
Wahlbetrugs-Verdacht in Dessau: Staatsschutz ermittelt im Pflegeheim

Zwei Tage vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt erschüttert ein Verdachtsfall das Vertrauen in die Briefwahl. In einer Dessauer Seniorenresidenz soll für eine 95-jährige, seit Jahren demente Bewohnerin abgestimmt worden sein — ohne ihr Wissen. Die Landeswahlleitung prüft, der polizeiliche Staatsschutz ermittelt.
Geschredderte Unterlagen — und eine Stimme, die schon abgegeben war
Auslöser sind Vorwürfe aus der Seniorenresidenz „Marthahaus" in Dessau-Roßlau, über die zuerst regionale Medien berichteten. Klaus-Lothar Bebber, 74, ist Bevollmächtigter seiner Tante. Die 95-Jährige lebt nach seinen Angaben seit vier Jahren mit einer Demenz in der Einrichtung.
Am 27. August habe er sich im Heim nach den Wahlunterlagen seiner Tante erkundigt. Einen Tag später, so schildert er es, habe ihn eine Mitarbeiterin angerufen: Man habe die Unterlagen der Bewohner aus Zeitgründen eingesammelt und geschreddert.
„Die Mitarbeiterin beteuerte mir, alles vernichtet zu haben."
Am 31. August ging Bebber ins Dessauer Wahlbüro. Dort habe er erfahren, dass bereits am 10. August Briefwahlunterlagen für seine Tante beantragt worden seien — und dass die Stimme längst abgegeben sei. Auf dem Antrag habe sich eine „krakelige" Unterschrift befunden. Über seinen Anwalt stellte er Strafanzeige gegen Unbekannt.
Behörden in Bewegung — spät, aber immerhin
Die Landeswahlleitung bestätigte auf Anfrage, sie sei am Mittwoch durch die E-Mail eines AfD-Vertreters auf den Fall aufmerksam geworden und habe daraufhin Kontakt zum zuständigen Kreiswahlbüro aufgenommen. Der Vorgang werde unter wahlrechtlichen Gesichtspunkten geprüft.
Inzwischen führe der polizeiliche Staatsschutz die Ermittlungen, wie Medienberichten zufolge die Polizeiinspektion Dessau-Roßlau bestätigte. Am Donnerstag seien zwei Zivilbeamte demnach rund zwei Stunden im Marthahaus gewesen. Ob Beweismittel sichergestellt wurden, ist offen. Die Einrichtung äußerte sich auf Anfragen von Medien bislang nicht. Es gilt die Unschuldsvermutung — bislang ermittelt die Polizei gegen Unbekannt.
„Kein vollständiger Schutz" — das Eingeständnis der Wahlbehörde
Bemerkenswert ist, wie die Wahlbehörde selbst formuliert: Die Briefwahl sei umfassend geregelt und durch zahlreiche Mechanismen geschützt. Doch das Wahlrecht könne „keinen vollständigen Schutz gegen vorsätzliches kriminelles Verhalten einzelner Personen" gewährleisten — „soweit sich dieser Verdachtsfall bestätigen sollte".
Entscheidend seien wirksame Kontrollen und Strafvorschriften, sowohl bei der Briefwahl als auch bei der Wahlassistenz.
Warum dieser Fall größer ist als eine Familiengeschichte
Am Sonntag, dem 6. September 2026, wählt Sachsen-Anhalt einen neuen Landtag. Rund 1,69 Millionen Menschen sind offiziellen Angaben zufolge wahlberechtigt. Die Briefwahl ist längst kein Ausnahmefall mehr, sondern Massenphänomen — bei der Bundestagswahl 2021 stimmten laut amtlicher Statistik 47,3 Prozent der Wähler per Brief ab.
Genau darin liegt aus Sicht unserer Redaktion die Sprengkraft. Wo Millionen Stimmzettel außerhalb der Wahlkabine ausgefüllt werden, entfällt jene Kontrolle, die das Wahlgeheimnis eigentlich sichert. Besonders verletzlich sind Menschen, die auf Pflege angewiesen sind.
Kritiker fordern seit Jahren strengere Regeln für die Wahlassistenz in Heimen. Ein einzelner Verdachtsfall beweist noch kein System — aber er legt eine Schwachstelle offen, die die Politik jahrelang achselzuckend hingenommen hat. Vertrauen in Wahlen ist die Grundwährung einer Demokratie. Sie lässt sich nicht nachdrucken.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar.

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