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17.10.2026
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SA-Parole im Höcke-Interview: 9.000-Euro-Strafbefehl gegen Dehm!

SA-Parole im Höcke-Interview: 9.000-Euro-Strafbefehl gegen Dehm!
Symbolbild: KI-generiert

Das Amtsgericht Tiergarten in Berlin hat gegen den früheren Linken-Bundestagsabgeordneten Diether Dehm einen Strafbefehl über 9.000 Euro erlassen. Er soll in einem Fernsehinterview neben Björn Höcke die verbotene SA-Losung „Alles für Deutschland“ wiederholt haben. Rechtskräftig ist der Strafbefehl nicht, denn Dehm hat Einspruch eingelegt.

„Sollen die mal kommen“: Die Herausforderung

Der Vorfall liegt ein Jahr zurück. Im Oktober 2025 gaben Dehm und der Thüringer AfD-Landeschef einem lokalen Erfurter Fernsehsender ein gemeinsames Interview. Ein Thema war Höckes eigene Verurteilung wegen genau dieser Parole.

Medienberichten zufolge stellte sich Dehm dabei ausdrücklich hinter Höcke, sprach die Worte nach und forderte die Justiz auch noch heraus: „Sollen die mal kommen.“ Gekommen ist sie tatsächlich. Auf Antrag der Berliner Staatsanwaltschaft setzte das Gericht 60 Tagessätze zu je 150 Euro fest. Eine Gerichtssprecherin bestätigte das dem „Spiegel“:

„Der Tatvorwurf betrifft das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.“

Strafbefehl: Urteil per Post, aber nicht das letzte Wort

Ein Strafbefehl ist eine Art Schnellverfahren. Bei überschaubaren Vorwürfen entscheidet das Gericht schriftlich und ohne Hauptverhandlung. Wer Einspruch einlegt, bekommt einen ordentlichen Prozess. Genau dazu wird es jetzt wohl kommen. Bis dahin gilt für Dehm die Unschuldsvermutung. Er selbst ließ lediglich wissen, zu laufenden Verfahren äußere er sich nicht.

Der Präzedenzfall Höcke

Die juristische Linie ist klar gezogen. Das Landgericht Halle verurteilte Höcke 2024 gleich zweimal: einmal wegen eines Auftritts in Merseburg im Mai 2021 zu 13.000 Euro, einmal wegen einer Rede in Gera im Dezember 2023 zu 16.900 Euro. Der Bundesgerichtshof verwarf im August 2025 beide Revisionen. Die Urteile sind damit rechtskräftig.

Kritiker dieser Rechtsprechung verweisen darauf, dass die Formel lange vor der SA belegt sei und auch von demokratischen Kräften verwendet wurde. Die Gerichte sehen das anders und werten sie als Kennzeichen der NS-Sturmabteilung. Wie weit das Strafrecht in die Sprache hineinreichen soll, bleibt eine offene Frage für den Rechtsstaat. Ein Ex-Linker, der sie öffentlich stellt, ist dabei eine Pointe für sich.

Vom Ankläger zum „guten Bekannten“

Bemerkenswert ist auch Dehms Kurswechsel. 2017 hatte er Höcke selbst wegen des Verdachts der Volksverhetzung angezeigt, nach dessen Dresdner Rede über das Holocaust-Mahnmal als „Denkmal der Schande“ und die Forderung nach einer „erinnerungspolitischen Wende um 180 Grad“. Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen damals ein.

Heute gilt Dehm als Brückenbauer zwischen AfD und BSW in Sachsen-Anhalt. Als Ehrengast eines umstrittenen Dinners des Magazins „Compact“ in Magdeburg warb er laut Berichten für einen „Friedenspakt, wie mein guter Bekannter Björn Höcke empfiehlt“. Auch André Poggenburg und Landtagsvizepräsident Hans-Thomas Tillschneider waren dabei.

Verdacht im Landtag, Distanz bei Wagenknecht

Tillschneider erhielt bei seiner Wahl zum Vizepräsidenten fünf Stimmen mehr, als die AfD Abgeordnete hat. Das BSW verfügt über genau fünf Stimmen, bestreitet aber, in der geheimen Wahl für ihn gestimmt zu haben. Sahra Wagenknecht distanzierte sich von dem Dinner. Die BSW-Politikerin Claudia Wittig nannte ihre Teilnahme nachträglich einen „Fehler“.

Zwischen Dehm und Wagenknecht ist das Verhältnis ohnehin zerrüttet. Die beiden waren politische Weggefährten und früher auch ein Paar. In das BSW wurde Dehm nach Konflikten mit Teilen der Gründer nicht aufgenommen. Als Wagenknecht ihn als „geistesgestört“ bezeichnete, klagte er dagegen und verlor. Das Gericht wertete die Äußerung als zulässige Meinung.

Fazit: Ein Prozess mit Signalwirkung

Am Ende geht es um mehr als 9.000 Euro. Der Fall zeigt, wie sehr sich die politischen Fronten in Ostdeutschland verschieben, und wie hart die Justiz bei dieser Parole durchgreift. Dehm wollte die Konfrontation ausdrücklich. Ob er im Gerichtssaal bekommt, was er sich davon erhofft, wird sich zeigen.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Er gibt die Meinung unserer Redaktion sowie die uns vorliegenden Informationen wieder. Für das genannte Verfahren gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung die Unschuldsvermutung.

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