
Wenn der Staat zum Kinderschreck wird: Gericht verurteilt Polizei-Spektakel an Schule
Was für ein Armutszeugnis für unseren Rechtsstaat! Das Verwaltungsgericht Greifswald hat nun bestätigt, was viele schon damals ahnten: Die spektakuläre Polizeiaktion gegen eine 16-jährige Schülerin in Ribnitz-Damgarten war nicht nur überzogen, sondern schlichtweg rechtswidrig. Drei Polizeibeamte marschierten im Februar 2024 in eine Schule ein, holten ein Mädchen aus dem Unterricht und führten sie wie eine Schwerverbrecherin ab – wegen ein paar harmloser Social-Media-Posts.
Die Gedankenpolizei lässt grüßen
Man stelle sich die Szene vor: Ein ganz normaler Schultag, die Jugendliche sitzt im Unterricht, plötzlich klopft es an der Tür. Der Schulleiter betritt den Raum, dahinter warten uniformierte Beamte. Vor den Augen ihrer Mitschüler wird die 16-Jährige aus der Klasse geholt und durchs Schulgebäude zum Sekretariat eskortiert. Der Grund? Eine anonyme E-Mail hatte behauptet, sie verbreite "staatsschutzrelevante Inhalte" auf TikTok.
Was genau waren diese gefährlichen Inhalte, die einen derartigen Polizeiaufmarsch rechtfertigen sollten? Nach Angaben der Behörden handelte es sich um "Schriftzüge aus dem rechtsextremistischen Spektrum, Runenzeichen und altdeutsche Schrift mit Lorbeerkranz". Die Polizei selbst musste allerdings feststellen, dass die Screenshots keinerlei strafrechtliche Relevanz hatten. Mit anderen Worten: Das Mädchen hatte nichts Illegales getan.
Wenn Denunzianten den Ton angeben
Besonders beunruhigend ist die Tatsache, dass diese ganze Aktion auf einer anonymen E-Mail basierte. Seit wann reicht eine unbelegte Behauptung eines Unbekannten aus, um die Staatsgewalt in Bewegung zu setzen? In welchem Land leben wir eigentlich, wenn Jugendliche wegen ihrer Meinungsäußerungen wie Staatsfeinde behandelt werden?
"Es hätte mildere Maßnahmen gegeben, als die Schülerin sofort aus dem laufenden Unterricht zu holen und mit ihr vor den Augen der Schulöffentlichkeit in Begleitung von Polizeibeamten ins Sekretariat zu gehen"
So formulierte es das Gericht in seiner Urteilsbegründung. Man hätte ergänzen können: Es hätte vor allem die Möglichkeit gegeben, erst einmal zu prüfen, ob überhaupt ein Handlungsbedarf besteht, bevor man ein junges Mädchen öffentlich demütigt.
Die internationale Blamage
Dass dieser Fall sogar international für Kopfschütteln sorgte, zeigt das Ausmaß des Versagens. Selbst Elon Musk äußerte sich auf seiner Plattform X verwundert über den Vorfall – auch wenn dort fälschlicherweise von einer Festnahme die Rede war. Wenn amerikanische Tech-Milliardäre anfangen, sich über deutsche Polizeiaktionen zu wundern, sollte das zu denken geben.
Was lernen wir daraus? In einem Land, in dem die Regierung lieber Gendersternchen zählt als echte Probleme zu lösen, in dem Klimakleber den Verkehr lahmlegen dürfen, während Schüler wegen TikTok-Posts von der Polizei abgeholt werden, läuft etwas gewaltig schief. Die Prioritäten sind völlig aus dem Ruder gelaufen.
Ein Symptom größerer Probleme
Dieser Fall ist symptomatisch für eine beunruhigende Entwicklung in Deutschland. Während die Kriminalität auf den Straßen explodiert und Messerangriffe zur traurigen Normalität geworden sind, verschwendet die Polizei ihre Ressourcen mit solchen Aktionen. Statt sich um die wirklichen Gefahren zu kümmern, jagt man Teenager durchs Internet.
Die neue Große Koalition unter Friedrich Merz hätte hier die Chance, ein Zeichen zu setzen. Doch stattdessen plant man lieber ein 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen, das künftige Generationen belasten wird. Von einer Rückbesinnung auf Verhältnismäßigkeit und gesunden Menschenverstand ist wenig zu spüren.
Immerhin hat das Gericht nun Klartext gesprochen. Die Entscheidung mag noch nicht rechtskräftig sein, aber sie sendet ein wichtiges Signal: Nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch verhältnismäßig. Und nicht jede anonyme Denunziation rechtfertigt einen Polizeieinsatz. Es bleibt zu hoffen, dass diese Lektion bei den Verantwortlichen ankommt – auch wenn die Erfahrung lehrt, dass man sich darauf besser nicht verlassen sollte.
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