
Schulpflicht vor Religionsfreiheit: NRW-Behörden zwingen muslimische Kinder am Opferfest in die Schule
In Nordrhein-Westfalen brodelt es gewaltig. Muslimische Familien laufen Sturm gegen eine Entscheidung, die symptomatisch für die verfehlte Integrationspolitik unseres Landes steht. Ihre Kinder mussten am Freitag, dem höchsten islamischen Feiertag, dem Opferfest, regulär die Schulbank drücken. Während christliche Feiertage selbstverständlich schulfrei sind, zeigt sich hier die ganze Absurdität unserer Bildungspolitik.
Klassenarbeiten statt Familienfeier
Die islamische Gemeinde Röhlinghausen schlägt Alarm. Nicht nur, dass die Kinder am Opferfest zur Schule mussten – einige Lehrkräfte legten ausgerechnet an diesem Tag Klassenarbeiten an. Man stelle sich vor, deutsche Schüler müssten an Weihnachten Mathematikklausuren schreiben. Der Aufschrei wäre gewaltig, und das zu Recht.
Tuncay Nazik von der islamischen Gemeinde bringt es auf den Punkt: Das Opferfest sei der höchste religiöse Feiertag im Islam, an dem sich die gesamte Familie bereits am Morgen zum gemeinsamen Festfrühstück versammle. Es handle sich um einen Tag des Gebets, des Zusammenkommens und der gegenseitigen Wertschätzung – vergleichbar mit den höchsten Festtagen im Christentum und Judentum.
Bürokratische Willkür statt klare Regeln
Besonders pikant: Einige Schulen hätten eine Freistellung mit dem Verweis abgelehnt, dass bereits für das Zuckerfest eine Befreiung gewährt worden sei. Eine Befreiung sei nur einmal im Jahr möglich, heißt es lapidar. Als ob Muslime sich entscheiden müssten, welchen ihrer wichtigsten religiösen Feiertage sie begehen dürfen.
Das nordrhein-westfälische Schulgesetz sieht keine automatische Freistellung für religiöse Feiertage vor, die nicht gesetzlich anerkannt sind. Das Ministerium schiebt die Verantwortung elegant auf die einzelnen Schulen ab. Die Stadt Herne bestätigte gegenüber der WAZ: Die Entscheidung über eine Freistellung liege gemäß Schulgesetz NRW in der alleinigen Verantwortung der jeweiligen Schulleitungen.
490.000 muslimische Schüler – und keine einheitliche Regelung
In Nordrhein-Westfalen leben laut Schulministerium rund 490.000 muslimische Schüler. Sie machen knapp ein Fünftel der Schülerschaft im Land aus. Bei diesen Zahlen ist es geradezu fahrlässig, keine klaren, einheitlichen Regelungen zu haben. Stattdessen überlässt man es dem Gutdünken einzelner Schulleitungen, ob religiöse Bedürfnisse respektiert werden oder nicht.
Eine Schulleitung aus Herne offenbart die ganze Ahnungslosigkeit: "Bisher war es immer das Zuckerfest, das von den Familien gefeiert wurde. Das Opferfest ist in diesem Jahr zum ersten Mal Thema." Man fragt sich, wie es sein kann, dass Schulverantwortliche so wenig über die religiösen Praktiken eines Fünftels ihrer Schülerschaft wissen.
Integration oder Assimilation?
Diese Episode wirft ein grelles Licht auf die Integrationspolitik in Deutschland. Während man einerseits von Vielfalt und Toleranz spricht, zeigt sich in der Praxis oft das Gegenteil. Die Botschaft an muslimische Familien ist klar: Eure religiösen Bedürfnisse sind zweitrangig. Passt euch an oder habt das Nachsehen.
Dabei wäre es so einfach: Eine klare gesetzliche Regelung, die allen Schülern ermöglicht, ihre wichtigsten religiösen Feiertage zu begehen, würde nicht nur für Rechtssicherheit sorgen, sondern auch ein wichtiges Signal der Anerkennung senden. Stattdessen herrscht bürokratisches Chaos und Willkür.
Das islamische Opferfest erinnert an die Bereitschaft Abrahams, seinen Sohn Gott zu opfern – eine Geschichte, die auch im Christentum und Judentum eine zentrale Rolle spielt. Es ist höchste Zeit, dass unsere Bildungspolitiker diese gemeinsamen Wurzeln anerkennen und entsprechend handeln. Alles andere ist ein Armutszeugnis für ein Land, das sich gerne als weltoffen und tolerant präsentiert.
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