
Verfassungsrechtler zerpflückt rheinland-pfälzischen Beamten-Bann für AfD-Mitglieder
Die Mainzer Landesregierung greift zu einem besonders scharfen Schwert im Kampf gegen die Opposition: Wer Mitglied der AfD ist, soll künftig vom Staatsdienst ausgeschlossen werden. Was sich der sozialdemokratische Innenminister Michael Ebling da ausgedacht hat, könnte jedoch vor den Gerichten krachend scheitern. Der renommierte Augsburger Staatsrechtsprofessor Josef Franz Lindner hält das Vorhaben für rechtswidrig.
Gesinnungsprüfung durch die Hintertür
Das rheinland-pfälzische Innenministerium verlangt von Bewerbern für den öffentlichen Dienst künftig eine Erklärung, dass sie keiner "extremistischen Organisation" angehören oder in den letzten fünf Jahren angehört haben. Und weil die AfD vom Bundesamt für Verfassungsschutz als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft wird, fällt sie automatisch unter diese Kategorie. Wer diese Erklärung verweigert oder "Zweifel an der eigenen Verfassungstreue nicht ausräumen kann", fliegt raus.
Doch genau hier liegt der Hund begraben. Professor Lindner stellt unmissverständlich klar: "Die Mitgliedschaft in einer vom Bundesverfassungsgericht noch nicht verbotenen Partei kann nicht automatisch dazu führen, dass ein Bewerber für den Öffentlichen Dienst nicht verbeamtet wird." Der Staatsrechtler verweist darauf, dass allenfalls eine Einzelfallprüfung zulässig sei, wie sie beispielsweise in Bayern praktiziert werde.
Exekutive Einschätzung ohne richterliche Bestätigung
Besonders brisant ist Lindners Hinweis auf die rechtliche Qualität der Verfassungsschutz-Einstufung. Bei der Bewertung der AfD als "gesichert rechtsextremistisch" handele es sich lediglich um eine "exekutivische Einschätzung, die bislang gerichtlich nicht bestätigt ist". Mit anderen Worten: Eine Behörde, die dem Bundesinnenministerium unterstellt ist, trifft eine politisch höchst brisante Einschätzung, die dann von Landesregierungen als Grundlage für weitreichende Berufsverbote genutzt wird - ohne dass je ein unabhängiges Gericht diese Bewertung überprüft hätte.
Diese Vorgehensweise erinnert fatal an dunkle Zeiten deutscher Geschichte, in denen politische Gesinnungen über berufliche Karrieren entschieden. Während die Ampel-Koalition auf Bundesebene bereits Geschichte ist, versuchen SPD-geführte Landesregierungen offenbar, ihre ideologischen Kämpfe auf anderen Ebenen fortzuführen.
Rechtsstaat oder Gesinnungsstaat?
Die Ironie der Geschichte könnte kaum größer sein: Ausgerechnet jene, die ständig vor einer Gefährdung der Demokratie warnen, greifen zu Mitteln, die selbst höchst undemokratisch anmuten. Ein pauschaler Ausschluss von Parteimitgliedern vom öffentlichen Dienst, ohne individuelle Prüfung des Einzelfalls, widerspricht fundamental den Prinzipien eines Rechtsstaats.
Dabei zeigt die aktuelle politische Entwicklung, dass die Wähler längst verstanden haben, wer hier wirklich die Demokratie gefährdet. Über 25 Prozent der Sitze im EU-Parlament werden mittlerweile von rechtskonservativen und konservativen Parteien besetzt - ein deutliches Zeichen dafür, dass die Bürger die einseitige Politik der etablierten Parteien satt haben.
Bayern macht es vor
Interessanterweise verweist Professor Lindner auf das bayerische Modell als rechtskonforme Alternative. Dort werde die AfD-Mitgliedschaft lediglich als Anlass genommen, die Verfassungstreue im Einzelfall besonders zu überprüfen. Diese differenzierte Herangehensweise respektiert sowohl die Sicherheitsinteressen des Staates als auch die Grundrechte der Bewerber.
Die rheinland-pfälzische Landesregierung lässt sich zwar ein kleines Hintertürchen offen, indem sie von Bewerbern verlangt, "Zweifel an der eigenen Verfassungstreue" auszuräumen. Doch die politische Botschaft ist eindeutig: AfD-Mitglieder sind im Staatsdienst unerwünscht - koste es, was es wolle.
Ein Kampf, der vor Gericht enden wird
Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die ersten abgelehnten Bewerber vor Gericht ziehen werden. Und wenn man Professor Lindners Einschätzung folgt, stehen die Chancen gut, dass die Gerichte dem rheinland-pfälzischen Sonderweg einen Riegel vorschieben werden. Denn in einem Rechtsstaat entscheiden immer noch Richter über die Verfassungsmäßigkeit von Parteien - und nicht Innenminister mit parteipolitischer Agenda.
Die neue Große Koalition unter Bundeskanzler Friedrich Merz täte gut daran, solchen Auswüchsen auf Landesebene entgegenzutreten. Schließlich hat die CDU/CSU selbst erfahren müssen, wie schnell man in Deutschland vom Regierungspartner zum politischen Paria werden kann. Ein robuster Schutz der Grundrechte - auch und gerade für Oppositionsparteien - sollte daher im ureigenen Interesse aller demokratischen Kräfte liegen.

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