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Pflege-Hammer: Jetzt sollen Rentner für ihre Ehepartner zahlen!

Pflege-Hammer: Jetzt sollen Rentner für ihre Ehepartner zahlen!
Symbolbild: KI-generiert

Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 das sogenannte Pflegeneuordnungsgesetz beschlossen. Darin steckt eine bittere Pille für Millionen Paare: Ab dem 1. Januar 2028 soll die bislang beitragsfreie Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern in der Pflegeversicherung einen Zuschlag von 0,52 Prozent kosten. Kinderlose werden sogar schon ein Jahr früher stärker zur Kasse gebeten.

Das Ende der Gratis-Mitversicherung

Jahrzehntelang galt die Regel: Wer einen Partner ohne eigenes Einkommen hat, versichert ihn in der Pflege kostenlos mit. Damit soll Schluss sein. Vorbild ist die Krankenversicherung, wo ein vergleichbarer Zuschlag kommt. Auch die Ausnahmen werden übernommen, etwa für Eltern von Kindern mit Behinderung und für Angehörige, die zu Hause pflegen.

Was das kostet? Medienberichten zufolge bis zu 600 Euro im Jahr. Schon bei einer Rente von 1000 Euro sollen fast 400 Euro jährlich zusammenkommen. Am stärksten trifft es Rentner und Haushalte mit nur einem Einkommen. Gerade sie haben nach dem klassischen Familienmodell gelebt: Einer verdient, der andere zieht die Kinder groß. Und genau dafür gibt es jetzt die Rechnung.

Kinderlose zahlen schon 2027 drauf

Bereits zum 1. Januar 2027 steigt der Zuschlag für Kinderlose von 0,6 auf 0,9 Prozent. Der allgemeine Beitragssatz bleibt bei 3,6 Prozent. Für kinderlose Rentner klettert die Last damit von 4,2 auf 4,5 Prozent der Bruttorente. Sie tragen den Beitrag nämlich komplett allein, ohne Arbeitgeberanteil.

Ein Beispiel: Bei 1450 Euro Rente werden künftig 65,25 statt 60,90 Euro im Monat fällig. Das sind 4,35 Euro mehr. Rentner mit Kindern bleiben bei 3,6 Prozent. Die Abschläge für mehrere Kinder gelten allerdings nur, solange der Nachwuchs jünger als 25 ist. Im Ruhestand ist das meist längst vorbei.

Wer verschont bleibt

  • Versicherte unter 23 Jahren
  • Alle, die vor 1940 geboren wurden
  • Wer mindestens ein Kind nachweist, auch wenn es erwachsen ist; unter bestimmten Voraussetzungen zählen Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder

Laut Bundesgesundheitsministerium kommt noch etwas hinzu: Die Beitragsbemessungsgrenze steigt um 300 Euro pro Monat. Insgesamt hofft der Bund zunächst auf rund 3,3 Milliarden Euro Mehreinnahmen im Jahr.

Ein System am Limit

Die Zahlen zeigen, wie ernst die Lage ist. Für das kommende Jahr rechnet die Regierung Berichten zufolge mit einer Finanzlücke von rund acht Milliarden Euro. Die Zahl der Leistungsempfänger hat sich von 1,95 Millionen im Jahr 2005 auf etwa sechs Millionen im Jahr 2025 erhöht. Die Ausgaben stiegen im selben Zeitraum von rund 17 auf 70,4 Milliarden Euro.

1998 finanzierten noch 29 Beitragszahler einen Leistungsempfänger, 2025 waren es nur noch zehn. Überraschend ist das nicht, denn der demografische Wandel ist seit Jahrzehnten bekannt. Kritiker halten der Politik vor, sie drehe wieder nur an der Beitragsschraube und schiebe echte Strukturreformen auf. Dabei nimmt dieselbe Regierung mit dem Sondervermögen gleichzeitig Schulden in Milliardenhöhe auf.

Noch ist nichts endgültig

Der Entwurf von Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) braucht noch die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. Der Minister verteidigt die Reform:

„Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu unterstützen, ist eine zentrale Aufgabe unserer Solidargemeinschaft."

Damit der höhere Kinderlosenzuschlag 2027 greift, muss das Parlament bis Jahresende entscheiden. Änderungen sind möglich. Eine Kommission soll bis Ende Januar 2027 Vorschläge für die großen Strukturfragen vorlegen. Eine tiefgreifende Reform könnte dann am 1. Juli 2027 in Kraft treten. Ob die Bürger danach weniger zahlen müssen, ist offen.

Eigenvorsorge wird wichtiger

Für Familien und Ruheständler ist die Botschaft deutlich: Auf stabile Sozialabgaben sollte sich niemand verlassen. Wer im Alter unabhängig bleiben will, kommt um eigene Vorsorge nicht herum. Physisches Gold und Silber können dabei als krisenfeste Beimischung in einem breit gestreuten Vermögen eine sinnvolle Rolle spielen.

Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Er gibt die Meinung unserer Redaktion und die uns vorliegenden Informationen wieder. Jeder Leser sollte selbst recherchieren und trägt die Verantwortung für seine Anlageentscheidungen selbst.

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