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Abschiebe-Akten: Verurteilt, ausreisepflichtig – und trotzdem frei!

Abschiebe-Akten: Verurteilt, ausreisepflichtig – und trotzdem frei!
Symbolbild: KI-generiert

Wer in Deutschland wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt wird und dessen Asylantrag abgelehnt ist, sollte das Land eigentlich verlassen mĂŒssen. In Niedersachsen lĂ€uft es offenbar anders. Interne Listen der Landesaufnahmebehörde (LAB), ĂŒber die das Portal NIUS berichtet, fĂŒhren Dutzende ausreisepflichtige afghanische StraftĂ€ter auf. Abgeschoben wurde laut dem Bericht kein einziger von ihnen.

Der Fall Arash T.: Haft verbĂŒĂŸt, Abschiebung verpasst

Am schwersten wiegt der Fall des Afghanen Arash T., Jahrgang 2001. Er soll als unbegleiteter MinderjĂ€hriger eingereist sein. 2022 wurde er wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Verbindung mit der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte zu drei Jahren Haft verurteilt. Den Unterlagen zufolge war sein Asylantrag abgelehnt und alle Voraussetzungen fĂŒr eine Abschiebung lagen vor.

Trotzdem verging die gesamte Haftzeit, ohne dass etwas passierte. Ende November 2025 kam T. aus der JVA Vechta frei. Die LAB stuft ihn als gewalttĂ€tig ein, außerdem ist von weiteren Verurteilungen die Rede, darunter versuchter Raub und Bedrohung. Bei der KlĂ€rung seiner IdentitĂ€t sei keine Mitwirkung von ihm zu erwarten.

Sechs Tage nach der Entlassung schrieb das Innenministerium eine E-Mail an die LAB. Der Satz darin zeigt, wie hilflos die Behörden wirken:

„Herr T. ist vermutlich nicht mehr in Haft, ich habe die ABH leider noch nicht erreicht.“

Die Staatsanwaltschaft Stade hat dem Bericht zufolge bestĂ€tigt, dass die Strafe vollstreckt und T. entlassen worden ist. Innenministerium und LAB wollten sich nicht Ă€ußern.

RĂ€uber, Vergewaltiger, versuchter Totschlag: alle wieder auf freiem Fuß

T. ist laut den Listen kein Einzelfall. Genannt werden unter anderem:

  • Naser H.: vier Jahre Haft, unter anderem wegen rĂ€uberischer Erpressung. Afghanistan habe die Abschiebung nicht freigegeben, weil er nicht kooperiert habe.
  • Artin M.: fĂŒnf Jahre wegen besonders schweren Raubes. Seine Suchttherapie wurde als aussichtslos abgebrochen.
  • Omi A.: zweieinhalb Jahre wegen Vergewaltigung und Körperverletzung. Sein Originalpass soll bei der AuslĂ€nderbehörde liegen.
  • Wakil Ahmad R.: fĂŒnf Jahre wegen versuchten Mordes oder Totschlags, 2026 entlassen.

Der Fall Omi A. ist besonders bitter. Oft scheitern Abschiebungen an fehlenden Papieren. Hier soll der Pass vorliegen, und der Mann ist trotzdem noch im Land.

611 Ausreisepflichtige, 15 Abschiebungen

Die Zahlen sind ernĂŒchternd. Laut dem Bericht sind in Niedersachsen 611 Afghanen vollziehbar ausreisepflichtig. Abgeschoben wurden 2025 ganze 15 Personen und bis Mitte Juni 2026 fĂŒnf weitere. Bei diesem Tempo wĂŒrde es mehr als 30 Jahre dauern, die Liste abzuarbeiten.

Als Ursachen nennt die Recherche Personalmangel und BĂŒrokratie. FĂŒr die RĂŒckfĂŒhrung von GefĂ€hrdern per Flugzeug sei ein einziger Mitarbeiter zustĂ€ndig. Dabei hĂ€tte Hannover beste Voraussetzungen: Der Flughafen ist rund um die Uhr in Betrieb, das AbschiebegefĂ€ngnis Langenhagen liegt in Sichtweite und mit Terminal D gibt es einen eigenen Bereich fĂŒr RĂŒckfĂŒhrungen. Den Plan, Hannover zum zentralen Abschiebe-Standort fĂŒr Norddeutschland zu machen, sollen die Ministerien jedoch aus KostengrĂŒnden abgelehnt haben.

Friedland zeigt, was auf dem Spiel steht

Was passieren kann, wenn Abschiebungen im Behördendschungel hĂ€ngen bleiben, zeigt der Fall Liana K. Die 16-JĂ€hrige wurde im August 2025 am Bahnhof Friedland vor einen GĂŒterzug gestoßen. Medienberichten zufolge hĂ€tte der inzwischen verurteilte Iraker lĂ€ngst nach Litauen ĂŒberstellt werden sollen, scheiterte aber an Fristen und Gerichtsentscheidungen. Selbst Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) nannte die Lage damals den BĂŒrgern „nicht vermittelbar“.

Aus Sicht unserer Redaktion ist das das eigentliche Problem: Es fehlt nicht an Gesetzen. Es fehlt am Willen, sie durchzusetzen. Ein Staat, der bei SteuersĂŒndern sehr genau hinschaut, aber verurteilte Gewalt- und SexualstraftĂ€ter nach der Haft einfach ziehen lĂ€sst, verliert das Vertrauen seiner BĂŒrger. Und das ist auf Dauer gefĂ€hrlicher als jedes Haushaltsloch.

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