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02.10.2026
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Richter fordern AfD-Verbot: Wie neutral ist Hessens Justiz noch?

Richter fordern AfD-Verbot: Wie neutral ist Hessens Justiz noch?
Symbolbild: KI-generiert

Mehr als 1.000 Juristen verlangen ein Verbotsverfahren gegen die AfD, darunter auch amtierende Richter und Staatsanwälte. In Hessen ist darüber ein heftiger Streit ausgebrochen. Justizminister Christian Heinz (CDU) warnt vor Befangenheitsanträgen, die laufende Prozesse lahmlegen könnten. Seine Kritiker sprechen von Einschüchterung.

Ein offener Brief mit Sprengkraft

Ausgelöst hat die Debatte ein offener Brief des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV). Medienberichten zufolge haben sich inzwischen 1.051 Anwälte, Richter, Staatsanwälte und weitere Juristen angeschlossen. Ihre Forderung an Bundesregierung und Bundestag: Karlsruhe soll über ein Verbot der AfD entscheiden.

Der RAV stützt sich dabei auf ein Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte, die Kritiker dem linken Spektrum zuordnen. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, die Politik der AfD verletze das Menschenwürde- und das Demokratieprinzip des Grundgesetzes. Der Verein folgert daraus, ein Verfahren habe gute Chancen. Entscheiden könnte darüber allein das Bundesverfassungsgericht.

Das Ministerium greift ein

Brisant wird es, weil Juristen unterschrieben haben, die selbst Recht sprechen oder Anklage erheben. Das hessische Justizministerium schickte deshalb ein Schreiben an die Gerichtsverwaltungen und an den Generalstaatsanwalt. Nach Angaben der Neuen Richtervereinigung tauchten darin auch einzelne hessische Richter und Staatsanwälte namentlich auf, die mit Namen und Amtsbezeichnung unterschrieben hatten.

Die Verwaltungen sollten prüfen, ob das im Einzelfall dienstrechtlich eine Rolle spiele. Heinz begründet den Schritt mit dem Schutz der Verfahren. Wer sich öffentlich und unter Angabe seines Amtes politisch festlege, liefere Prozessbeteiligten womöglich eine Vorlage für Befangenheitsanträge. Gerichte und Staatsanwaltschaften sollten dafür sensibilisiert werden.

Disziplinieren wolle er niemanden, betont der CDU-Politiker. Sein Haus habe schon im August klargestellt, dass das Unterzeichnen eines politischen Aufrufs außerhalb des Dienstes für sich genommen kein Dienstvergehen sei. Auch Justizangehörige dürften sich politisch engagieren.

Empörung bei Richtern, Grünen und Jusos

Beruhigt hat das niemanden. Die Neue Richtervereinigung Hessen spricht von einem „schwerwiegenden Eingriff in die Judikative“ und in die Meinungsfreiheit der Betroffenen. Die Grünen im Landtag werfen Heinz „vorauseilenden Gehorsam“ vor, die Jusos sprechen von einem „ministeriellen Einschüchterungsinstrument“. Ob jemand befangen sei, müsse im jeweiligen Verfahren geklärt werden, so die Kritiker. Heinz weist die Vorwürfe zurück.

Bemerkenswert ist das schon: Wer sonst bei jeder Gelegenheit die Neutralität staatlicher Stellen anmahnt, verteidigt hier das Recht von Richtern, mit Amtstitel ein Parteiverbot zu fordern.

Neutralität ist kein Luxus

Dabei ist die Rechtslage eindeutig. Das Deutsche Richtergesetz verpflichtet Richter, sich innerhalb und außerhalb ihres Amtes so zu verhalten, dass das Vertrauen in ihre Unabhängigkeit nicht gefährdet wird. Ausdrücklich gilt das auch für politisches Engagement. Wie soll ein AfD-Politiker, Mitglied oder Wähler einem Richter vertrauen, der das Verbot seiner Partei öffentlich unterstützt hat?

Dazu kommt die Geschichte. Die Bundesrepublik hat bisher nur zwei Parteien verboten: 1952 die Sozialistische Reichspartei und 1956 die KPD. Gegen die NPD scheiterten Verfahren 2003 und 2017. Ein Parteiverbot ist die schärfste Waffe der wehrhaften Demokratie. Gerade deshalb sollten die, die am Ende urteilen, nicht zugleich als Kampagnenteilnehmer auftreten.

Die AfD bohrt nach

Die AfD hat den Fall inzwischen in den Landtag gebracht. In einer Kleinen Anfrage will die Fraktion wissen, wie viele Angehörige der hessischen Justiz unterschrieben haben und ob schon Befangenheitsanträge gestellt wurden. Das Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet die Partei in Hessen als rechtsextremistischen Verdachtsfall.

Am Ende geht es um mehr als einen Brief. Der Rechtsstaat lebt davon, dass Bürger ihren Richtern vertrauen können, egal wo sie politisch stehen. Wer dieses Vertrauen für ein politisches Signal aufs Spiel setzt, schadet der Justiz mehr als jeder Befangenheitsantrag.

Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Er gibt die Meinung unserer Redaktion und die uns vorliegenden Informationen wieder.

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