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Ausländerbehörden: Wer ohne deutschen Pass über Bleiberecht entscheidet

Ausländerbehörden: Wer ohne deutschen Pass über Bleiberecht entscheidet
Symbolbild: KI-generiert

In deutschen Ausländerbehörden entscheiden auch Mitarbeiter ohne deutsche Staatsangehörigkeit darüber, ob Ausländer bleiben dürfen. Einige von ihnen haben selbst nur einen befristeten Aufenthaltstitel. Das zeigt eine bundesweite Umfrage des Portals Apollo News unter Ausländerbehörden. In München hat demnach fast jeder fünfte Beschäftigte der zuständigen Servicestelle keinen deutschen Pass. Eingeschränkt werden diese Mitarbeiter in ihren Befugnissen meist nicht.

Ein Fernsehbeitrag als Auslöser

Anlass war eine Reportage des Hessischen Rundfunks über die Ausländerbehörde in Darmstadt. Darin kam ein irakischer Sachbearbeiter zu Wort. Er hat laut den Berichten weder die deutsche Staatsangehörigkeit noch eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. In den sozialen Medien löste das viel Empörung aus.

Ein Einzelfall ist das offenbar nicht. Nach den Recherchen ist diese Praxis in vielen Behörden üblich. An manchen Orten machen Bürger aus Nicht-EU-Staaten einen nennenswerten Teil der Belegschaft aus.

Was die Behörden auf Anfrage mitteilten

Die Antworten lassen sich nur bedingt vergleichen, weil die Ämter unterschiedliche Tätigkeitsbereiche gezählt haben. Die Angaben im Überblick:

  • Hamburg: Von 423 Beschäftigten des Migrationsamts sind 13 EU-Bürger und 24 Bürger aus Nicht-EU-Staaten. 14 von ihnen haben nur einen befristeten Aufenthaltstitel.
  • Berlin: 46 von 600 Sachbearbeitern im Landesamt für Einwanderung haben keinen deutschen Pass.
  • München: In der Servicestelle Zuwanderung und Einbürgerung sind 19 Prozent der Beschäftigten keine Deutschen.
  • Stuttgart: 13 von 111 Beschäftigten mit Entscheidungsbefugnis sind keine Deutschen, sieben davon kommen aus Nicht-EU-Staaten.
  • Frankfurt, Essen, Dortmund, Mannheim, Duisburg: Hier arbeiten jeweils eine einstellige bis niedrige zweistellige Zahl von Beschäftigten ohne deutschen Pass, teils mit befristetem Aufenthaltstitel.

Besonders auffällig ist Hamburg. Das dortige Amt ist auch für Einbürgerungen zuständig, und Einschränkungen gibt es nicht. Die Stadt erklärte:

„Alle Sachbearbeitungen im Amt für Migration haben die Befugnis, im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben Entscheidungen zu treffen und diese zu zeichnen.“

Viele Ämter geben nur wenig preis

Mehrere Behörden beantworteten die Fragen nur teilweise. Das Berliner Landesamt wollte nicht aufschlüsseln, wie viele Beschäftigte aus EU-Staaten oder Nicht-EU-Staaten kommen. Es berief sich auf „schutzwürdige private Interessen der Beschäftigten“. München teilte mit, ob jemand einen unbefristeten Aufenthaltstitel habe, werde „nicht statistisch erhoben“. Dabei muss der Arbeitgeber genau das bei ausländischen Beschäftigten prüfen und dokumentieren.

Die Stadt Köln gab gar keine Auskunft. Darmstadt ließ über einen Anwalt erklären, für Bürger aus Nicht-EU-Staaten gälten keine abweichenden Regeln. Fast alle Behörden betonten, bei der Auswahl zählten nur Qualifikation und Fachwissen.

Rechtlich erlaubt, politisch umstritten

Rechtlich verboten ist diese Praxis offenbar nicht. Das Grundgesetz sieht in Artikel 33 allerdings vor, dass hoheitliche Aufgaben in der Regel Beamten übertragen werden. Beamte stehen in einem besonderen Treueverhältnis zum Staat und müssen grundsätzlich Deutsche oder EU-Bürger sein. Angestellte im öffentlichen Dienst fallen nicht unter diese Regel.

Kritiker sehen hier eine Lücke in den Vorschriften. Sie werfen die Frage nach möglichen Interessenkonflikten auf, wenn Mitarbeiter mit befristetem Aufenthaltstitel über den Status anderer Ausländer entscheiden. Die Behörden sehen darin nach eigenen Angaben kein Problem. Wer dauerhaft bleiben darf, kann später eingebürgert werden und wählen. Die Entscheidungen haben also langfristige Folgen.

Die Diskussion in Berlin

In Berlin hat das Thema eine politische Seite. Die Linke hat die Abgeordnetenhauswahl mit Spitzenkandidatin Elif Eralp gewonnen, Medienberichten zufolge mit rund 25,6 Prozent. Eralp hatte vor der Wahl gegenüber T-Online gesagt, jede Abschiebung sei „eine Abschiebung zu viel“. Im Wahlprogramm fordert die Partei für die Berliner Verwaltung eine verbindliche Einstellungsquote von über 40 Prozent für Menschen mit Migrationsgeschichte, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Linke, Grüne und SPD verhandeln derzeit über eine Koalition.

Bund und Länder könnten klare Regeln dafür schaffen, wer im Namen des Staates über Aufenthaltsrechte und Einbürgerungen entscheidet. Bislang haben sie das nicht getan.

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