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04.10.2026
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Corona-Aufarbeitung in Sachsen: Vier Millionen Seiten, kaum Antworten

Corona-Aufarbeitung in Sachsen: Vier Millionen Seiten, kaum Antworten
Symbolbild: KI-generiert

Halbzeit im Corona-Untersuchungsausschuss des SÀchsischen Landtags: Seit Januar 2025 haben 18 Abgeordnete in 13 Sitzungen SachverstÀndige und Zeugen befragt. Eine echte Zwischenbilanz will aber kaum jemand ziehen. Dabei stehen die heikelsten Fragen noch aus, etwa die Zwangsunterbringung eines 14-JÀhrigen.

Ein Gremium wie ein Gerichtssaal

Kameras und AufnahmegerĂ€te sind verboten, erlaubt sind nur handschriftliche Notizen. Zeugen werden wie vor Gericht zur Wahrheit ermahnt. Ein öffentliches Protokoll gibt es nicht. Im Ausschuss sitzen sieben Abgeordnete der CDU, sechs der AfD, zwei des BSW sowie je einer von SPD, GrĂŒnen und Linken.

Durchgesetzt haben das Gremium AfD und BSW. Laut Medienberichten hĂ€tte CDU und SPD eine Enquete-Kommission genĂŒgt, die hinter verschlossenen TĂŒren tagt. Ein Untersuchungsausschuss kann dagegen Zeugen laden und Beweismittel anfordern. FĂŒr die Regierung ist er damit deutlich unbequemer.

Die Akten: ein Berg, der sich kaum abtragen lÀsst

Allein in Sachsen starben 17.939 Menschen an oder mit Corona. Zur Pandemie gibt es dort Berichten zufolge rund eine Million Dokumente mit etwa vier Millionen Seiten. Mehrere Fraktionen klagen, dass sie die Akten nur digital einsehen dĂŒrfen. Die Dateien seien nicht maschinenlesbar, Kopien seien wegen des Datenschutzes verboten. Ein Abgeordneter rĂ€umte ein, dass man bei rund 30 Sitzungstagen unmöglich alles sichten könne. GrĂŒndliche AufklĂ€rung sieht anders aus.

Bemerkenswert ist ein Vergleich, der in den Berichten auftaucht: Ministerien und Staatskanzlei beschĂ€ftigen 113 Beauftragte, unter anderem fĂŒr Gleichstellung und Datenschutz. Einen Beauftragten fĂŒr die Aufarbeitung der Pandemie gibt es nicht. MinisterprĂ€sident Michael Kretschmer (CDU) hatte die harten Maßnahmen damals verteidigt. SpĂ€ter forderte er öffentlich eine „schonungslose AufklĂ€rung“.

„Lassen Sie diese Zweifel“

FĂŒr Aufsehen sorgte der Virologe Christian Drosten. Er war dreimal als SachverstĂ€ndiger geladen. Auf Fragen zum Fremdschutz durch die Impfung antwortete er Berichten zufolge:

„Wir mĂŒssen nicht darĂŒber diskutieren, ob die Impfung die Übertragung unterbricht. Wir haben die Daten.“

Auch ĂŒber die Übersterblichkeit gebe es nach seiner Darstellung keine zwei Meinungen. Den Ausschussmitgliedern blieb besonders ein Satz im GedĂ€chtnis: „Lassen Sie diese Zweifel.“ Genau mit diesem Satz tun sich viele BĂŒrger schwer, die zwei Jahre lang Grundrechtseingriffe hingenommen haben.

Widerspruch aus der Wissenschaft

Der Virologe Alexander KekulĂ© sah das anders. Vor allem im zweiten Lockdown habe man Fehler gemacht, sagte er. Im Herbst 2020 habe es Alternativen gegeben, etwa Schutzkonzepte fĂŒr Altenheime. Seiner Ansicht nach hĂ€tten Politiker oft schlechten Rat bekommen, weil einzelne Wissenschaftler VorschlĂ€ge machten, die vorher niemand grĂŒndlich diskutiert habe.

Noch weiter ging Henrik Ullrich, Chefradiologe am Collm Klinikum Oschatz. Nach seinen eigenen Klinikdaten sei nur bei einem Drittel der positiv getesteten Patienten tatsÀchlich Covid-19 diagnostiziert worden. Zudem hÀtten mit mRNA-Impfstoffen Geimpfte in seiner Klinik schlechtere VerlÀufe gehabt. Das sind Einzelbefunde eines Hauses und keine breite Studie. Dennoch stellt sich die Frage, warum solche Daten in der Corona-Politik offenbar keine Rolle spielten.

ImpfschÀden, Zwangsunterbringung und ein fader Beigeschmack

Der Kommunale Sozialverband Sachsen meldete bis Ende August 845 EntschÀdigungsverfahren wegen Impfungen. Anerkannt wurden nur 33. Mit rund 4 Prozent liegt Sachsen damit unter dem Bundesschnitt von 6,2 Prozent. In drei FÀllen wurde ein Zusammenhang zwischen Impfung und Tod bestÀtigt.

Weiter ungeklĂ€rt ist ein Fall aus dem Jahr 2021. Ein 14-JĂ€hriger aus der Lausitz wurde damals zwölf Tage lang in einer Dresdner Einrichtung zwangsuntergebracht, direkt neben der Justizvollzugsanstalt Hammerweg. Er hatte gegen QuarantĂ€neauflagen verstoßen. Wer die Unterbringung angeordnet hat, ist bis heute offen. Das Sozialministerium erklĂ€rt sich fĂŒr nicht zustĂ€ndig.

Die BĂŒrger erwarten Antworten. In einer MDR-Umfrage aus dem Jahr 2024 gaben 62 Prozent an, die Maßnahmen seien zu weit gegangen. Ullrich hat nach seiner Anhörung jedoch den Eindruck, dass im Ausschuss „eher Ablehnung als der Wunsch einer Aufarbeitung“ vorherrsche. Ob dieser Eindruck stimmt, zeigt sich spĂ€testens mit dem Abschlussbericht im Jahr 2029.

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