
Asyl-Beratung vor dem Aus: Dobrindt dreht den Geldhahn fast ganz zu!

Das Bundesinnenministerium unter Alexander Dobrindt (CSU) will die von Behörden unabhängige Asylverfahrensberatung radikal zusammenstreichen. Statt 24,5 Millionen Euro in diesem Jahr sollen im Bundeshaushalt 2027 nur noch fünf Millionen Euro bereitstehen. Das ist ein Minus von rund 80 Prozent. Die Linke im Bundestag läuft Sturm.
Bekannt wurden die Pläne durch eine Sachinformation des Ministeriums, die die Linksfraktion angefordert hatte. Laut Evangelischem Pressedienst, dem das Papier vorliegt, soll die Beratung „in ihrer bisherigen Form nicht fortgeführt“ und künftig auf besonders verletzliche Asylsuchende beschränkt werden.
Warum Berlin jetzt den Rotstift ansetzt
Das Ministerium beruft sich auf Europa, ausgerechnet. Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), seit Juni in Kraft, schreibt einen Anspruch auf kostenlose Rechtsauskunft vor. Diese Pflicht erfülle bereits das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit seinem eigenen Beratungsangebot.
Einen Anspruch auf eine behördenunabhängige Beratung gebe es dagegen nicht, argumentiert das Haus. Mit ihr ließen sich die EU-Vorgaben ohnehin nicht erfüllen. Übrig bleiben soll nur eine „zusätzliche Beratungsleistung für Vulnerable“. Wer genau dazugehört? Das lässt das Ministerium bislang offen.
Ein Ampel-Projekt auf dem Prüfstand
Ein Blick zurück lohnt sich. Die Beratung wurde zwar schon 2019 im Asylgesetz verankert, damals noch unter Regie des BAMF. Erst die Ampel-Koalition baute sie zum 1. Januar 2023 um: Seitdem beraten freie Träger, finanziert aus Bundesmitteln. 2025 flossen dafür nach Angaben aus dem Bundestag rund 25 Millionen Euro.
Union und SPD hatten bereits im Koalitionsvertrag 2025 angekündigt, das Programm „ergebnisoffen“ zu evaluieren. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages prüfte im Mai zudem, ob eine Streichung der Mittel mit dem Asylgesetz vereinbar wäre. Das Thema kommt also nicht aus heiterem Himmel.
Doppelstrukturen auf Kosten der Steuerzahler?
Aus Sicht vieler Bürger stellt sich eine schlichte Frage: Warum soll der Staat zweimal bezahlen? Einmal für die BAMF-Beratung, einmal für externe Träger, die dasselbe Verfahren aus anderer Perspektive erklären. In Zeiten eines Rekord-Sondervermögens und wachsender Schuldenberge wirkt jeder gesparte Euro wie ein überfälliges Signal.
Linke warnt: „Schlechte Nachricht“
Die Linken-Abgeordnete Clara Bünger sieht das naturgemäß völlig anders. Sie nannte die Pläne eine „schlechte Nachricht“ für Schutzsuchende. Gerade wegen der komplizierten GEAS-Reform seien diese „mehr denn je auf eine individuelle und unabhängige Beratung angewiesen“.
Zudem bezweifelt Bünger, dass die neue Regel in der Praxis funktioniere. Besonders verletzliche Personen zu erkennen, gehöre nämlich selbst zum gesetzlichen Auftrag der unabhängigen Beratung. Ein Argument, das man nicht einfach vom Tisch wischen kann: Wer soll die Vulnerablen herausfiltern, wenn die Filterstelle abgeschafft wird?
Kontrolle, Klarheit, Konsequenz?
Die Kürzung fügt sich in Dobrindts härtere Linie ein. Am Flughafen BER wurde jüngst eine neue Einrichtung an der Außengrenze eröffnet, die Asylanträge bereits vor der Einreise prüft. Der Minister gab dazu die Devise aus:
„Wir wollen Kontrolle, Klarheit und Konsequenz.“
Konsequenz zeigt das Ministerium beim Sparen durchaus. Bei der Klarheit hapert es noch: Solange offenbleibt, wer als „vulnerabel“ gilt, droht neues Behördenwirrwarr statt schlanker Verfahren. Das letzte Wort hat ohnehin der Bundestag, der über den Haushalt 2027 noch berät. Ob die 80-Prozent-Kürzung dort Bestand hat, dürfte zur Nagelprobe für den Sparwillen der Großen Koalition werden.

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