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12.07.2025
09:08 Uhr

Verfassungsgericht im Würgegriff der Politik: Buschmann warnt vor dramatischem Ansehensverlust

Die jüngsten Ereignisse rund um die Richterwahl am Bundesverfassungsgericht offenbaren ein erschreckendes Bild vom Zustand unserer Demokratie. Was sich am Freitag im Bundestag abspielte, gleicht einem politischen Trauerspiel, das die Unabhängigkeit unserer höchsten Rechtsinstanz gefährdet. Der ehemalige Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) schlägt nun Alarm und warnt vor massiven Folgen für das Ansehen des Verfassungsgerichts.

Politisches Possenspiel statt würdevoller Richterwahl

Die Verschiebung der Richterwahl wirft ein grelles Schlaglicht auf die zunehmende Politisierung unserer Institutionen. Nachdem sich der Richterwahlausschuss mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit auf drei Kandidaten geeinigt hatte, zog Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) kurzerhand die Unterstützung für eine Kandidatin zurück. Ein Vorgang, der seinesgleichen sucht und die Frage aufwirft: Geht es hier noch um die Besetzung mit den fähigsten Juristen oder nur noch um parteipolitisches Kalkül?

Buschmann findet deutliche Worte für dieses unwürdige Schauspiel: "Die aggressive Politisierung der Richterwahl ist eine Gefahr für das Ansehen des Bundesverfassungsgerichts." Der gesamte Ablauf sei "unglücklich" gewesen - eine diplomatische Untertreibung für das, was sich tatsächlich abgespielt hat.

Abschreckende Wirkung auf exzellente Juristen

Besonders besorgniserregend ist Buschmanns Warnung vor den langfristigen Folgen dieser politischen Schlammschlacht. "Öffentliche Angriffe auf die Reputation der Kandidaten wirken im schlimmsten Fall abschreckend auf herausragende Wissenschaftler, um sich künftig für ein Richteramt zur Verfügung zu stellen", mahnt der FDP-Politiker. Wer würde sich schon freiwillig in die politische Schusslinie begeben, wenn selbst die höchsten Richterämter zum Spielball parteipolitischer Interessen verkommen?

Diese Entwicklung ist umso bedenklicher, als das Bundesverfassungsgericht als letzte Bastion gegen politische Übergriffe und verfassungswidrige Gesetze fungieren sollte. Wenn aber schon die Auswahl der Richter derart politisiert wird, wie unabhängig können diese dann noch urteilen?

Die Erosion des Rechtsstaats schreitet voran

Was wir hier erleben, ist ein weiterer Baustein in der schleichenden Erosion unseres Rechtsstaats. Die Große Koalition unter Friedrich Merz mag zwar stabiler erscheinen als die gescheiterte Ampel, doch die alten Muster politischer Machtspiele setzen sich fort. Statt die Lehren aus dem Ampel-Desaster zu ziehen und zu einer sachorientierten Politik zurückzukehren, wird munter weiter taktiert und blockiert.

Buschmanns Rat, künftig nur noch "Kandidaten zu nominieren, für die ein breiter Konsens besteht", klingt vernünftig, offenbart aber gleichzeitig das Dilemma: Werden künftig nur noch stromlinienförmige Juristen ohne Ecken und Kanten nominiert, die niemandem wehtun? Das wäre das Ende einer unabhängigen, kritischen Verfassungsgerichtsbarkeit.

Ein Weckruf für die Bürger

Diese Vorgänge sollten jeden aufrechten Bürger alarmieren. Wenn selbst das Bundesverfassungsgericht nicht mehr vor parteipolitischen Grabenkämpfen sicher ist, was bleibt dann noch von unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung? Die Politik der letzten Jahre hat bereits genug Schaden angerichtet - von der unkontrollierten Migration über die ruinöse Energiewende bis zur ausufernden Staatsverschuldung.

Jetzt greift die Politisierung auch noch auf unsere höchsten Gerichte über. Es ist höchste Zeit, dass sich die Bürger dieser schleichenden Aushöhlung unserer demokratischen Institutionen entgegenstellen. Wir brauchen wieder Politiker, die das Gemeinwohl über Parteiinteressen stellen und die Unabhängigkeit unserer Justiz respektieren.

Die Warnung Buschmanns sollte als das verstanden werden, was sie ist: Ein verzweifelter Appell, die letzten funktionierenden Säulen unseres Rechtsstaats zu schützen, bevor es zu spät ist. Denn ohne ein unabhängiges Verfassungsgericht verlieren wir den wichtigsten Wächter über unsere Grundrechte und die Verfassung selbst.

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