
Fünf Jahre Stütze und mehr: 1,4 Millionen stecken im Bürgergeld fest!

Rund 1,4 Millionen Menschen in Deutschland haben zuletzt seit mindestens fünf Jahren Bürgergeld bezogen. Das sind etwa zwei von fünf Leistungsempfängern. So steht es in einer Datenauswertung der Bundesagentur für Arbeit, die die AfD-Bundestagsfraktion angefordert hat und die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. An der Spitze stehen Berlin und Bremen.
Die Zahlen zeigen, was viele Steuerzahler längst ahnen: Für einen großen Teil der Bezieher ist die Grundsicherung keine Brücke mehr. Für sie ist sie ein Zustand geworden.
Hauptstadt der Dauerhilfe
Ende 2025 lag der Anteil der Langzeitbezieher an allen Bürgergeld-Empfängern in Berlin bei rund 45 Prozent, in Bremen bei 43 Prozent. Ausgerechnet die Hauptstadt, die sich so gern als dynamische Metropole präsentiert, führt also die Statistik der Dauerabhängigkeit an.
Ein Blick auf die Struktur: Laut den Daten sind 62,2 Prozent der Langzeitbezieher Deutsche und 37,8 Prozent Ausländer. 199.229 von ihnen sind noch keine 25 Jahre alt. Gerade diese Zahl muss nachdenklich machen. Junge Menschen, die ihr Berufsleben noch vor sich haben sollten, hängen bereits seit Jahren in der staatlichen Grundsicherung fest.
Bürgerarbeit oder Grundversprechen?
Der AfD-Arbeitsmarktpolitiker René Springer nahm die Zahlen zum Anlass für deutliche Worte:
„Es kann nicht sein, dass so viele Menschen auf Kosten der Steuerzahler Bürgergeld beziehen, obwohl sie arbeiten gehen könnten.“
Seine Fraktion fordere eine sogenannte Bürgerarbeit: 15 Wochenstunden gemeinnützige Tätigkeit für alle Erwerbsfähigen, die länger als sechs Monate Leistungen beziehen. Wer sich verweigere, solle nur noch Sachleistungen erhalten, als letzte Konsequenz gar keine Leistungen mehr.
Bei den übrigen Fraktionen stießen entsprechende Anträge auf heftige Ablehnung. Der CSU-Sozialpolitiker Peter Aumer etwa verwies auf das „Grundversprechen unseres Sozialsystems“. Wer Hilfe brauche, müsse sie auch bekommen. Das bestreitet allerdings kaum jemand. Die eigentliche Frage lautet doch: Wie viel Gegenleistung darf ein Sozialstaat von denen verlangen, die arbeiten können?
Reform mit neuem Etikett
Die schwarz-rote Koalition hat inzwischen reagiert. Der Bundestag beschloss am 5. März 2026 den Umbau des Bürgergelds zur neuen Grundsicherung, seit Juli gelten die neuen Regeln. Der Name „Bürgergeld“ ist Geschichte. Wer nicht mitwirkt, muss nun mit empfindlichen Kürzungen rechnen, Schonfristen fallen weg.
Ob ein neues Türschild allein Menschen in Arbeit bringt? Daran sind Zweifel erlaubt. Medienberichten zufolge gibt es in der Koalition zudem weiter Streit um zusätzliche Reformschritte, der Druck auf Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) wächst.
Die Wirtschaftsflaute schlägt durch
Hinter den Zahlen steht auch die anhaltende ökonomische Schwäche des Landes. Seit 2023 steigt die Arbeitslosigkeit wieder, seit 2024 auch die Zahl der Langzeitarbeitslosen. Nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) war sie von 1,8 Millionen im Jahr 2005 auf 700.000 im Jahr 2019 gesunken. 2025 lag sie wieder bei über einer Million. Damit ist ein großer Teil der Erfolge seit den Hartz-Reformen innerhalb weniger Jahre verloren gegangen.
Im September zählte die Bundesagentur insgesamt 3,7 Millionen erwerbsfähige Grundsicherungsempfänger. Das waren immerhin 145.000 weniger als ein Jahr zuvor.
Das IAB sieht bei Langzeitbeziehern häufig Vermittlungshemmnisse wie geringe formale Qualifikation oder gesundheitliche Probleme. Geförderte Beschäftigung könne ihre Chancen bis hin zu einem regulären Job verbessern, die Hilfe müsse jedoch „passgenau und individualisiert“ sein.
Unser Fazit
Sozialstaat und Leistungsgedanke sind kein Widerspruch. Doch wenn fast 40 Prozent der Empfänger seit fünf Jahren oder länger auf Hilfe angewiesen sind, stimmt etwas Grundlegendes nicht. Ohne eine Wirtschaftspolitik, die wieder echte Arbeitsplätze schafft, werden auch strengere Regeln wenig ändern. Die Rechnung zahlen am Ende die, die jeden Morgen zur Arbeit gehen.
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