Kostenlose Beratung07930-2699
280.000
Kunden
Sicherer
Versand
13.10.2026
05:16 Uhr
KI-generiert

Nord-Stream-Prozess: Ein Ukrainer vor Gericht – und die Auftraggeber?

Nord-Stream-Prozess: Ein Ukrainer vor Gericht – und die Auftraggeber?
Symbolbild: KI-generiert

Vier Jahre nach dem schwersten Sabotageakt gegen die deutsche Energieinfrastruktur beginnt am 14. Oktober 2026 vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg der Prozess gegen den Ukrainer Serhij K. Die Bundesanwaltschaft hält den früheren Angehörigen einer ukrainischen Spezialeinheit für den Koordinator der Sprengung der Nord-Stream-Pipelines. Die eigentlich brisante Frage dürfte im Gerichtssaal jedoch keine Rolle spielen: Wer hat den Anschlag befohlen?

Ein Versprechen aus dem WeiĂźen Haus

Rückblende zum 7. Februar 2022. Im Weißen Haus kündigte der damalige US-Präsident Joe Biden vor der Presse an, im Falle eines russischen Einmarschs werde es Nord Stream 2 nicht mehr geben. Man werde dem ein Ende setzen. Auf die Nachfrage, wie das gehen solle, wo das Projekt doch unter deutscher Kontrolle stehe, folgte keine klare Antwort. Bundeskanzler Olaf Scholz stand Berichten zufolge lächelnd daneben.

Am 26. September 2022 zerrissen dann nahe Bornholm in rund 80 Metern Tiefe Explosionen drei der vier Stränge von Nord Stream 1 und 2. Tagelang brodelte die Ostsee von entweichendem Gas. Für Deutschland war damit eine Lebensader der günstigen Energieversorgung gekappt – mit Folgen, die Industrie und Verbraucher bis heute spüren.

Kriegsverbrechen auf der Anklagebank

Die Anklage wiegt schwer. Unter dem Aktenzeichen 3 St 2/26 wirft die Bundesanwaltschaft K. ein Kriegsverbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch vor: einen Angriff auf zivile Objekte mit verbotenen Methoden der Kriegsführung. Hinzu kommen das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, die Zerstörung von Bauwerken und die Störung öffentlicher Betriebe. Die Anklageschrift umfasst Medienberichten zufolge 108 Seiten.

Der Staatsschutzsenat hält K. nach vorläufiger Prüfung als Mittäter für hinreichend verdächtig. Das bedeutet lediglich: Eine Verurteilung gilt als wahrscheinlicher als ein Freispruch. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung. Angesetzt sind zunächst 16 Verhandlungstage bis zum 17. Dezember, das Gericht rechnet aber mit einer Dauer mindestens bis Februar 2027.

Festgenommen im Familienurlaub

K. war im Sommer 2025 während eines Urlaubs an der italienischen Adria auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls gefasst und im November nach Deutschland ausgeliefert worden. Er bestreitet die Vorwürfe. Laut Medienberichten hörte die italienische Justiz jedoch Telefonate ab, in denen er gesagt haben soll, die Sprengung sei „eine offizielle militärische Operation“ gewesen.

Die Strategie der Verteidigung

Die Verteidigung dürfte auf mehreren Ebenen angreifen. Zunächst könnte sie die Zuständigkeit des Senats bestreiten. Dann die Identität: K. besitzt Berichten zufolge einen echten Pass, der auf einen anderen Mann gleichen Namens ausgestellt ist. Und schließlich das schärfste Schwert – die funktionelle Immunität. Wer als Soldat auf staatlichen Befehl handle, begehe keine private Straftat.

Der Bundesgerichtshof hat dieses Argument im Januar 2026 allerdings zurückgewiesen. Für geheimdienstliche Gewaltakte, die die Souveränität eines anderen Staates verletzen, greife die Immunität nicht. Spannend bleibt die Kernfrage: Angriff auf die zivile Energieversorgung Deutschlands – oder militärische Aktion gegen Russland im Ukraine-Krieg?

Was das Gericht nicht wissen will

Auffällig ist, welche Fragen offenbar ausgeklammert werden. Wer gab den Befehl? Welche Rolle spielte die ukrainische Staatsführung? Wann wusste die Bundesregierung Bescheid? Mit Beschluss vom 30. September lehnte der Senat zudem die Nebenklage der Nord Stream AG und der Nord Stream 2 AG ab – begründet unter anderem damit, dass kein „existenzieller Schaden“ vorliege. Als Nebenkläger hätten die Betreiber eigene Beweisanträge stellen können. Kritiker halten die Begründung für kaum nachvollziehbar.

Und Berlin? Schweigt. Jahrelang zeigten Stimmen aus Politik und Medien reflexhaft Richtung Moskau. Nun heißt es, man wolle den Ausgang des Verfahrens abwarten. Für viele Bürger, die nach 2022 mit explodierenden Energiepreisen allein gelassen wurden, wirkt das wie ein Wegducken. Ein Land, das die Zerstörung seiner eigenen Infrastruktur nicht vollständig aufklären will, verspielt Vertrauen. Ob der Hamburger Prozess mehr liefert als einen Angeklagten, wird sich zeigen.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“