
Juristischer Triumph: Linkspartei-Chefin muss Falschbehauptung über Weidel kassieren

Es ist eine schallende Ohrfeige für die selbsternannten Hüter der Wahrheit aus dem linken Lager: Die Bundesvorsitzende der Linkspartei, Ines Schwerdtner, muss eine nachweislich falsche Behauptung über AfD-Chefin Alice Weidel zurücknehmen – und obendrein die Anwaltskosten ihrer politischen Gegnerin begleichen. Was wie ein Lehrstück über die Verrohung der politischen Debatte in Deutschland anmutet, offenbart einmal mehr, mit welcher Selbstverständlichkeit linke Politiker mit Unwahrheiten hantieren, wenn es darum geht, die unliebsame Opposition zu diskreditieren.
Eine Lüge mit System
Geschehen war Folgendes: Mitte Mai hatte Schwerdtner bei „Welt TV" vor laufender Kamera die kühne Behauptung in den Raum geworfen, Alice Weidel lebe gar nicht in Deutschland und zahle hierzulande auch keine Steuern. Eine Aussage, die schlichtweg falsch ist. Weidel hat ihren Hauptwohnsitz nachweislich in der Bundesrepublik und entrichtet hier ihre Steuern – ein Umstand, der durch zahlreiche Medienberichte bereits hinlänglich dokumentiert war. Wer als Spitzenpolitikerin solche Behauptungen tätigt, müsste eigentlich wissen, wovon sie spricht. Sollte man meinen.
Anwaltskanzlei Höcker greift durch
Die von Weidel beauftragte Anwaltskanzlei Höcker ließ nicht lange auf sich warten und mahnte Schwerdtner ab. Die Forderungen waren unmissverständlich: Unterlassung der falschen Behauptung, Löschung der entsprechenden Passage bei „Welt TV" sowie die Anerkennung des Anspruchs auf Schadensersatz. Der Anwalt der Linken-Chefin musste daraufhin offenbar Kreide fressen. In seinem Antwortschreiben räumte er ein, seiner Mandantin sei „in der Tat ein Fehler unterlaufen". Schwerdtner verpflichte sich, die Falschaussage künftig zu unterlassen. Das beanstandete Interview wurde zwischenzeitlich vom Sender gelöscht, die Anwaltskosten will Schwerdtner binnen einer Woche überweisen.
Wenn die Maske der Tugendwächter fällt
Was bleibt von dieser Episode? Vor allem die ernüchternde Erkenntnis, dass jene, die sich in Sonntagsreden gern als Bollwerk gegen „Fake News" inszenieren, mit dem journalistischen Wahrheitsgehalt mitunter überraschend kreativ umgehen, sofern es dem eigenen politischen Anliegen dient. Die Linkspartei, die sich rhetorisch auf der ewig richtigen Seite der Geschichte wähnt, betreibt offensichtlich denselben schmutzigen Diskursstil, den sie an anderen lautstark anprangert. Weidels Pressesprecher Daniel Tapp brachte es auf den Punkt: In der Politik dürfe man grundsätzlich nicht zu empfindlich sein – wenn aber „ganz offenkundig Unwahrheiten verbreitet werden", dürfe man diese nicht im Raum stehen lassen.
Ein Sieg mit Signalwirkung
Dieser juristische Erfolg ist mehr als eine persönliche Genugtuung für Alice Weidel. Er ist ein wichtiges Signal an all jene Politiker, die meinen, sie könnten beliebig Behauptungen in die Welt setzen, ohne sich juristisch dafür verantworten zu müssen. Dass ausgerechnet die Nachfolgepartei der SED nun zur Kasse gebeten wird, hat eine fast schon historische Pointe. Wer im Glashaus sitzt – beziehungsweise im Hause einer Partei, deren Vorgängerorganisation den Begriff der Realitätsverweigerung perfektionierte – sollte mit Steinen besonders sparsam umgehen.
Bemerkenswert bleibt: Während Spitzenpolitiker der Linken ungeniert Falschbehauptungen verbreiten, wird im Bundestag bereits dem nächsten AfD-Mitarbeiter der Zugang verweigert und über immer schärfere Verfassungsschutz-Befugnisse diskutiert. Die Verhältnismäßigkeit in der deutschen Debattenkultur ist offensichtlich aus dem Lot geraten. Es bleibt zu hoffen, dass dieser Fall Schule macht und künftig mehr Politiker den juristischen Weg beschreiten, wenn sie öffentlich verleumdet werden. Denn nur so lässt sich der schleichenden Verrohung des politischen Diskurses Einhalt gebieten.

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