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Windkraft-Pachtdeckel: Jetzt sollen die Grundbesitzer zahlen!

Windkraft-Pachtdeckel: Jetzt sollen die Grundbesitzer zahlen!
Symbolbild: KI-generiert

Die Bundesregierung will gesetzlich vorschreiben, wie viel Geld Grundeigentümer für Windräder auf ihrem Land bekommen dürfen. Die EEG-Novelle 2027 sieht vor, die Pacht grundsätzlich auf 3,5 Prozent des Anlagenumsatzes zu begrenzen. Offiziell sollen so die Kosten sinken. Tatsächlich zeigt der Vorstoß vor allem eines: Berlin läuft den eigenen Ausbauzielen weit hinterher.

Planziele auf dem Papier, LĂĽcke in der Landschaft

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz schreibt fĂĽr die Windkraft an Land feste Zielmarken vor. Ende 2024 sollten 69 Gigawatt am Netz sein. Erreicht wurden rund 63,6 Gigawatt.

Ende 2025 meldete die Bundesnetzagentur 68,1 Gigawatt. Für Ende 2026 verlangt das Gesetz aber schon 84 Gigawatt, für 2030 ganze 115 Gigawatt. Damit fehlten Ende 2025 noch knapp 47 Gigawatt. Nötig wären laut Bundesnetzagentur im Schnitt rund 9,4 Gigawatt Zubau pro Jahr. 2025 kamen gerade einmal 4,6 Gigawatt hinzu, während etwa 0,6 Gigawatt endgültig vom Netz gingen.

Man muss kein Ă–konom sein, um das zu verstehen: Wer per Gesetz Gigawatt bestellt, bekommt sie noch lange nicht geliefert.

Der Staat greift in private Verträge ein

Das Ministerium von Katherina Reiche (CDU) setzt nun bei den Flächenkosten an. Das Kabinett hatte den Pachtdeckel Medienberichten zufolge bereits Ende Juli 2026 beschlossen. Gute Windstandorte sind knapp, Projektierer überbieten sich gegenseitig. Nach Darstellung des Stadtwerkeverbands VKU seien dabei teils Pachtmodelle entstanden, die zur Wirtschaftlichkeit neuer Windparks nicht mehr passten.

Eine Studie der Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE) im Auftrag des VKU rechnet vor, was der Deckel bringen soll. Liegt die Pacht im Schnitt bei zehn Prozent, könnten bis 2045 rund 13 Milliarden Euro eingespart werden. Bei angenommenen 20 Prozent seien es sogar bis zu 37 Milliarden Euro. Niedrigere Projektkosten könnten zudem zu geringeren Geboten in den EEG-Ausschreibungen führen. Dort zahlt am Ende der Bundeshaushalt mit, also der Steuerzahler.

Wer die Zeche zahlt

Die Rechnung ist einfach: Was der Staat bei der Förderung spart, verlieren vor allem Landwirte, Waldbesitzer und andere Flächeneigentümer. Für viele Familienbetriebe auf dem Land waren Windpachten in den vergangenen Jahren eine verlässliche Einnahmequelle. Medienberichten zufolge stellt ein Gutachten eines ehemaligen Verfassungsrichters sogar die Frage, ob der Deckel die im Grundgesetz geschützten Eigentumsrechte verletze.

Bumerang-Gefahr: Flächen könnten verschwinden

Auch aus der Branche kommt Kritik. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) hält die Grenze von 3,5 Prozent für zu niedrig. Er warnt, Eigentümer könnten ihre Flächen schlicht zurückhalten. Ein Gesetz zur Kostensenkung würde dann neue Projekte ausbremsen. Das wäre eine Ironie, wie sie nur die deutsche Energiepolitik hervorbringt.

Dabei waren die Pachten nie der einzige Bremsklotz. Über Jahre hätten zähe Genehmigungsverfahren, fehlende Flächen, lange Planungszeiten und fehlende Netzanschlüsse den Ausbau gebremst. Inzwischen hat sich die Lage sogar gebessert: 2025 wurden Projekte mit mehr als 20 Gigawatt genehmigt. Die drei bisherigen Ausschreibungsrunden 2026 waren deutlich überzeichnet. Im August standen 2.520 Megawatt Ausschreibungsvolumen Gebote über 5.250 Megawatt gegenüber.

Das eigentliche Problem heiĂźt Planwirtschaft

Warum also der Eingriff ausgerechnet jetzt, wo die Projekt-Pipeline wieder voll ist? Kritiker sehen darin ein Muster: Erst setzt die Politik Ziele, die mit der Realität wenig zu tun haben. Dann subventioniert sie. Und wenn die Subventionen zu teuer werden, sollen Dritte die Last tragen, diesmal die Grundbesitzer.

Politisch festgelegte Gigawatt-Ziele schaffen eben noch keine wirtschaftlich tragfähigen Windparks. Ob der Deckel die Kosten senkt, ohne neue Engpässe bei den Flächen auszulösen, muss nun das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag zeigen. Für Eigentümer im ländlichen Raum ist das Signal aus Berlin schon jetzt klar: Auf die Verlässlichkeit privater Verträge sollten sie sich nicht mehr blind verlassen.

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