280.000
Kunden
Sicherer
Versand
16.10.2026
16:53 Uhr
KI-generiert

Filet Mignon aus dem Drucker: Kunst-Steak landet in US-Regalen!

Filet Mignon aus dem Drucker: Kunst-Steak landet in US-Regalen!
Symbolbild: KI-generiert

Ein Steak, das nie ein Rind gesehen hat, und dessen Marmorierung aus einer Düse kommt: Die israelische Food-Tech-Firma Steakholder Foods verkauft seit Anfang September 2026 unter der Marke Perfecta fünf Fleisch- und Fischimitate in Supermärkten im Nordosten der USA. Nach Angaben des Unternehmens stehen die Produkte damit zum ersten Mal überhaupt im US-Einzelhandel. Was auf der Packung fehlt, sorgt für Streit.

Fünf Produkte, ein Versprechen

Im Sortiment sind ein marmoriertes Steak, Filet Mignon, Hähnchenbrust, Lachs-Patties und Weißfisch-Patties. Laborfleisch aus tierischen Zellen ist das nicht. Es handelt sich um Pasten aus Soja- und Weizenprotein, Ölen und Bindemitteln, die Schicht für Schicht aufgetragen werden und so wie echtes Fleisch aussehen sollen. Branchenberichten zufolge kommen vor allem die Stücke wie Steak und Hähnchenbrust aus dem 3D-Drucker. Die Patties werden dagegen extrudiert.

Im Handel landet die Ware über den großen Großhändler KeHE Distributors. Verkauft wird sie als „Premium Plant-Based Meat“, also als hochwertiges pflanzliches Fleisch. Laut Berichten steht auf der Verpackung allerdings kein Wort über den 3D-Druck. Wer im Supermarkt vor dem Kühlregal steht, erfährt also nicht, wie sein „Filet Mignon“ entstanden ist.

Ein Blick auf die Zutatenliste

Die Zutatenliste des Steaks liest sich eher wie ein Rezept aus dem Chemielabor. Laut den verfügbaren Angaben stehen dort Wasser, Sojamehl, Raps- und Kokosöl, Methylcellulose, Aromen, Rote-Bete-Pulver, modifizierte Maisstärke, Farbstoff, Karamell, Xanthan und Johannisbrotkernmehl. Ein echtes Rindersteak besteht dagegen aus genau einer Zutat.

Methylcellulose (E 461) bindet Wasser und hält die Masse zusammen. Der Stoff steckt auch in Tapetenkleister und Abführmitteln. Die Stiftung Warentest hält ihn in Lebensmitteln für unbedenklich, und FDA sowie EFSA stufen ihn als sicher ein. In Bio-Produkten ist er nach Angaben von Verbraucherschützern aber nicht erlaubt. Ernährungsforscher zählen solche Imitate zur Gruppe der ultraverarbeiteten Lebensmittel.

Pflanzlich ist nicht automatisch gesund

Langzeitstudien zu den Perfecta-Produkten gibt es nicht. Die große französische Studie NutriNet-Santé mit mehr als 63.000 Teilnehmern kam aber 2025 zu einem deutlichen Ergebnis. Wer viele wenig verarbeitete Pflanzenkost isst, hat demnach rund 40 Prozent weniger koronare Herzkrankheiten. Bei einer Ernährung mit ungesunden, ultraverarbeiteten Pflanzenprodukten stieg das Risiko dagegen um bis zu 46 Prozent. Entscheidend ist also, wie stark ein Lebensmittel verarbeitet wurde, und nicht, ob „pflanzlich“ auf dem Etikett steht.

Transparenz? Fehlanzeige!

Rechtlich ist das alles erlaubt. In den USA muss niemand angeben, wie ein Produkt geformt wurde. Der 3D-Druck gilt dort als Verfahren wie Pressen oder Extrudieren. Nur „plant-based“ und die Zutaten müssen auf der Packung stehen. Kritiker sehen genau darin das Problem: Mit „Premium“ und „Perfected“ wird viel versprochen, über die Herstellung erfährt man wenig.

Unternehmenschef Arik Kaufman nennt den Nordosten nach Angaben der Firma erst den Anfang. Das klingt eher nach einer Botschaft für Anleger als nach Information für Kunden. Das Unternehmen ist an der Nasdaq notiert und will seine Drucktechnik zu Geld machen.

Europa zieht eine Grenze

In der EU wäre die Packung so bald nicht mehr erlaubt. Die Mitgliedstaaten haben in diesem Jahr endgültig beschlossen, dass Begriffe wie „Steak“, „Filet“ oder „Brust“ künftig echtem Fleisch vorbehalten sind. Für die Umstellung gibt es drei Jahre Zeit. Deutschland hat sich bei der Abstimmung enthalten. Der zuständige Bundesminister Alois Rainer (CSU) hält die Verbraucher für mündig genug, ein Veggie-Schnitzel als solches zu erkennen.

Mündig kann der Kunde aber nur entscheiden, wenn er weiß, was er kauft. Ob aus der Düse oder aus der Presse: Wer sicher sein will, liest die Zutatenliste. Und greift im Zweifel zu dem, was Landwirte und Metzger seit Generationen herstellen.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“