
Zugunglück Garmisch-Partenkirchen: Bewährungsstrafen für Bahnmitarbeiter gefordert – Ein Sinnbild deutscher Infrastruktur-Misere
Fünf Tote, über siebzig Verletzte, und am Ende sollen die Verantwortlichen mit Bewährungsstrafen davonkommen. Der Prozess um das verheerende Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen im Juni 2022 nähert sich seinem Ende – und offenbart dabei ein erschreckendes Bild von Schlamperei, Gleichgültigkeit und systematischem Versagen bei der Deutschen Bahn.
Staatsanwaltschaft fordert milde Strafen
Die Staatsanwaltschaft München II hat in ihrem Plädoyer Haftstrafen auf Bewährung für die beiden angeklagten Bahnmitarbeiter gefordert. Für den Fahrdienstleiter, der eine Warnung eines Lokführers über Auffälligkeiten an der Strecke schlichtweg nicht weitergab, verlangt die Anklage lediglich ein Jahr auf Bewährung. Der zuständige Bezirksleiter, dem vorgeworfen wird, notwendige Instandsetzungsmaßnahmen über Jahre hinweg verschleppt zu haben, soll mit zwei Jahren Bewährung bestraft werden.
Die Begründung für diese vergleichsweise milden Forderungen mutet geradezu grotesk an: Beim Fahrdienstleiter handele es sich um ein bloßes „Augenblicksversagen" nach jahrelang tadelloser Arbeit. Und beim Bezirksleiter? Da würde eine höhere Strafe als ein Jahr dazu führen, dass der Beamte seine Bezüge und Pensionsansprüche verlieren würde – das sei „unverhältnismäßig". Man fragt sich unwillkürlich: Unverhältnismäßig im Vergleich zu fünf Menschenleben?
„Systematisches Versagen" und „Klima der Gleichgültigkeit"
Die Staatsanwältin selbst sprach von einem „wiederholten und systematischen Versagen" des Bezirksleiters über Jahre hinweg. Sie attestierte den Verantwortlichen eine „gewisse Betriebsblindheit" und ein „Klima der Gleichgültigkeit". Deutlicher kann man das Versagen einer Institution kaum beschreiben.
„Fünf Menschen sterben durch diesen Unfall, der nicht hätte passieren müssen."
Diese Worte der Staatsanwältin hallen nach. Schon Monate vor dem Unglück gab es Hinweise auf problematische Gleiszustände an der späteren Unfallstelle. Am Abend vor der Katastrophe meldete ein Lokführer per Funk Unregelmäßigkeiten: Da sei ein „Schlenker" drin, der Zug „hüpfe". Der Fahrdienstleiter versprach, die Information weiterzugeben. Er tat es nicht.
Das marode Streckennetz – ein Trauerspiel deutscher Infrastruktur
Der Prozess gewährte einen erschreckenden Einblick in den desolaten Zustand des deutschen Schienennetzes. Seitenlange Tabellen mit dokumentierten Beschädigungen und Langsamfahrstrecken wurden vor Gericht präsentiert. Ein Bahnmitarbeiter berichtete, man habe Warnschilder aus München beschaffen müssen, um die zahlreichen problematischen Streckenabschnitte für Lokführer auszuweisen – es gab schlicht zu viele davon.
Die Arbeit am Streckennetz sei in dem betreffenden Bereich vor allem eine „Mangelverwaltung" gewesen, so die Staatsanwältin. Doch diese Feststellung darf nicht als Entschuldigung dienen. Jahrzehntelang wurde die deutsche Infrastruktur kaputtgespart, während Milliarden in fragwürdige Projekte flossen. Die Bahn, einst Stolz deutscher Ingenieurskunst, ist zum Sinnbild des Verfalls geworden.
Politisches Versagen auf allen Ebenen
Während sich die Verantwortlichen vor Gericht verantworten müssen, bleibt die Frage nach der politischen Verantwortung weitgehend unbeantwortet. Wer hat zugelassen, dass das Streckennetz derart verkommen konnte? Wer hat die Mittel für dringend notwendige Sanierungen nicht bereitgestellt? Die beiden Angeklagten mögen ihre individuelle Schuld tragen – doch sie sind auch Opfer eines Systems, das Sicherheit systematisch der Sparsamkeit geopfert hat.
Das Urteil soll am 19. Januar fallen. Unabhängig vom Ausgang bleibt ein bitterer Nachgeschmack: Fünf Menschen haben ihr Leben verloren, weil Warnungen ignoriert, Reparaturen aufgeschoben und Verantwortung abgewälzt wurde. Das ist kein Einzelfall – es ist symptomatisch für den Zustand dieses Landes.
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