
Verfassungsschutz kapituliert: Keine Beschwerde gegen AfD-Urteil – ein Offenbarungseid für Politik und Medien

Was sich in den vergangenen Tagen rund um die gescheiterte Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung" abgespielt hat, dürfte als eines der beschämendsten Kapitel der jüngeren deutschen Behördengeschichte in die Annalen eingehen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat am Montag mitgeteilt, keine Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln im Eilverfahren einzulegen. Damit ist die Niederlage besiegelt – zumindest vorläufig.
Dobrindts Ministerium wirft die Flinte ins Korn
Das von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt geführte Ministerium versucht zwar, die Angelegenheit herunterzuspielen, indem man sich nun ganz auf das Hauptsacheverfahren konzentrieren wolle. Doch wer zwischen den Zeilen liest, erkennt die eigentliche Botschaft: Man hat keinerlei Vertrauen mehr in die argumentative Durchschlagskraft jenes Gutachtens, das unter der Ägide von Nancy Faeser zusammengeschustert wurde. Die ehemalige Innenministerin wollte offenbar auf den letzten Metern ihrer Amtszeit noch schnell als antifaschistische Widerstandskämpferin in die Geschichte eingehen – und hinterlässt nun ihrem Nachfolger einen Scherbenhaufen.
Bereits kurz nach seinem Amtsantritt hatte Dobrindt per Stillhaltezusage die Hochstufung vorläufig ausgesetzt. Die ursprüngliche Pressemitteilung des Verfassungsschutzes über die Einstufung wurde sogar von der Behördenwebseite gelöscht. Spätestens da hätte jedem aufmerksamen Beobachter klar sein müssen, dass hier etwas gewaltig im Argen liegt. Eine Sprecherin des BMI erklärte vergangene Woche bezeichnenderweise, das Gutachten sei dem Ministerium erst im April durch Faeser übergeben worden und eine „fachliche Prüfung" habe „zu diesem Zeitpunkt nicht stattgefunden". Man möchte die Verantwortung also elegant von sich weisen.
Ein Gutachten auf tönernen Füßen
Erinnern wir uns: Als der Verfassungsschutz am 2. Mai vergangenen Jahres die Hochstufung verkündete, überschlugen sich die Leitmedien geradezu vor Begeisterung. Von „wehrhafter Demokratie" war die Rede, Forderungen nach einem Verbotsverfahren wurden laut, und die Einstufung wurde behandelt, als handele es sich um ein höchstrichterliches Urteil. Dabei war sie nichts weiter als die Einschätzung einer weisungsgebundenen Behörde der Bundesregierung – kein unabhängiges Verfassungsorgan, wie der Eindruck in der Berichterstattung suggerierte.
Es blieb am Ende dem konservativen Magazin Cicero vorbehalten, das Gutachten zu beschaffen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Was dann zum Vorschein kam, war ernüchternd – um es diplomatisch auszudrücken. Statt brisanter, mit geheimdienstlichen Methoden gewonnener Erkenntnisse fand sich eine rund 1.100-seitige Sammlung öffentlich zugänglicher Aussagen von AfD-Politikern. Facebook-Posts von Lokalpolitikern sollten als Beweis herhalten, dass eine ganze Partei verfassungsfeindliche Ziele verfolge. Rechtsexperten meldeten sich früh kritisch zu Wort und bemängelten die dürftige Qualität. Doch ihre Stimmen verhallten im medialen Trommelfeuer weitgehend ungehört.
Die Medien als willfährige Vollstrecker
Was diesen Vorgang zu einem veritablen Skandal macht, ist nicht allein das fragwürdige Vorgehen einer Sicherheitsbehörde. Es ist die Rolle der sogenannten vierten Gewalt, die sich in diesem Fall zur willfährigen Vollstreckerin politischer Interessen degradieren ließ. Monatelang wurde die Formulierung „gesichert rechtsextremistische Bestrebung" wie ein Mantra wiederholt – ohne kritische Einordnung, ohne Hinterfragung der Quellenlage, ohne journalistische Sorgfaltspflicht. Die Einstufung erhielt dadurch den Status einer unumstößlichen Tatsache, obwohl sie nichts weiter war als eine politisch motivierte Bewertung auf dünner Beweisgrundlage.
Erst jetzt, nach dem vernichtenden Gerichtsurteil, melden sich vereinzelt auch in den Leitmedien Stimmen, die den Vorgang in seiner ganzen Tragweite erfassen. So kommentierte ARD-Journalistin Iris Sayram in den Tagesthemen, es sei der Eindruck entstanden, dass die Verantwortlichen lediglich „einen politischen Gegner aus dem Rennen" nehmen wollten. Zum Thema der mangelhaften Beweislage bemerkte sie mit beißender Ironie: „Man wollte mehr Material sammeln. Bitte stellen Sie sich hier kurz das Zirpen einer Grille in einer lauen Sommernacht vor." Besser kann man das Schweigen der Verantwortlichen kaum beschreiben.
Ein Symptom für den Verfall demokratischer Kultur
Was hier geschehen ist, geht weit über den konkreten Fall hinaus. Es offenbart ein systemisches Problem im Verhältnis zwischen Staat, Medien und Opposition in Deutschland. Wenn eine weisungsgebundene Behörde instrumentalisiert wird, um die größte Oppositionspartei des Landes zu diskreditieren, und die Medien dieses Spiel bereitwillig mitspielen, dann ist das kein Zeichen einer wehrhaften Demokratie – sondern das genaue Gegenteil.
Man stelle sich nur einmal vor, ein konservativer Innenminister hätte den Verfassungsschutz angewiesen, die Grünen oder die Linkspartei als „gesichert extremistisch" einzustufen, gestützt auf eine Sammlung von Social-Media-Posts einzelner Parteimitglieder. Der Aufschrei wäre ohrenbetäubend gewesen. Doch wenn es gegen die AfD geht, scheinen andere Maßstäbe zu gelten. Diese Doppelmoral untergräbt das Vertrauen der Bürger in staatliche Institutionen und die Medien gleichermaßen – und sie treibt die politische Spaltung des Landes weiter voran.
Das Verwaltungsgericht Köln hat mit seiner Entscheidung ein wichtiges Signal gesendet: Der Rechtsstaat funktioniert noch, zumindest in der Justiz. Ob das Hauptsacheverfahren zu einem wesentlich anderen Ergebnis führen wird, darf angesichts der offenkundigen Schwächen des Gutachtens bezweifelt werden. Dobrindt hat angekündigt, das Gutachten „vertieft" überprüfen zu wollen. Man darf gespannt sein, was bei dieser Überprüfung herauskommt – und ob am Ende nicht die Erkenntnis steht, dass hier von Anfang an Politik mit den Mitteln des Geheimdienstes betrieben wurde.
Für die Bürger dieses Landes bleibt eine bittere Erkenntnis: Wer sich auf die Berichterstattung der großen Medien verlässt, bekommt nicht selten ein verzerrtes Bild der Wirklichkeit präsentiert. Unabhängige Recherche und kritisches Denken sind wichtiger denn je.
Die Kapitulation des Verfassungsschutzes vor dem Kölner Verwaltungsgericht ist mehr als nur eine juristische Niederlage. Sie ist ein Offenbarungseid – für eine Behörde, die sich politisch instrumentalisieren ließ, für eine ehemalige Ministerin, die den Rechtsstaat für parteipolitische Zwecke missbrauchte, und für eine Medienlandschaft, die ihre Kontrollfunktion sträflich vernachlässigt hat. Deutschland braucht dringend eine Rückbesinnung auf rechtsstaatliche Prinzipien, auf unabhängige Institutionen und auf einen Journalismus, der seinen Namen verdient. Ob die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz diesen Weg einschlagen wird, bleibt abzuwarten. Die Zeichen stehen – vorsichtig formuliert – nicht gerade günstig.












