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Nach Kiew-Besuch: Prien will Gesellschaftsdienst mit Rechtsanspruch!

Nach Kiew-Besuch: Prien will Gesellschaftsdienst mit Rechtsanspruch!
Symbolbild: KI-generiert

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will einen neuen Gesellschaftsdienst per Gesetz verankern. Wer dienen will, soll künftig einen Anspruch auf einen Platz haben. Bezahlt werden soll besser als heute. Ihren Gesetzentwurf will die Ministerin nach eigenen Worten schon in den nächsten Wochen vorlegen. Angekündigt hat sie das auf der Rückfahrt von einem Besuch im immer wieder bombardierten Kiew.

Schluss mit dem Taschengeld-Dienst?

Der Plan hat einen ernsten Hintergrund. Wer heute ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) macht, bekommt meist nur ein Taschengeld von einigen hundert Euro. Für viele junge Leute heißt das: Ohne das Geld der Eltern geht es nicht.

Genau das will Prien ändern. Der Dienst solle finanziell attraktiver werden als die bisherigen Freiwilligendienste. Ob man ihn sich leisten könne, dürfe nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Dasselbe Versprechen hatten Union und SPD bereits in ihren Koalitionsvertrag geschrieben. Jetzt soll endlich ein Gesetz folgen.

„Wir wollen faktisch einen Rechtsanspruch schaffen, eine Garantie, dass jeder, der Gesellschaftsdienst leisten will, diesen auch leisten kann.“

Wer das bezahlt, sagt die Ministerin bisher nicht. Sicher ist nur, dass es wieder der Steuerzahler sein wird. Und das in einer Zeit, in der sich die Bundesregierung mit Sondervermögen ohnehin schon tief verschuldet.

Freiwillig – vorerst

Eine Pflicht sei nicht geplant, betont Prien. Für eine Grundgesetzänderung, etwa für eine Wehrpflicht, gebe es derzeit keine Mehrheit. „Aber für die Debatte sehe ich schon den Anlass“, fügte sie hinzu. Diese Tür bleibt also offen.

Dazu passt, wie die Ministerin argumentiert. Ohne genug Menschen, die im Ernstfall auch ihr Leben für das Land einsetzen würden, könne Deutschland nicht verteidigt werden. Es sei eine Illusion, etwas anderes zu glauben. Zeitgemäßer als ein reiner Wehrdienst sei aber ein verpflichtender Gesellschaftsdienst. Nicht jeder müsse an die Waffe, aber jeder müsse bereit sein, sich für Land und Gesellschaft einzusetzen. Als Vorbild nennt sie Erzieherinnen, Lehrkräfte und Psychologinnen in Kiew, die sich um traumatisierte Kinder kümmern.

Der Rahmen steht längst

Prien tritt nicht ins Leere. Der Bundestag hat am 5. Dezember 2025 das Wehrdienstmodernisierungsgesetz von Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) beschlossen, mit 323 zu 272 Stimmen. Es gilt seit dem 1. Januar 2026. Junge Männer müssen seitdem einen Fragebogen ausfüllen. Ab Mitte 2027 sollen alle 18-jährigen Männer gemustert werden.

Der Dienst selbst bleibt zunächst freiwillig. Reichen die Freiwilligen nicht, kann aber eine Pflicht folgen. Gleichzeitig verlangte der Bundestag in einem Entschließungsantrag, die Freiwilligendienste auszubauen und das Taschengeld anzuheben. Die Wehrpflicht selbst ist seit 2011 ausgesetzt.

„Gesunder Patriotismus“ aus dem CDU-Ministerium

Für Aufsehen dürfte etwas anderes sorgen. Prien wirbt offen für einen neuen Nationalstolz. Fast alle anderen Länder hätten ein entspannteres Verhältnis zur eigenen Nation als die Deutschen. Nun sei aber ein Punkt erreicht, an dem ein gesunder Patriotismus dem Land gut tun würde. Er müsse auf der Verfassung beruhen und dürfe nicht nationalistisch sein.

Das ist bemerkenswert. Jahrzehntelang galt schon ein Fähnchen am Auto in manchen Berliner Kreisen als verdächtig. Jetzt fordert eine Bundesministerin mehr Liebe zum eigenen Land. Viele Bürger dürften fragen: Warum erst jetzt, unter dem Druck eines Krieges in Europa?

Die entscheidende Frage bleibt offen

Ein Rechtsanspruch klingt gut. Doch Träger und Verbände klagen schon lange über fehlendes Personal und unsichere Finanzierung. Ein Anspruch auf dem Papier nützt wenig, wenn es keine Plätze und keine Betreuer gibt. Und die Debatte über eine Pflicht rückt näher.

Junge Leute denken laut Prien ernsthaft darüber nach, dass auch sie gefordert sind. Jetzt muss der Staat zeigen, dass er ihr Engagement mehr wert findet als ein Taschengeld.

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