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Spenden-Anklage gegen AfD-Chef Schledde: Justiz oder Wahlkampf?

Spenden-Anklage gegen AfD-Chef Schledde: Justiz oder Wahlkampf?
Symbolbild: KI-generiert

Die Staatsanwaltschaft Hannover hat Anklage gegen Ansgar Schledde erhoben, den Landesvorsitzenden der AfD Niedersachsen. Die Ermittler werfen ihm Verstöße gegen das Parteiengesetz vor. Es geht um 113 Zahlungen mit einem Gesamtvolumen von 44.630 Euro. Schledde weist alle Vorwürfe zurück und hält das Verfahren für politisch motiviert.

Was die Ankläger dem AfD-Politiker vorhalten

Laut einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft soll Schledde zwischen dem 16. Dezember 2020 und dem 5. Juli 2022 als Vorsitzender des Kreisverbands Ems-Vechte Geld angenommen haben, das als Spende zu werten sei. Diese Beträge habe er nicht unverzüglich an das Vorstandsmitglied weitergereicht, das laut Satzung für die Finanzen zuständig ist.

Genau das schreibt Paragraf 25 des Parteiengesetzes aber vor. Die Regel klingt nach Bürokratie. Sie soll jedoch dafür sorgen, dass kein Euro an der offiziellen Parteikasse vorbeiläuft. Einige Medien sprechen in diesem Zusammenhang inzwischen sogar von einer „schwarzen Kasse“. Bewiesen ist davon bislang nichts.

Dazu kommt ein zweiter Vorwurf. Schledde soll dafür gesorgt haben, dass im Rechenschaftsbericht der Bundes-AfD vom 23. November 2022 falsche Zahlen zu den Spenden des Landesverbands Niedersachsen an die Bundestagspräsidentin gingen.

Das Gericht hat das letzte Wort

Ob es überhaupt zum Prozess kommt, ist noch offen. Darüber entscheidet die große Strafkammer am Landgericht Hannover. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für Schledde die Unschuldsvermutung. Eine Anklage ist keine Verurteilung, auch wenn sie in der öffentlichen Debatte oft so behandelt wird.

Die Ermittlungen laufen schon lange. Im April 2024 durchsuchten Fahnder die Geschäftsräume des Landesverbands, kurz nachdem Schleddes Immunität zum ersten Mal aufgehoben worden war. Damals war er noch stellvertretender Landeschef. Der damalige Vorsitzende Frank Rinck bestätigte, dass die Razzia ihm gegolten habe. Im September 2026 wurde die Immunität erneut aufgehoben, damit die Anklage erhoben werden konnte.

„Durchschaubares Manöver“ kurz vor der Wahl?

Für Schledde ist das kein Zufall. Am 9. September 2026, also nur vier Tage vor den Kommunalwahlen am 13. September, schrieb er auf X:

„Das ist wenige Tage vor den Kommunalwahlen in Niedersachsen ein mehr als durchschaubares Manöver!“

Die Anklage reihe sich nach seiner Darstellung ein in die „ständigen Angriffe der Landesregierung“, in die Hochstufung seines Landesverbands durch einen Verfassungsschutz, den er „politisch weisungsgebunden“ nennt, und in den Ausschluss von AfD-Kandidaten von der Kommunalwahl. Diesen Ausschluss hält er für rechts- und verfassungswidrig. Politische Auseinandersetzungen gehörten zur Demokratie, betonte Schledde. Verfahren dürften aber nicht instrumentalisiert werden.

Ein Land, in dem der Wahlausschuss über Verfassungstreue urteilt

Ganz aus der Luft gegriffen ist das Unbehagen nicht. Medienberichten zufolge wurden in Niedersachsen vor der Wahl 18 Bewerber auf ihre Verfassungstreue überprüft, fünf durften nicht antreten. Vier davon kamen aus der AfD. Grundlage ist ein neues Kommunalwahlgesetz, das die rot-grüne Mehrheit im Landtag im Mai beschlossen hatte.

Auch Rechtsexperten sehen hier ein Spannungsverhältnis zum Demokratieprinzip, denn in den Wahlausschüssen sitzen selbst Parteivertreter. Ob die Anklage gegen Schledde damit irgendetwas zu tun hat, muss offenbleiben. Das zeitliche Zusammentreffen dürfte aber viele Bürger misstrauisch machen.

Gelassenheit als Strategie

Schledde gibt sich demonstrativ ruhig. Er sehe dem Verfahren „mit der gebotenen Gelassenheit entgegen“, erklärte er. Ein unabhängiges Gericht werde zu dem Ergebnis kommen, dass die Vorwürfe nicht haltbar seien. Bis dahin wolle er sich auf seine politische Arbeit für die Bürger in Niedersachsen konzentrieren.

Eines zeigt die Geschichte der Republik allerdings: Ob bei der CDU-Spendenaffäre um Helmut Kohl Ende der 1990er-Jahre oder heute, Parteifinanzen sind ein Minenfeld. Ein Rechtsstaat muss Verstöße konsequent verfolgen, und zwar bei jeder Partei gleich. Ermittler und Gerichte müssen sich gerade in aufgeheizten Zeiten an diesem Anspruch messen lassen.

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