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23.07.2025
12:25 Uhr

Wenn Geschmacklosigkeit zur Kunst erklärt wird: Berliner Gericht legitimiert linke Gewaltverherrlichung

Was für ein Armutszeugnis für die deutsche Justiz! Ein Berliner Amtsgericht hat gestern den selbsternannten "Satiriker" Sebastian Hotz, der sich im Internet als "El Hotzo" inszeniert, freigesprochen. Der 29-Jährige hatte nach dem gescheiterten Attentat auf US-Präsident Donald Trump im vergangenen Jahr geschmacklose Kommentare auf X veröffentlicht, in denen er das Mordattentat mit einem Bus verglich und bedauerte, dass dieser "knapp verpasst" habe.

Die Richterin Andrea Wilms befand allen Ernstes, es handele sich dabei um "straflose Satire". Man könne über Geschmack streiten, aber die Äußerung bewege sich in den Grenzen der Kunstfreiheit. Eine bemerkenswerte Rechtsauffassung, die zeigt, wie weit sich unsere Justiz mittlerweile von gesundem Menschenverstand und moralischen Grundwerten entfernt hat.

Die Doppelmoral der deutschen Justiz

Man stelle sich nur einmal vor, ein konservativer Kommentator hätte ähnliche Aussagen über einen Anschlag auf einen linken Politiker getätigt. Die Empörungsmaschinerie würde auf Hochtouren laufen, und die Staatsanwaltschaft würde mit Sicherheit nicht nur eine "milde Geldstrafe" von 6.000 Euro fordern, wie sie es im Fall Hotz tat. Nein, es würde vermutlich eine Hausdurchsuchung geben, Social-Media-Konten würden gesperrt, und der Betroffene müsste mit einer empfindlichen Haftstrafe rechnen.

Doch bei linken "Satirikern" gelten offenbar andere Maßstäbe. Da wird Gewaltverherrlichung plötzlich zur Kunst erklärt, und die Billigung von Mordversuchen fällt unter die Meinungsfreiheit. Diese Doppelmoral ist nicht nur empörend, sie untergräbt das Vertrauen in unseren Rechtsstaat fundamental.

Die Reichweite als Argument – aber nur wenn es passt

Interessant ist auch die Argumentation der Staatsanwaltschaft, die auf die "Breitenwirkung" von Hotz' Beiträgen verwies. Mit seinen 740.000 Followern auf X habe er durchaus die Möglichkeit, das gesellschaftliche Klima zu stören. Ein durchaus nachvollziehbares Argument – doch warum führte es nicht zu einer Verurteilung?

Offenbar reicht es in Deutschland aus, sich als "Satiriker" zu bezeichnen, um straffrei Gewalt zu verherrlichen. Hotz selbst gab vor Gericht zu, er sei "ein bisschen unseriöser" als die meisten seiner Kollegen. Ein bisschen unseriös? Das ist eine bemerkenswerte Untertreibung für jemanden, der öffentlich bedauert, dass ein Mordversuch nicht erfolgreich war.

Die Reaktionen zeigen: Das Volk denkt anders

Immerhin zeigten die Reaktionen nach Hotz' geschmacklosem Beitrag, dass es in Deutschland noch Menschen mit Anstand gibt. Der damalige Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki forderte eine strafrechtliche Überprüfung. Selbst der notorisch linke RBB distanzierte sich von seinem Moderator und setzte ihn vor die Tür. Programmdirektorin Katrin Günther stellte klar, dass seine Aussagen "mit den Werten, für die der RBB einsteht, nicht vereinbar" seien.

Doch was nützen solche vereinzelten Reaktionen, wenn die Justiz am Ende doch wieder einknickt? Wenn Richter meinen, Gewaltverherrlichung sei Kunst, solange sie von der "richtigen" politischen Seite kommt?

Ein gefährlicher Präzedenzfall

Dieses Urteil sendet ein fatales Signal aus. Es legitimiert nicht nur geschmacklose Äußerungen, sondern auch die Verharmlosung politischer Gewalt. In einer Zeit, in der die Polarisierung der Gesellschaft zunimmt und politisch motivierte Gewalt von allen Seiten verurteilt werden sollte, ist ein solches Urteil Gift für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Was kommt als Nächstes? Dürfen "Satiriker" demnächst ungestraft zu Gewalt aufrufen, solange sie es nur ironisch meinen? Dürfen sie Morddrohungen aussprechen, wenn sie dabei nur lächeln? Die Grenzen verschwimmen zusehends, und die Justiz trägt ihren Teil dazu bei.

Zeit für eine Rückbesinnung auf Werte

Deutschland braucht dringend eine Rückbesinnung auf grundlegende Werte wie Anstand, Respekt und die Ablehnung jeglicher Form von Gewalt. Egal gegen wen sie sich richtet, egal von welcher politischen Seite sie kommt. Ein Mordversuch ist kein Anlass für geschmacklose Witze, sondern ein Angriff auf die Demokratie selbst.

Dass unsere Justiz dies nicht erkennt oder nicht erkennen will, zeigt, wie tief die ideologische Verblendung mittlerweile reicht. Es ist höchste Zeit, dass die schweigende Mehrheit in diesem Land ihre Stimme erhebt und klarmacht: Gewaltverherrlichung ist keine Kunst, sondern ein Verbrechen. Und wer Mordversuche bejubelt, gehört nicht auf die Bühne, sondern vor den Richter – einen, der seinen Job ernst nimmt.

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