
Der „Lügenfritz"-Paragraf wackelt: Mehrheit der Deutschen will Politiker-Sonderschutz endlich kippen

Es ist ein Befund, der den politischen Eliten in Berlin den Schweiß auf die Stirn treiben dürfte: Eine deutliche Mehrheit der Bundesbürger hat genug von dem Sonderschutz, den sich Politiker selbst gegönnt haben. Laut einer aktuellen INSA-Umfrage, die dem Portal NIUS vorliegt, sprechen sich 43 Prozent der Befragten dafür aus, den umstrittenen Paragrafen 188 des Strafgesetzbuchs zu streichen. Nur magere 32 Prozent möchten an dieser juristischen Komfortzone für die politische Klasse festhalten.
Was steckt hinter dem berüchtigten § 188 StGB?
Der Paragraf stellt Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung gegen „Personen des politischen Lebens" unter verschärfte Strafe – immer dann, wenn die Äußerung geeignet sei, deren öffentliches Wirken „erheblich zu erschweren". Klingt harmlos? Ist es nicht. Denn faktisch handelt es sich um einen Schutzschild, den sich die Mächtigen über das ohnehin bestehende Beleidigungsrecht hinaus selbst verordnet haben.
Wie weit dieser Schild in der Praxis reicht, zeigt ein Fall, auf den INSA in der Fragestellung ausdrücklich verwies: Die Bezeichnung „Lügenfritz" für Bundeskanzler Friedrich Merz wurde jüngst mit einer Geldstrafe geahndet. Man lese und staune – ein bissiges Wortspiel über einen Politiker, der vor der Wahl Stein und Bein schwor, keine neuen Schulden zu machen, und nach der Wahl ein 500-Milliarden-Sondervermögen durchwinkte, soll also strafbar sein?
Wenn Kritik an gebrochenen Versprechen vor dem Kadi landet, dann steht es um die Meinungsfreiheit in diesem Land schlechter, als manch einer wahrhaben möchte.
Die Bürger durchschauen das Spiel
Besonders interessant ist die Aufschlüsselung der Umfrage. Männer zeigen sich deutlich ablehnender: 46 Prozent wollen den Paragrafen abschaffen. Bei Frauen sind es 41 Prozent. Und wer hätte es gedacht – die klarste Ansage kommt von jenen, die sich selbst rechts der Mitte verorten. Hier wollen satte 60 Prozent den Sonderschutz für Politiker beerdigen.
Das Parteienbild offenbart die Frontlinien
Nach Parteipräferenz ergibt sich ein verräterisches Muster. Am lautesten nach Abschaffung rufen FDP-Wähler mit 67 Prozent, gefolgt von AfD-Anhängern mit 64 Prozent und BSW-Wählern mit 58 Prozent. Wer dagegen seine schützende Hand über den Paragrafen hält? Richtig – die Stützen der Großen Koalition. Bei CDU/CSU-Wählern wollen 55 Prozent das Privileg behalten, bei den Grünen immerhin 49 Prozent, bei der SPD 45 Prozent.
Man könnte fast meinen, dass jene, deren Spitzenpersonal am häufigsten kritisiert wird, ein besonderes Interesse daran hätten, unliebsame Stimmen mundtot zu machen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Von Ost bis West, von jung bis alt
Die Ablehnung zieht sich quer durch die Republik. Im Osten inklusive Berlin fällt sie mit 45 zu 28 Prozent noch deutlicher aus als im Westen. Auch die jüngeren Befragten zwischen 30 und 49 Jahren wünschen sich mehrheitlich die Streichung. Lediglich bei den über 70-Jährigen kippt das Bild zugunsten des Erhalts – die Generation, die noch an die Unfehlbarkeit der Obrigkeit glaubte, verabschiedet sich offenbar zuletzt von diesem Gedanken.
Für die Erhebung befragte INSA vom 5. bis 8. Juni 2026 insgesamt 2.009 wahlberechtigte Personen.
Ein Fanal für die Meinungsfreiheit
Was diese Zahlen offenbaren, ist mehr als nur statistisches Rauschen. Sie sind ein Misstrauensvotum gegen eine politische Kaste, die sich juristisch über den Bürger erhebt. Wer Politiker wählt, der finanziert sie auch – und sollte das verbriefte Recht behalten, sie scharf, ja auch derb zu kritisieren. Die Meinungsfreiheit war nie dazu gedacht, den Mächtigen zu schmeicheln. Sie war immer das Werkzeug der Bürger gegen die da oben.
Dass eine wachsende Mehrheit der Deutschen diesen Sonderschutz ablehnt, ist ein gesundes Zeichen. Es zeigt, dass sich der Bürger nicht länger den Mund verbieten lässt – auch nicht von einem Kanzler, der sich vom „Lügenfritz" gekränkt fühlt. In einer Demokratie muss Kritik wehtun dürfen. Alles andere ist Obrigkeitsstaat im modernen Gewand.
Hinweis: Die in diesem Beitrag geäußerten Einschätzungen geben die Meinung unserer Redaktion sowie die uns vorliegenden Informationen wieder und stellen keine Rechtsberatung dar. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt.

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