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Kettner Edelmetalle
06.02.2026
06:56 Uhr

Kontrollverlust mit Ansage: Bundesinnenministerium verweigert jede Verschärfung bei verschwundenen Asylbewerbern

Fast tausend Asylbewerber verschwanden allein im vergangenen Jahr aus rheinland-pfälzischen Aufnahmeeinrichtungen – und die Bundesregierung zuckt mit den Schultern. Während polizeibekannte Migranten untertauchen und teils schwere Straftaten begehen, lehnt das Bundesinnenministerium unter Alexander Dobrindt jegliche Gesetzesverschärfung kategorisch ab. Ein Skandal, der die Unfähigkeit oder den Unwillen der Politik, die Sicherheit der deutschen Bevölkerung zu gewährleisten, in erschreckender Deutlichkeit offenbart.

Die erschreckenden Zahlen: Ein Viertel der Vermissten ist polizeibekannt

Was zunächst als Randnotiz abgetan werden sollte, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als Sicherheitsdesaster von erheblichem Ausmaß. Von den 923 vermissten Migranten in Rheinland-Pfalz waren nicht etwa sieben, wie anfänglich behauptet, sondern sage und schreibe 208 Personen – also fast ein Viertel – bereits polizeibekannt. Gegen diese Individuen liefen insgesamt 638 Ermittlungsverfahren, vorwiegend wegen Diebstahl und Gewaltdelikten. Rechnet man diese Zahlen auf den gesamten Bund hoch, dürfte es sich um etwa 20.000 abgängige Asylbewerber pro Jahr handeln. Eine Zahl, die jeden verantwortungsvollen Politiker alarmieren müsste.

Der Fall des 25-jährigen Südsudanesen Ariop A. illustriert die tödlichen Konsequenzen dieser Nachlässigkeit auf tragische Weise. Der Mann, der im Rahmen eines offiziellen Übersiedlungsprogramms nach Deutschland geholt wurde, verließ bereits am zweiten Tag seine Hamburger Unterkunft. Sechs Tage später riss er eine 18-jährige Iranerin mit sich in den Tod im Gleisbett. Ein vermeidbares Verbrechen, hätte man den Mann nicht einfach gehen lassen.

Behördenpingpong statt Verantwortungsübernahme

Die Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Peter Felser offenbart die ganze Misere der deutschen Migrationspolitik. Statt konkrete Maßnahmen anzukündigen, flüchtet sich das Ministerium in bürokratische Ausflüchte. Man verweist darauf, dass Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz selbstverständlich nicht mehr ausgezahlt werden, wenn ein Antragsteller vermisst wird. Eine Binsenweisheit, die niemandem hilft, wenn sich polizeibekannte Straftäter frei im Land bewegen können.

Besonders dreist mutet der Verweis auf die Länderzuständigkeit an. Das Ministerium erklärt lapidar, die Länder seien für die Unterbringung und eventuelle polizeiliche Maßnahmen zuständig. Doch wer hat denn die fortwährende Zufuhr illegaler Migranten zu verantworten? Wer schafft die gesetzlichen Rahmenbedingungen? Es ist der Bund, der hier die Verantwortung trägt und sie dennoch schamlos auf die unteren Ebenen abwälzt.

Whistleblower wird bestraft – nicht das Versagen

Bezeichnend für den Umgang mit diesem Skandal ist auch das Schicksal des Sicherheitsmitarbeiters, der die brisanten Informationen an alle Landtagsabgeordneten weitergab. Er wurde umgehend entlassen. Nicht das Versagen der Behörden wird sanktioniert, sondern derjenige, der es öffentlich macht. Ein Muster, das sich in Deutschland leider immer häufiger beobachten lässt.

Andere Länder zeigen, dass es anders geht

Während Deutschland seine Asylbewerber offenbar nicht einmal sieben Tage in einer Unterkunft halten kann, bevor sie als vermisst gemeldet werden müssen, haben andere Staaten längst wirksamere Maßnahmen ergriffen. Eine geschlossene Unterbringung, zumindest für polizeibekannte Personen, wäre durchaus denkbar. Doch solche Überlegungen scheinen im Bundesinnenministerium tabu zu sein. Man fürchtet wohl die „hässlichen Bilder", die eine konsequente Politik erzeugen könnte.

Der AfD-Abgeordnete Felser bringt es auf den Punkt: Die Untätigkeit der Bundesregierung sei erschreckend und verantwortungslos. Er fordert zumindest eine drastische Verkürzung der Sieben-Tage-Frist, nach der Asylbewerber erst als abgängig gemeldet werden müssen. Das sei das absolute Minimum, um einen weiteren Kontrollverlust zu vermeiden.

Die Große Koalition setzt das Versagen fort

Dass ausgerechnet Alexander Dobrindt, der sich einst als scharfer Kritiker der Migrationspolitik gerierte, nun als Bundesinnenminister jede Verschärfung ablehnt, entbehrt nicht einer gewissen Ironie. Die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD, die nach dem Zerbrechen der Ampel-Regierung die Geschicke des Landes lenkt, scheint in der Migrationsfrage genauso handlungsunfähig zu sein wie ihre Vorgänger. Die vollmundigen Versprechen des Wahlkampfs lösen sich in Luft auf, sobald es ans Regieren geht.

Die deutschen Bürger haben ein Recht auf Sicherheit. Sie haben ein Recht darauf, dass Menschen, die als Schutzsuchende in dieses Land kommen, sich an die Regeln halten. Und sie haben ein Recht darauf, dass polizeibekannte Straftäter nicht einfach untertauchen können. Doch dieses Recht wird ihnen von einer Regierung verweigert, die offenbar andere Prioritäten hat als den Schutz der eigenen Bevölkerung. Es ist höchste Zeit, dass sich das ändert – und zwar nicht erst nach dem nächsten vermeidbaren Todesfall.

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