen, weil die Politik jahrelang zu wenig gegen Messergewalt und nicht vollzogene Abschiebungen unternommen hat. Die Kriminalstatistik meldet Rekordwerte. Kritiker der Migrationspolitik halten es deshalb für unerträglich, dass am Ende diejenigen unter Druck geraten, die an die Toten erinnern.
Hinweis: Wir leisten keine Rechtsberatung. Dieser Beitrag gibt unsere eigene Meinung und die uns vorliegenden Informationen wieder. Er ersetzt keine anwaltliche Prüfung im Einzelfall.
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