Kostenlose Beratung
07930-2699
280.000
Kunden
Sicherer
Versand
Kettner Edelmetalle
04.09.2026
12:10 Uhr
KI-generiert

Fürsten-Veto gegen Parlament: Liechtenstein steuert in die Staatskrise

Fürsten-Veto gegen Parlament: Liechtenstein steuert in die Staatskrise
Symbolbild: KI-generiert

Im kleinsten deutschsprachigen Staat knirscht es gewaltig im Gebälk. Der Landtag in Vaduz hat die Volksinitiative "Fristenlösung für Liechtenstein" mit hauchdünner Mehrheit angenommen – 13 zu 12 Stimmen bei 25 Anwesenden. Damit stellt sich das Parlament offen gegen Erbprinz Alois, der bereits im Juni angekündigt hatte, einem solchen Gesetz die Zustimmung zu verweigern.

Ein Parlament, das den Volksentscheid aushebelt

Der Clou steckt im Verfahren: Hätte der Landtag die Initiative abgelehnt, wäre es zwingend zu einer Volksabstimmung gekommen. Durch das Ja fällt dieser Urnengang weg – Medienberichten zufolge genau die Rechnung, die einige Abgeordnete aufgemacht haben dürften.

Denn 2011 hatte das Fürstenhaus schon einmal vorgeführt, wie wirkungsvoll eine Veto-Drohung sein kann. Damals kündigte Alois vor der Abstimmung an, seine Sanktion zu verweigern. Das Ergebnis: 52,3 Prozent Nein. Eine Volksinitiative zur Abschaffung des Vetorechts scheiterte 2012 ebenfalls.

Wenn der Monarch das letzte Wort hat

Liechtenstein ist keine Operettenmonarchie. Der Landesfürst – vertreten durch Erbprinz Alois – kann die Regierung entlassen, den Landtag auflösen und Gesetzen die Zustimmung verweigern. Rechte, um die ihn manche Staatsoberhäupter in Europa beneiden dürften.

Ausgebaut wurden sie 2003, als die Bürger einer Verfassungsrevision mit 64,3 Prozent zustimmten. Zuvor hatte Fürst Hans-Adam II. öffentlich erklärt, andernfalls nach Wien zu gehen. Schon 1992 hatte er im Streit um den EWR-Beitritt mit Parlamentsauflösung gedroht.

Verweigert der Erbprinz die Sanktion, stellt sich die Frage, wozu ein gewähltes Parlament überhaupt noch Gesetze beschließt – so lautet der Kern der Kritik.

Verteidiger der Monarchie halten dagegen: Liechtenstein verfüge über Volksrechte, die weiter reichen als in vielen EU-Staaten – Initiative, Referendum, sogar ein Verfahren gegen den Fürsten selbst. Und in der Sachfrage stünden sich zwei Weltanschauungen gegenüber, bei denen der Schutz ungeborenen Lebens für viele Bürger schwerer wiege als eine Fristenregelung.

Datenklau im Steuerparadies: 31.000 Namen weg

Die Verfassungskrise trifft das Land zur Unzeit. In der Nacht auf den 30. Juli 2026 verschafften sich Unbekannte laut offiziellen Angaben Zugriff auf das "Verzeichnis wirtschaftlich berechtigter Personen" (VwbP) – jenes Register, das im Kampf gegen Geldwäsche eingeführt wurde. Rund 31.000 Datensätze sollen kopiert worden sein, das Verzeichnis wurde vom Netz genommen.

Ausgerechnet der Finanzplatz, dessen Geschäftsmodell auf Diskretion beruht, verliert die sensibelste Liste des Landes. Über Täter und Motive ist bis heute nichts bekannt. Ein Krisenstab wurde eingesetzt – Antworten gibt es kaum.

Dazu kommen Medienberichten zufolge rund 800 handlungsunfähige Trusts russischer Eigentümer, deren Treuhänder aus Sorge vor US-Sanktionen das Mandat niedergelegt hätten. Villen, Jachten und Beteiligungen liegen brach.

Die Lehre für Sparer

Was in Vaduz passiert, ist mehr als Provinzpolitik. Es zeigt, wie schnell juristische Konstruktionen, digitale Register und politische Machtfragen Vermögen blockieren können. Wer Werte sichern will, sollte nicht allein auf Papier, Datenbanken und fremde Verwahrer vertrauen – physische Edelmetalle im eigenen Zugriff bleiben aus Sicht unserer Redaktion eine sinnvolle Beimischung in einem breit gestreuten Vermögen.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Er gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Jeder Leser trifft seine Entscheidungen eigenverantwortlich und sollte sich eigenständig informieren.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“

Willst du Teil unserer Erfolgsstory sein?

Werde jetzt Teil vom #TeamGold

Offene Stellen