
Gutachten für ARD und ZDF: Freispruch mit peinlichen Nebenwirkungen

Tausende Beitragszahler ziehen in Deutschland vor die Verwaltungsgerichte, weil sie ARD, ZDF und Deutschlandradio für unausgewogen halten. Ein von den Sendern selbst in Auftrag gegebenes Gutachten soll den Vorwurf entkräften. Doch wer die Studie liest, findet dort Sätze, die für die Anstalten unangenehmer sind als jede Klageschrift.
Der Streit landete schon in Leipzig
Auslöser der Klagewelle ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Oktober 2025. Eine Frau aus Bayern hatte gegen den Bayerischen Rundfunk geklagt – und erstritt eine Grundsatzentscheidung: Die Beitragspflicht sei angreifbar, wenn das Gesamtprogramm über einen längeren Zeitraum die Anforderungen an Vielfalt und Ausgewogenheit "gröblich" verfehle.
Die Leipziger Richter entschieden also nicht in der Sache, sondern verwiesen zurück nach Bayern. Praktisch bedeutet das: Es müssten mindestens zwei komplette Programmjahre ausgewertet werden. Über diese Datensätze verfügen – wenig überraschend – ausschließlich die Anstalten selbst.
Was im Gutachten wirklich steht
Im Mai 2026 präsentierte der BR ein Gutachten von Kommunikationswissenschaftlern der Universität Mainz und der LMU München. Die Pressemitteilung sprach von einem hohen Maß an Themen- und Akteursvielfalt. Der Bericht der Berliner Zeitung nimmt die Studie auseinander – und die Details lesen sich anders.
- Vielfalt und Ausgewogenheit lägen demnach nur "etwas höher" als bei privaten TV-Nachrichten und minimal unter dem Niveau überregionaler Qualitätszeitungen.
- Alle neun untersuchten öffentlich-rechtlichen Formate positionierten sich ausnahmslos oder überwiegend links der Mitte.
- Die Corona-Berichterstattung habe dem "generellen Tenor" aller untersuchten Mainstream-Medien entsprochen.
- Einfache Bürger kämen bei ARD und ZDF seltener zu Wort als bei Privatsendern – dafür deutlich häufiger Politiker und Experten.
Mainstream-Konformität als Beweis für Ausgewogenheit? Ein Kritiker der Studie hält dem entgegen, gerade das sei kein Nachweis. Aus Sicht unserer Redaktion trifft das den Kern: Wer 8,5 Milliarden Euro Beitragsgeld im Jahr verwaltet, hat einen Binnenpluralismus-Auftrag – private Medien haben ihn nicht.
Wenn Schweigen zur Nachricht wird
Besonders brisant: Die Wissenschaftler fordern selbst, dass zumindest Nachrichtenformate in sich ausgewogen sein sollten. Zugleich rechtfertigen sie eingeschränkte Vielfalt in Krisenzeiten mit der "spezifischen Funktion des Journalismus" – es seien eben Stunden der Exekutive.
Genau dann aber, so der Einwand der Kritiker, wäre Kontrolle am nötigsten. Auch Leerstellen bleiben unbeleuchtet: Dem Bericht zufolge fand etwa der Rücktritt der nordrhein-westfälischen Ministerin Josefine Paul nach dem islamistischen Anschlag von Solingen in der Tagesschau keine Erwähnung.
Empfehlung in eigener Sache
Am Ende empfiehlt das Gutachten ein dauerhaftes Qualitätsmonitoring – nach einem Messmodell, das einer der Autoren mitentwickelt hat. Problem erkannt, Lösung gleich mitgeliefert. In der Wissenschaft nennt man so etwas einen Interessenkonflikt.
Für die Gerichte in Bayern dürfte dieses Papier jedenfalls kein Freibrief sein. Und für Millionen Beitragszahler bleibt die Frage: Wofür genau zahlen sie eigentlich Monat für Monat?
Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar.
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