
Wenn Politiker Wähler entmündigen wollen: Spahns Vorstoß gegen Höcke und die Aushöhlung der Demokratie
Es gibt Momente in der deutschen Politik, in denen die Maske fällt. Nicht die Maske, die Jens Spahn in seiner Zeit als Gesundheitsminister so großzügig einkaufen ließ – sondern jene, hinter der sich das wahre Demokratieverständnis mancher Volksvertreter verbirgt. Der Unions-Fraktionsvorsitzende hat nun laut über den Entzug des Wahlrechts eines politischen Gegners nachgedacht. Man muss diesen Satz zweimal lesen, um seine ganze Tragweite zu erfassen.
Ein bemerkenswerter Vorschlag – ausgesprochen zwischen den Zeilen
In einem Gespräch mit dem Focus soll Spahn gefordert haben, dem Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht abzuerkennen. Wörtlich habe er gefragt, wie es denn wäre, „einfach mal ein Verfahren zu machen“ und zu schauen, ob man einer solchen Person ihre demokratischen Grundrechte entziehen könne. Das Ganze sei, so Spahn, gewissermaßen ein Testlauf – ein „erster Schritt“ hin zum Verbot der gesamten Partei.
Bemerkenswert ist dabei die Beiläufigkeit. Die Journalistin habe lediglich einzelne Namen genannt, zu denen Spahn spontan reagieren sollte. Erst beim Stichwort „Höcke“ habe er sich zu seinem Ausbruch hinreißen lassen und obendrein die Frage angehängt, ob dieser überhaupt „noch alle am Zaun“ habe. Man fragt sich unwillkürlich, wer hier eigentlich die staatstragende Souveränität vermissen lässt.
Was Artikel 18 des Grundgesetzes wirklich bedeutet
Der historische Blick offenbart, wie außergewöhnlich dieser Vorstoß ist. Nach Artikel 18 des Grundgesetzes wurde in der gesamten Geschichte der Bundesrepublik noch nie einem einzigen Bürger das Wahlrecht entzogen. Ein Antrag der damaligen Bundesregierung gegen den Herausgeber der National-Zeitung im Jahr 1974 blieb erfolglos. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages verweist darauf, dass Aberkennungen nach Paragraph 45 Strafgesetzbuch eine absolute Rarität seien – zwischen 2017 und 2020 jeweils nur ein einziger Fall pro Jahr, 2021 gar keiner.
Wer politische Konkurrenten nicht an der Wahlurne, sondern durch juristische Entrechtung besiegen will, sollte sich fragen, welches Demokratieverständnis er damit offenbart.
Die Brandmauer als Ersatz für politische Lösungen
Parallel dazu verteidigte Spahn erneut die vielbeschworene „Brandmauer“. Man grenze sich ab – politisch, inhaltlich, menschlich. Doch während die Union in Sonntagsreden das Trennen übt, sprechen die Umfragen eine unmissverständliche Sprache: Die AfD liegt deutlich vor CDU und CSU. Statistisch sagen fast 30 Prozent der Deutschen, sie würden diese Partei wählen. Spahn habe darüber, so heißt es, sogar mit einer Schulklasse gesprochen.
Man könnte meinen, ein kluger Politiker würde sich fragen, warum so viele Bürger sich abgewandt haben. Warum die Menschen das Vertrauen verlieren. Doch statt an den Ursachen zu arbeiten – der ausufernden Kriminalität, der ungebremsten Migration, der wirtschaftlichen Talfahrt und einer Politik, die immer neue Schulden anhäuft – denkt man offenbar lieber darüber nach, wie man unliebsame Konkurrenz aus dem demokratischen Wettbewerb entfernt.
Söders bemerkenswerte Doppelmoral
Auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder mischte kräftig mit. Höcke sei „in Wahrheit der eigentliche AfD-Chef“, verfolge ein „völkisches Narrativ“. Eine Zusammenarbeit mit der AfD schloss er kategorisch aus – jede Kooperation würde die Union „zerreißen“. Interessant wird es allerdings, wenn Söder die Linkspartei betrachtet: Diese vertrete lediglich ein „anderes Staatsbild“. Ob die CDU in Sachsen-Anhalt mit den Linken koalieren solle, wolle er nicht kommentieren, das sei „anmaßend“. Anmaßend also nur dann, wenn es um Linksbündnisse geht – aber nicht, wenn es darum geht, einem gewählten Abgeordneten das Wahlrecht zu entziehen?
Wenn das Volk nicht mehr entscheiden darf
Der Kern des Problems ist damit benannt. In einer funktionierenden Demokratie entscheiden die Wähler an der Urne darüber, wer sie vertritt. Nicht Gerichte, nicht Fraktionsvorsitzende, nicht Ministerpräsidenten. Der Gedanke, politische Gegner per Verfahren zu entrechten, gehörte einst zum Repertoire von Systemen, an die man in diesem Land ungern erinnert wird. Es ist nicht allein die Meinung unserer Redaktion, dass immer mehr Bürger diese Entwicklung mit wachsender Sorge betrachten – die Umfragewerte sprechen für sich.
Am Ende bleibt eine unbequeme Wahrheit: Wer Millionen Wähler faktisch für unmündig erklärt, wer ihre gewählten Vertreter aus dem Rennen nehmen will, statt sich politisch mit ihnen auseinanderzusetzen, der bekämpft nicht den vermeintlichen Extremismus – er beschädigt die Demokratie selbst. Deutschland bräuchte dringend Politiker, die für dieses Land regieren und die Sorgen seiner Bürger ernst nehmen, anstatt sich juristische Winkelzüge auszudenken, um am Machterhalt zu basteln.
Warum echte Werte in unsicheren Zeiten zählen
In Phasen politischer Verunsicherung, in denen selbst Grundrechte zur Verhandlungsmasse werden, gewinnt eines an Bedeutung: die Rückbesinnung auf Beständigkeit. Wer sich unabhängig machen möchte von politischen Launen und der Unberechenbarkeit staatlicher Institutionen, für den bleiben physische Edelmetalle wie Gold und Silber seit Jahrtausenden ein verlässlicher Anker zur Vermögenssicherung. Sie kennen keine Brandmauer, keine Diäten-Debatte und keinen Wahlrechtsentzug – sondern schlicht ihren realen, unabhängigen Wert.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion sowie die uns vorliegenden Informationen wieder und stellt keine Rechtsberatung dar. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen fachkundigen Rechtsberater.

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