
Kramers Alleingang? U-Ausschuss nimmt AfD-Prüffall ins Kreuzverhör

Im Thüringer Landtag in Erfurt wird es am Montag wieder unangenehm für Verfassungsschutzchef Stephan J. Kramer. In der zweiten öffentlichen Sitzung des Untersuchungsausschusses zum sogenannten „Kramer-Komplex“ sagen erneut zwei frühere Leiter des Referats für Rechts- und Linksextremismus aus. Erstmals steht dabei die Frage im Raum, ob Kramers Verkündung des AfD-Prüffalls im Jahr 2018 allein seine eigene Entscheidung war.
Ein Prüffall, von dem die Fachleute nichts wussten?
Im September 2018 machte Kramer öffentlich, dass sein Amt die Thüringer AfD als Prüffall führe. Bundesweit war das ein Novum. Im eigenen Haus soll der Schritt allerdings auf heftige Ablehnung gestoßen sein. Medienberichten zufolge hatte der Präsident das zuständige Fachreferat vorher nicht eingebunden. Intern habe die Einstufung als seine Privatentscheidung gegolten.
Wie groß der Unmut war, zeigt eine Mail, die später in den Medien auftauchte. Darin warf der zuständige Referatsleiter Kramer vor, er habe das Referat bei der Prüfung der entscheidenden Sachverhalte „bewusst außen vor gelassen“. Solche Worte schreibt ein Beamter nicht einfach an seinen Präsidenten.
Später bekam Kramer auch vor Gericht die Quittung. Das Verwaltungsgericht Weimar entschied, dass er den Prüffall nicht hätte öffentlich machen dürfen. Eine Rechtsgrundlage gebe es nur für die Information der Öffentlichkeit über Beobachtungs- und Verdachtsfälle, nicht aber für den Prüffall. Kramer bezeichnete das Urteil damals Berichten zufolge als enttäuschend. Ihm sei es um Transparenz gegangen.
Richter bemängeln fehlende Neutralität
Dabei blieb es nicht. Am 1. Dezember 2025, genau zehn Jahre nach Kramers Amtsantritt, urteilte dasselbe Gericht erneut gegen ihn. Kramer hatte in einem Zeitungsinterview im Juni 2023 das Programm der AfD inhaltlich bewertet. Damit habe er gegen das Neutralitätsgebot verstoßen. Zwei weitere beanstandete Aussagen hielten die Richter allerdings für zulässig. Ende Juni musste Kramers Amt eine Richtigstellung veröffentlichen.
Ein Verfassungsschutzchef, dem Gerichte bescheinigen, die parteipolitische Neutralität verletzt zu haben? Für viele Bürger ist genau das der Kern des Problems. Wer andere auf ihre Verfassungstreue prüft, muss selbst jeden Zweifel an seiner Unabhängigkeit ausräumen.
Zweiter Anlauf nach einer Blitzbefragung
Bei der ersten Sitzung Ende August war einer der beiden Zeugen nach wenigen Minuten schon wieder entlassen. Geladen war er nur zur Einstufung der Thüringer AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ im März 2021. Da war er aber schon fast zwei Jahre nicht mehr im Amt, denn er war Mitte 2019 ausgeschieden. Nun geht es um den Prüffall, der genau in seine Amtszeit fällt. Diesmal könnte er also deutlich mehr zu sagen haben.
Schon damals hatte der Mann laut dpa erklärt, Kramer habe bereits vor seinem Amtsantritt 2015 in Interviews durchblicken lassen, dass er sich eine Beobachtung der AfD vorstellen könne. Sein Nachfolger, der das Referat bis 2022 leitete, wird erneut zur Hochstufung von 2021 befragt.
Der umstrittene Vermerk zur Indemnität
Brisant ist ein Streitpunkt, der im Ausschuss bisher kaum vorkam: die Indemnität. Sie schützt Abgeordnete davor, wegen Äußerungen in ihrer Funktion vom Staat verfolgt zu werden. In Thüringen ist dieser Schutz besonders weit gefasst. Nach verbreiteter Lesart dürfte der Verfassungsschutz dann kaum Aussagen von AfD-Abgeordneten für eine Einstufung verwenden. Es gibt jedoch auch eine engere Auslegung.
Ein Vermerk dazu soll entlastend gewesen sein. Insider berichteten Medien, Kramer habe ihn aus dem Gutachten herausgehalten, weil man „dem Gegner keine Argumente liefern“ dürfe. Ob der Ausschuss dieses Papier überhaupt vorliegen hat, ist offen.
Aktenberge in letzter Minute
Das Innenministerium hat die Akten nur zögerlich geliefert. Ausschussmitglieder beklagten schon im vergangenen Jahr öffentlich eine regelrechte Mauertaktik. Kurz vor der ersten Befragung kamen dann gewaltige Mengen an Dokumenten auf einmal. Wer Aufklärung wirklich will, geht anders vor.
Weitere Vorwürfe kommen am Montag gar nicht erst zur Sprache. Medienberichten zufolge soll sich ein Mitarbeiter beim Personalrat beschwert haben, Kramer habe ihm Gewalt angedroht. Einen anderen Kollegen soll er nach Hinweisen zweier MDR-Journalisten beim Ministerium angeschwärzt haben. Geklärt ist davon bislang nichts. Die Menschen in Thüringen haben aber ein Recht darauf, dass diese Vorwürfe vollständig auf den Tisch kommen.
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