280.000
Kunden
Sicherer
Versand
28.09.2026
05:16 Uhr
KI-generiert

Ex-Verfassungsrichterin bricht Tabu: AfD-Richter nach Karlsruhe!

Ex-Verfassungsrichterin bricht Tabu: AfD-Richter nach Karlsruhe!
Symbolbild: KI-generiert

Gertrude Lübbe-Wolff war von 2002 bis 2014 auf Vorschlag der SPD Richterin am Bundesverfassungsgericht. Jetzt fordert sie, künftig auch von der AfD nominierte Juristen nach Karlsruhe zu wählen. Im Interview mit dem Fachportal Legal Tribune Online warnt die Bielefelder Professorin außerdem, die Brandmauer koste das höchste deutsche Gericht Vertrauen, und zwar in hohem Tempo.

Eine SPD-Richterin rüttelt an der Brandmauer

Das Brisante daran: Die Forderung kommt nicht aus dem Umfeld der AfD. Sie stammt von einer Juristin, die einst von den Sozialdemokraten ins Amt gebracht wurde. Eine Beteiligung AfD-nominierter Richter halte sie für „sinnvoll“, sagte Lübbe-Wolff. An mehreren Landesverfassungsgerichten gebe es solche Kandidaten bereits.

Auch das Ausland stützt ihre These. In Österreich entscheiden am Verfassungsgericht Richter mit, die von der FPÖ vorgeschlagen wurden. In der Schweiz sitzen SVP-Kandidaten am Bundesgericht. Von Problemen im Gerichtsalltag sei dort nichts bekannt. Die Sorge, ein AfD-Richter könne die Arbeit blockieren, hält sie für überzogen. Eine solche Blockade wäre eine Pflichtverletzung, die sich ahnden ließe.

Vertrauen im Sturzflug

Die Umfragewerte, auf die sie verweist, sind alarmierend. Laut Allensbach hatten 2021 noch 81 Prozent der Befragten starkes Vertrauen in das Gericht. 2023 waren es 75 Prozent, 2025 nur noch 63 Prozent. Einbrüche habe es schon früher gegeben, etwa nach dem Kruzifix-Beschluss. Einen so steilen Absturz in so kurzer Zeit aber nicht.

Ihre Erklärung: Weil die AfD bei der Richterwahl außen vor bleibe, sähen sich viele Bürger in der Ansicht bestätigt, ein „Machtkartell der ‚Altparteien‘“ blockiere die Veränderungen, die sie sich wünschten. Wenn immer mehr Menschen rechts wählten, über die Besetzung in Karlsruhe aber zunehmend mit Stimmen von links entschieden werde, schade das dem Vertrauen auf Dauer.

Dazu kommen umstrittene Entscheidungen. Genannt wurden unter anderem der Klimabeschluss, die Corona-Beschränkungen und das Durchwinken der Schuldenbremsen-Reform durch den bereits abgewählten Bundestag. Mit genau dieser Reform wurde im März 2025 das gigantische Schuldenpaket der Merz-Regierung möglich. Dabei hatte Merz im Wahlkampf versprochen, keine neuen Schulden zu machen.

Die Warnung von Strauß „versiebt“

Beim Blick nach vorn wird die frühere Richterin deutlich. Franz Josef Strauß habe gewarnt, rechts der Union dürfe keine Partei hochkommen. Diese Warnung habe man „versiebt“. Setze sich die AfD im Bund dauerhaft fest, laufe es auf mehr als einen AfD-Verfassungsrichter hinaus. Erste Erfahrungen solle man deshalb „möglichst bald“ sammeln.

Ein weiterer Befund wiegt schwer. Wegen der Brandmauer würden sich geeignete Kandidaten, etwa von Universitäten, „gar nicht erst aus der Deckung wagen“, weil sie um ihre Karriere fürchteten. Ein bitteres Urteil über das Meinungsklima in einem Land, das seine Freiheit so gern lobt.

Lehren aus dem Brosius-Gersdorf-Debakel

Die Richterwahl müsse zwar politisch bleiben, betont Lübbe-Wolff. Pannen wie 2025 bei der gescheiterten Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf ließen sich aber durch bessere Vorbereitung verhindern. Kritisch sieht sie auch eine „überschießende Parteipolitisierung“, bei der Versorgungswünsche und geschickte Netzwerker zu viel Gewicht bekommen. Ihr Vorschlag: eine öffentliche Ausschreibung nach österreichischem und Schweizer Vorbild.

Absage an ein AfD-Verbot

Ein Verbotsverfahren gegen die AfD sieht sie weiterhin kritisch. Aus der Partei sei zwar „immer mal wieder Schockierendes zu hören“. Mit den vorliegenden Gutachten habe sie jedoch „erhebliche Probleme“, manches werde „überinterpretiert“. Die große Mehrheit der AfD-Wähler sei nicht rechtsextrem. Zuerst müsse man prüfen, ob einzelnen besonders radikalen Personen ihre Grundrechte aberkannt werden könnten. Scheitere schon das, brauche man über ein Parteiverbot gar nicht erst zu reden.

Im 75. Jubiläumsjahr des Gerichts mahnt Lübbe-Wolff, seine Autorität hänge letztlich am „Rückhalt in der Gesellschaft“. Wer Millionen Wähler dauerhaft aussperrt, gefährdet genau diesen Rückhalt. Ob die Koalition aus Union und SPD den Rat aus den eigenen Reihen hören will, bleibt abzuwarten.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“