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Grüne Steuer-Offensive: Jetzt geht es an Erbe, Immobilien und Krypto!

Grüne Steuer-Offensive: Jetzt geht es an Erbe, Immobilien und Krypto!
Symbolbild: KI-generiert

Am Donnerstag lassen die Grünen im Bundestag gleich siebenmal namentlich abstimmen, jedes Mal über einen eigenen Vorschlag zur Steuerpolitik. Damit wollen sie die Abgeordneten von Union und SPD öffentlich festnageln. Es geht um große Erbschaften, Immobiliengewinne und Kryptowerte. Den Staatskassen sollen die Pläne nach Darstellung der Partei rund 20 Milliarden Euro bringen.

Das Schaufenster-Manöver der Opposition

Bei einer namentlichen Abstimmung wirft jeder Abgeordnete eine persönliche Stimmkarte ein: blau für Ja, rot für Nein, weiß für Enthaltung. Danach kann jeder nachlesen, wer wie gestimmt hat. Genau darum geht es den Grünen.

Die Finanzpolitikerin Katharina Beck sagte der Deutschen Presse-Agentur, ihre Partei habe „eklatante und häufig veraltete Gerechtigkeitslücken“ gefunden. Die Grünen rechnen sich dabei einen doppelten Hebel aus. Die Union könne nicht Nein sagen, weil die Vorschläge angeblich Marktineffizienzen beseitigten. Die SPD könne nicht Nein sagen, weil sie für mehr Gerechtigkeit sorgten. Das ist taktisch geschickt gedacht. Ob die Rechnung im Plenum aufgeht, ist eine andere Frage.

Was konkret auf dem Tisch liegt

Die Liste hat es in sich. Viele Forderungen kennt man schon aus Anträgen, die die Fraktion bereits 2025 in den Bundestag eingebracht hat:

  • Erbschaftsteuer: Die Ausnahmen für Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro und für Bestände ab 300 Wohnungen sollen fallen.
  • Immobilien: Die Spekulationsfrist soll wegfallen. Heute sind Gewinne aus privaten Immobilienverkäufen nach zehn Jahren steuerfrei.
  • Kryptowerte: Gewinne sollen immer regulär besteuert werden, egal wie lange man sie gehalten hat.

In früheren Anträgen ging es außerdem um sogenannte Share Deals bei der Grunderwerbsteuer und um Steuervermeidung wie bei Cum-Cum.

„Keine Steuererhöhung“ als Etikett

Die Grünen betonen, ihre Vorschläge seien keine klassischen Steuererhöhungen. Das wirkt wie ein Etikettentrick. Wer eine Steuerbefreiung streicht, holt sich am Ende mehr Geld vom Bürger. Für den Betroffenen fühlt sich das genau wie eine Steuererhöhung an.

Besonders heikel ist die Spekulationsfrist. Sie hilft nicht nur Großinvestoren. Sie hilft auch dem Handwerksmeister, der als Altersvorsorge eine vermietete Eigentumswohnung besitzt. Oder der Familie, die das Mehrfamilienhaus der Großeltern irgendwann verkaufen will. Kritiker sehen hier einen Angriff auf genau die private Vorsorge, die der Staat sonst so gern fordert.

Und die Koalition? Plant schon die nächste Abgabe

Ein Unschuldslamm ist Schwarz-Rot dabei nicht. Union und SPD beraten gerade selbst über eine Kunststoffsteuer ab 2027. Sie soll weniger Verpackungsmüll bewirken und nebenbei Geld in die Kasse spülen. Dazu kommt das 500-Milliarden-Sondervermögen, also neue Schulden. Für die Steuerzahler bedeutet das: Ob Regierung oder Opposition, beide suchen neue Einnahmen. Kaum jemand fragt, wo der Staat sparen könnte.

Was das für Sparer bedeutet

Auf die Lohnsteuer hätten die Pläne keine direkte Wirkung. Wer Immobilien oder Kryptowerte besitzt, sollte die Debatte aber genau verfolgen. Viele Edelmetall-Anleger schauen ebenfalls hin. Für physisches Gold gilt nämlich dieselbe Vorschrift wie für private Veräußerungsgeschäfte im Einkommensteuergesetz: Nach einem Jahr Haltedauer ist der Gewinn bisher steuerfrei. Für Gold haben die Grünen in ihren aktuellen Vorschlägen keine Änderung angekündigt.

Eines ist klar: Selbst ein Ja im Bundestag würde noch kein Gesetz ändern. Dafür wären weitere Beratungen nötig, je nach Vorhaben auch mit dem Bundesrat. Am Donnerstag geht es deshalb weniger um Paragrafen als um Bilder. Und um die Frage, wie lange der Fiskus seine Hände noch von privatem Vermögen lässt.

Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Steuer- oder Rechtsberatung und keine Anlageberatung. Er gibt unsere redaktionelle Meinung und die uns vorliegenden Informationen wieder. Bitte informieren Sie sich selbst und holen Sie im Zweifel fachkundigen Rat ein. Für Ihre Anlage- und Steuerentscheidungen sind Sie selbst verantwortlich.

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