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Asyl-Beben aus Dresden: CDU-Minister will das Grundrecht kippen!

Asyl-Beben aus Dresden: CDU-Minister will das Grundrecht kippen!
Symbolbild: KI-generiert

Paukenschlag aus Sachsen: Innenminister Armin Schuster (CDU) will das Grundrecht auf Asyl aus dem Grundgesetz streichen. Ersetzen sollen es feste jährliche Aufnahmekontingente, und die sollen sich danach richten, was Städte und Gemeinden tatsächlich schaffen. So steht es in einem Vier-Punkte-Plan, über den die Leipziger Volkszeitung und die Sächsische Zeitung berichten.

Der Tabubruch ist gewollt. Er trifft eine Frage, der Berlin seit Jahren lieber ausweicht.

Die Kommunen sollen das Maß vorgeben

Nach Artikel 16a des Grundgesetzes haben politisch Verfolgte bisher einen persönlichen Anspruch auf Schutz. Schuster will diese Logik umdrehen. Wie viele Menschen Deutschland aufnimmt, soll künftig nicht mehr vom einzelnen Antrag abhängen, sondern davon, was die Kommunen verkraften.

„Die Aufnahmekapazität in Städten und Gemeinden muss der Maßstab sein für den Umfang, in dem Deutschland künftig Asyl gewährt.“

Überforderungen wie in den vergangenen zehn Jahren wolle er mit einer „flexiblen Obergrenze“ verhindern, sagte der CDU-Politiker den Zeitungen. In den nächsten Wochen will er mit dem Bundesinnenministerium und seinen Amtskollegen aus den Ländern darüber beraten.

Die zehn Jahre sind kein Zufall. 2015 kamen unter der damaligen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) rund 890.000 Schutzsuchende nach Deutschland. Seitdem klagen Bürgermeister und Landräte immer wieder über volle Unterkünfte, überlastete Schulen und leere Kassen.

Beugehaft für Ausreisepflichtige

Schuster fordert außerdem eine „Ausreiseerzwingungshaft“. Abgelehnte Asylbewerber, die trotz Ausreisepflicht im Land bleiben, sollen demnach in Beugehaft genommen werden können, bis sie ausreisen. Dafür müsste das Ausländerrecht geändert werden.

Der Grund dafür ist bekannt: Abschiebungen scheitern oft an fehlenden Papieren, an untergetauchten Betroffenen oder an Herkunftsstaaten, die ihre Bürger nicht zurücknehmen. Jede dieser Lücken kostet den Rechtsstaat ein Stück Glaubwürdigkeit.

Menschenrechtskonvention und Einbürgerung

Auch die Europäische Menschenrechtskonvention soll gelockert werden, damit Straftäter ihren Schutzstatus verlieren können. Bei der Einbürgerung verlangt Schuster, die „Möglichkeiten der Turboeinbürgerungen“ sollten „vollständig zurückgenommen werden, damit die Integration wieder vor die Einbürgerung tritt“.

Die Einbürgerung nach nur drei Jahren hat der Bundestag schon im Oktober 2025 abgeschafft. Dafür stimmten Union, SPD und AfD. Geblieben ist aber die Mindestfrist von fünf Jahren, die die Ampel 2024 von zuvor acht Jahren gesenkt hatte. Welche Erleichterungen Schuster noch zurücknehmen will, geht aus den Berichten nicht im Einzelnen hervor.

Sinkende Zahlen als Rückenwind

Dass weniger Asylbewerber kommen, sieht Schuster als Beleg für seine bisherigen Forderungen. Strikte Grenzkontrollen und Zurückweisungen würden die Zahlen deutlich senken, der Kurs der Bundesregierung habe das nun endgültig bewiesen. In Sachsen gingen die Zugänge laut den Berichten im Vergleich zu 2024 um zwei Drittel zurück.

Die Kontrollen sollen deshalb bleiben. Sie seien „unerlässlich, wenn wir die Erfolge des neuen Migrationskurses nicht leichtfertig aufs Spiel setzen wollen“, so der Minister.

Hohe Hürde: Zwei Drittel im Bundestag und Bundesrat

Einfach wird das nicht. Für eine Grundgesetzänderung braucht es Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat. Ein Vorbild gibt es: 1992 wurden rund 438.000 Asylanträge gestellt. Daraufhin einigten sich Union, FDP und SPD 1993 auf den Asylkompromiss, der das Grundrecht mit der Drittstaatenregelung deutlich einschränkte.

Ob die SPD, heute Koalitionspartner in Berlin, noch einmal so weit mitgeht, ist offen. Dazu kommt: Die Genfer Flüchtlingskonvention und das europäische Asylrecht würden weiter gelten, auch ohne Artikel 16a.

Kritiker dürften außerdem fragen, warum solche Vorschläge aus der CDU erst jetzt kommen. Die Partei hat die Migrationspolitik der vergangenen Jahrzehnte über lange Strecken selbst gestaltet. Trotzdem zeigt Schusters Vorstoß etwas Wichtiges: Die Frage, wie viel Zuwanderung Deutschland verkraftet, lässt sich nicht mehr wegmoderieren. Gemessen wird die Politik am Ende daran, was sie umsetzt, nicht an ihren Ankündigungen.

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