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Erbschaftsteuer vor Gericht: Kommt jetzt der Griff in die Familienkasse?

Erbschaftsteuer vor Gericht: Kommt jetzt der Griff in die Familienkasse?
Symbolbild: KI-generiert

Das Bundesverfassungsgericht hat am 13. Oktober mehr als fünf Stunden lang über die Steuervorteile für Firmenerben verhandelt. Die Frage lautet: Verstößt die Verschonung von Betriebsvermögen gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes? Das Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet. Fällt es scharf aus, könnte es den deutschen Mittelstand bis ins Mark treffen.

Ein Neffe gegen das System

Geklagt hat ein Mann, der von seiner Tante Wertpapiere und Grundstücke geerbt hat. Klassisches Privatvermögen also. Das Finanzamt verlangte dafür Steuern. Wer einen Betrieb erbt, kommt dagegen oft glimpflich davon. Darin sieht der Kläger eine verfassungswidrige Benachteiligung.

Gerichtspräsident Stephan Harbarth gab gleich zu Beginn die Fallhöhe vor:

„Die Frage der gleichmäßigen Belastung der Steuerpflichtigen durch die Steuergesetze im Allgemeinen - gerade aber auch durch die Erbschaft- und Schenkungsteuer im Besonderen - berührt das Gerechtigkeitsempfinden vieler Menschen in unserem Land."

Zugleich habe er klargestellt, dass Karlsruhe allein die Verfassungsmäßigkeit der Normen prüfe und keine politischen Fragen beantworte.

So funktioniert das Privileg

  • 85 Prozent steuerfrei, wenn der Erbe den Betrieb fünf Jahre fortführt und die Lohnsumme hält.
  • Komplettbefreiung ist möglich, wenn das Vermögen sieben Jahre gehalten wird und weitere Bedingungen erfüllt sind.
  • Über 26 Millionen Euro greift seit 2016 die „Verschonungsbedarfsprüfung“. Die Steuer kann erlassen werden, wenn der Erbe nachweist, dass er sie aus seinem verfügbaren Vermögen nicht bezahlen kann.

Genau hier setzen die Kritiker an. Der frühere SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert warf der Regel in Karlsruhe vor, sie lade zum „Armrechnen“ ein. Auf sehr große Betriebserbschaften würden im Schnitt nur etwa zwei Prozent Steuer fällig. Der DGB beziffert die Kosten der Sonderregeln allein für das laufende Jahr auf knapp neun Milliarden Euro.

Warum Familienbetriebe Schutz brauchen

Die Wirtschaft hält dagegen. Der BDI argumentiert, ein hoher Firmenwert bedeute noch lange kein Geld auf dem Konto. Das Kapital stecke in Maschinen, Hallen und Arbeitsplätzen. Wie soll eine Bäckerei-Kette oder ein Maschinenbauer mit 300 Beschäftigten eine Millionensteuer zahlen, ohne Teile des Betriebs zu verkaufen?

Karlsruhe selbst hatte diese Logik 2014 grundsätzlich anerkannt. Damals kippten die Richter die Privilegien zwar als zu weitreichend, erlaubten aber ausdrücklich, kleine und mittlere Betriebe zu verschonen. Nun steht auf dem Prüfstand, ob Berlin die damaligen Vorgaben sauber umgesetzt hat.

Schwarz-Rot: Einig nur im Streit

Dass eine Reform kommen muss, bestreitet in der Koalition niemand. Beim Wie hört die Harmonie aber schon auf. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) erklärte, „Starke Schultern müssen mehr tragen“. Und weiter: „Sobald das Bundesverfassungsgericht den rechtlichen Rahmen geklärt hat, wollen wir das umsetzen.“

Die SPD will Betriebsvermögen nur noch bis fünf Millionen Euro freistellen und Privatpersonen einen Lebensfreibetrag von einer Million Euro gewähren. CDU und CSU lehnen das ab, weil der Mittelstand in der aktuellen Wirtschaftslage nicht zusätzlich belastet werden dürfe. Bayern will die Steuer sogar regionalisieren und hat einen Tag vorher eigens in Karlsruhe geklagt. Der Freistaat kritisiert auch, dass die Freibeträge für Ehegatten und Kinder seit 16 Jahren nicht mehr angehoben wurden.

Das eigentliche Gerechtigkeitsproblem

2025 nahm der Staat 21,4 Milliarden Euro an Erbschaftsteuer ein. Gleichzeitig türmt Berlin mit dem 500-Milliarden-Sondervermögen neue Schulden auf. Ein Einnahmeproblem sieht anders aus. Aus Sicht unserer Redaktion liegt die echte Schieflage woanders: Die Freibeträge normaler Familien schrumpfen seit Jahren unter Inflation und steigenden Immobilienpreisen. Gerechtigkeit hieße, sie endlich anzupassen. Wer stattdessen die Firmenerben stärker belastet, gefährdet Arbeitsplätze.

Für Familien bedeutet das vor allem eines: frühzeitig planen. Freibeträge für Schenkungen lassen sich alle zehn Jahre erneut nutzen. Als Baustein einer generationenübergreifenden Vermögenssicherung sind physisches Gold und Silber eine sinnvolle Beimischung in einem breit gestreuten Portfolio. Sie sind wertbeständig, krisenerprobt und unabhängig von politischen Experimenten.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung dar. Er gibt unsere eigene Meinung sowie die uns vorliegenden Informationen wieder. Jeder Leser muss selbst recherchieren, sollte sich gegebenenfalls fachkundig beraten lassen und trägt für seine Entscheidungen selbst die Verantwortung.

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