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NRW ändert die Verfassung – und die AfD verliert ihre Posten

NRW ändert die Verfassung – und die AfD verliert ihre Posten
Symbolbild: KI-generiert

Sieben Monate vor der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen greifen CDU, SPD, Grüne und FDP zum größten parlamentarischen Werkzeug, das sie haben: der Landesverfassung. In einer gemeinsamen Erklärung kündigten die vier Fraktionen an, Verfassung und Geschäftsordnung des Düsseldorfer Landtags zu ändern. Ergebnis: Die AfD soll künftig weder den Alterspräsidenten noch Ausschussvorsitzende stellen können.

Vom Ältesten zum Dienstältesten

Bislang schreibt die NRW-Verfassung vor, dass der älteste Abgeordnete die konstituierende Sitzung leitet, bis ein neuer Landtagspräsident gewählt ist. Genau dieser Artikel soll fallen. Künftig soll das dienstälteste Mitglied des Hauses den Hammer führen.

Die Rechnung ist einfach: Die AfD sitzt erst seit 2017 im Landtag. Damit ist auf Jahre hinaus ausgeschlossen, dass ein AfD-Abgeordneter länger im Parlament sitzt als ein Vertreter von CDU, SPD oder Grünen. Die Zweidrittelmehrheit für die Verfassungsänderung haben die vier Fraktionen zusammen.

Offiziell geht es laut der Erklärung um „parlamentarische Erfahrung". Im selben Atemzug heißt es dort, die Sitzung dürfe nicht zum „Schauplatz politischer Inszenierungen" werden. Wer damit gemeint ist, muss man nicht erraten.

Ausschussvorsitze: Das Bundestags-Modell kommt

Der zweite Hebel betrifft die Geschäftsordnung. Bisher darf jede Fraktion – auch die AfD – die ihr zustehenden Ausschussvorsitze selbst besetzen. So leitet der AfD-Abgeordnete Hartmut Beucker derzeit den Wissenschaftsausschuss.

Künftig sollen die Vorsitzenden gewählt werden, wie im Bundestag. Dort führt dieses Verfahren dazu, dass die zweitstärkste Fraktion keinen einzigen Ausschuss leitet, weil ihre Kandidaten nie eine Mehrheit erhielten. Ein Zugriffsrecht auf dem Papier – praktisch bedeutungslos.

Umfragen als Auslöser

Der Zeitpunkt ist kein Zufall. Gewählt wird am 25. April. Laut der jüngsten Erhebung von Infratest dimap aus dem Juni lägen AfD und SPD gleichauf bei jeweils 17 Prozent, die CDU von Ministerpräsident Hendrik Wüst bei 32 Prozent. 2022 war die AfD mit 5,4 Prozent gerade so über die Hürde gekommen – eine Verdrei- bis Vervierfachung zeichnet sich ab.

AfD-Fraktionschef Martin Vincentz kritisierte das Vorhaben gegenüber der Deutschen Presse-Agentur scharf:

„Mit diesem Gesetzentwurf wird die Landesverfassung weniger demokratisch. Minderheitenrechte werden beschnitten, Machtstrukturen zementiert, und das ausgerechnet von den Parteien, denen immer weniger Wähler vertrauen."

Wüst und die Verbotsdebatte

Parallel hatte Wüst nach Medienberichten eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe gefordert, die den verfassungsrechtlichen Umgang mit der AfD bis hin zu einem möglichen Verbotsverfahren prüfen soll. Gleichzeitig warnte er selbst öffentlich vor „Schnellschüssen".

Aus Sicht unserer Redaktion drängt sich eine unbequeme Frage auf: Stärkt man das Vertrauen in Parlamente, indem man kurz vor einer Wahl die Spielregeln zum Nachteil eines wahrscheinlichen Wahlsiegers verschiebt? Kritiker sehen darin einen Bumerang – jede Regeländerung gilt irgendwann auch für die, die sie beschlossen haben.

Für Bürger bleibt der Befund: Während Umfragen die politische Landschaft neu ordnen, wächst die Unsicherheit über Stabilität und Verlässlichkeit staatlicher Institutionen. Wer sein Vermögen breit aufstellen will, zieht physische Edelmetalle als Beimischung traditionell dann in Betracht, wenn politische Unwägbarkeiten zunehmen.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Er gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Jeder Leser ist für seine Entscheidungen selbst verantwortlich und sollte eigenständig recherchieren.

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