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30.09.2026
15:16 Uhr
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Verbots-Offensive: SPD will den Wahlsieger vor Gericht bringen!

Verbots-Offensive: SPD will den Wahlsieger vor Gericht bringen!
Symbolbild: KI-generiert

Die SPD macht Ernst. In einer gemeinsamen Erklärung verlangen die Chefs ihrer Fraktionen im Bundestag und in den Landtagen, ein Verbotsverfahren gegen die AfD vorzubereiten. Noch in diesem Jahr soll eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern Material sammeln. Der Vorstoß kommt nur wenige Wochen nach den Wahlsiegen der AfD im Osten.

Arbeitsgruppe soll Material liefern

Adressiert ist die Forderung an die Verfassungsorgane, die einen Verbotsantrag stellen dürfen, also Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Die geplante Gruppe soll laut Erklärung Material zusammentragen, systematisch ordnen und unabhängig bewerten. Am Ende soll eine „solide Grundlage“ für einen erfolgreichen Antrag stehen.

Das Papier ist scharf formuliert. Die AfD sei „eine rechtsextreme Partei“, heißt es darin. Sie greife „unsere freie Gesellschaft systematisch an“, mache „die demokratischen Institutionen verächtlich“ und wolle die freiheitlich-demokratische Grundordnung „von innen heraus“ beseitigen. Medienberichten zufolge nennen die Sozialdemokraten die Prüfung eine „demokratische Pflicht“.

„Es ist eine Lehre aus unserer Geschichte und Grundlage der wehrhaften Demokratie, prüfen lassen zu können, ob Parteien sich auf dem Boden unseres Grundgesetzes bewegen.“

Klingbeils vielsagendes Timing

Den Anstoß hatte Parteichef und Vizekanzler Lars Klingbeil gegeben. Schon am Freitag drängte er darauf, die Prüfung zu beschleunigen. Seine Begründung: In den kommenden Monaten stünden keine Landtagswahlen an, deshalb sei jetzt „die richtige Zeit“. Berichten zufolge stellt sich auch Verteidigungsminister Boris Pistorius hinter den Plan.

Dazu sollte man den Hintergrund kennen. Am 6. September holte die AfD in Sachsen-Anhalt 43,8 Prozent. Zwei Wochen später gewann sie in Mecklenburg-Vorpommern mit 38,2 Prozent vor der SPD. Die CDU scheiterte dort mit 4,9 Prozent an der Fünfprozenthürde und flog damit zum ersten Mal überhaupt aus einem Landesparlament.

Kritiker halten das fĂĽr ein fatales Signal. FĂĽr viele BĂĽrger sieht das weniger nach wehrhafter Demokratie aus. Eher wirke es so, als wolle man einen unbequemen Konkurrenten vor Gericht loswerden, statt ihn mit besserer Politik zu schlagen.

In Karlsruhe liegen die HĂĽrden sehr hoch

Nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes darf eine Partei nur verboten werden, wenn sie darauf abzielt, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Das entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht, und nötig ist eine Zweidrittelmehrheit im zuständigen Senat. Bisherige Verfahren zeigen, wie schwer das ist:

  • 1952 wurde die Sozialistische Reichspartei verboten, 1956 die KPD.
  • 2003 scheiterte das erste NPD-Verfahren, weil V-Leute des Verfassungsschutzes bis in die ParteifĂĽhrung reichten.
  • 2017 scheiterte auch der zweite Versuch. Die NPD sei zwar verfassungsfeindlich, aber zu schwach, um ihre Ziele durchzusetzen.

Eine Partei, die bei Landtagswahlen stärkste Kraft wird, ist juristisch ein völlig anderer Fall. Einem AfD-Verfahren werden deshalb oft nur geringe Chancen eingeräumt. Außerdem hat das Verwaltungsgericht Köln Medienberichten zufolge noch nicht über die Einstufung der Partei durch den Verfassungsschutz entschieden.

Könnte das nach hinten losgehen?

Auch politisch könnte sich das rächen. Ein Verfahren über Jahre würde der AfD die Opferrolle liefern, und das hilft in jedem Wahlkampf. Die Probleme, die die Menschen wirklich beschäftigen, von der schwachen Wirtschaft über die Migration bis zur inneren Sicherheit, löst ein Urteil aus Karlsruhe nicht.

Die SPD kam bei der Bundestagswahl 2025 nur noch auf 16,4 Prozent. Sie sollte sich eher fragen, warum ihr die Wähler davonlaufen. Die ehrlichere Lehre aus der Geschichte lautet: Politische Gegner schlägt man mit Argumenten und im Wettbewerb, nicht vor Gericht.

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