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25.08.2026
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Brandbrief an Weidel: Abgeordneter wirft AfD-Landeschef Stimmenkauf vor

Brandbrief an Weidel: Abgeordneter wirft AfD-Landeschef Stimmenkauf vor
Symbolbild: KI-generiert

In der größten Landespartei der AfD brennt es lichterloh. Ein Bundestagsabgeordneter aus Nordrhein-Westfalen hat sich mit einem zehnseitigen Schreiben direkt an die Bundesvorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla gewandt – und darin schwere Vorwürfe gegen den eigenen Landeschef Martin Vincentz erhoben. Der weist alles zurück.

Was hinter der ominösen „35-65-Regelung“ stecken soll

Medienberichten zufolge behauptet der Abgeordnete Manuel Krauthausen, ihm sei nach der Bundestagswahl 2025 nahegelegt worden, 35 Prozent seines Mitarbeiterbudgets für ausgeschiedene Funktionäre oder frühere Mandatsträger zu reservieren. Vincentz und dessen damaliger Sprecher hätten ihm erklärt, das sei nicht illegal, sondern eine „Grauzone“.

In dem Schreiben heißt es dem Bericht zufolge wörtlich:

Die 35-/65-Prozent-Regelung kann sich des Schwarzkassenvorwurfs kaum erwehren.

Krauthausen soll zudem den Verdacht geäußert haben, über solche Beschäftigungsverhältnisse seien Mehrheiten bei Parteitagen und Aufstellungsversammlungen abgesichert worden. Bei ihm habe sich ein „Verdacht des Stimmenkaufs erhärtet“. Er selbst habe abgelehnt, sich daran zu beteiligen.

Vincentz: „Unsinn!“ – und Dutzende Zeugen widersprechen

Der Landeschef ließ die Anschuldigungen dem Bericht zufolge knapp abperlen: Krauthausens Vorwürfe seien Unsinn, er habe lediglich Hilfe bei der Mitarbeitersuche angeboten. Sein früherer Sprecher nannte die Vorhaltungen grundlos. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Bemerkenswert ist die Gegenwehr: 15 Bundestagsabgeordnete aus dem Vincentz-Lager widersprechen der Darstellung ausdrücklich. Und 73 von 82 gewählten Landtagskandidaten erklärten, nie zu einer solchen Abgabe aufgefordert worden zu sein. Zuvor hatte allerdings auch der Abgeordnete Maximilian Kneller ähnliche Forderungen behauptet – die Faktenlage ist damit alles andere als eindeutig.

Warum es hier um Steuergeld geht

Der Kern des Streits berührt einen wunden Punkt des politischen Betriebs in Berlin. Jedem Bundestagsabgeordneten stehen monatlich bis zu 27.396 Euro für Mitarbeiter zur Verfügung. Die Gehälter zahlt die Bundestagsverwaltung direkt aus – eine Verwendung dieser Mittel für Parteiarbeit wäre rechtswidrig.

Damit steht eine Frage im Raum, die weit über eine Partei hinausreicht: Wie sauber trennen Fraktionen und Parteien eigentlich zwischen Mandatsarbeit auf Kosten der Steuerzahler und dem innerparteilichen Machtapparat? Aus Sicht unserer Redaktion ist genau diese Grauzone eines der am schlechtesten kontrollierten Felder der deutschen Politikfinanzierung – und zwar quer durch alle Parteien.

Eskalation seit Monaten – vor einer entscheidenden Wahl

Der Zeitpunkt könnte für die AfD kaum ungünstiger sein. Der Machtkampf in NRW schwelt seit Monaten: Nach einem von Tumulten begleiteten Parteitag zur Landesliste für die Landtagswahl 2027 eröffnete der Bundesvorstand Medienberichten zufolge im Juli ein Parteiordnungsverfahren gegen Vincentz und weitere Vorstandsmitglieder und setzte eine Untersuchungskommission ein, die Finanzen, Mitgliederstrukturen und Kandidatenlisten des Landesverbands durchleuchten soll.

Dabei laufen die Umfragen für die Partei stark: Zuletzt wurde die AfD in NRW bei rund 17 Prozent gesehen, gleichauf mit der SPD, während die CDU auf etwa 32 Prozent kam. Aus zwölf Landtagsmandaten könnten 2027 deutlich mehr werden.

Doch Wähler verzeihen vieles – nur selten den Eindruck, dass eine Partei mehr mit sich selbst beschäftigt ist als mit dem Land. Die Aufklärung liegt nun bei den Gremien der Partei. Und, sollten sich Hinweise auf einen Missbrauch öffentlicher Mittel verdichten, gegebenenfalls bei der Bundestagsverwaltung.

Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar.

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