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Kettner Edelmetalle
04.08.2026
10:22 Uhr

Wenn Wahlzettel zur Genehmigungssache werden: Grüne empört über zugelassenen AfD-Kandidaten in Northeim

Es gibt Nachrichten, die man zweimal lesen muss, um zu begreifen, wie weit sich das politische Koordinatensystem in diesem Land verschoben hat. Im niedersächsischen Landkreis Northeim wurde der AfD-Landratskandidat Jens Kestner, ehemaliger Bundestagsabgeordneter, zur Kommunalwahl zugelassen. Ganz regulär, ohne Sonderprüfung, ohne Verfassungsschutz-Gutachten. Und genau das ist für den örtlichen Kreisverband der Grünen offenbar ein Skandal.

Bedauern über einen ordnungsgemäßen Vorgang

Die Grünen hätten die reibungslose Zulassung Kestners mit Bedauern zur Kenntnis genommen, so der Tenor. Kritisiert werde vor allem, dass weder eine andere im Kreiswahlausschuss vertretene Partei noch die Kreisverwaltung eine Überprüfung der Verfassungstreue beantragt habe. Wenige Tage vor der Sitzung des Ausschusses hätten die Grünen der Wahlleitung eigene Hinweise übermittelt, die eine mangelnde Verfassungstreue des Kandidaten belegen sollten. Die Kreiswahlleitung habe darin allerdings keine hinreichende Grundlage für eine weitergehende Prüfung unter Einbeziehung des Verfassungsschutzes gesehen.

Der Grünen-Kreisvorsitzende Till Köhler erklärte, es stimme seine Partei nachdenklich, dass die übrigen Parteien und die Kreisverwaltung es abgelehnt hätten, alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Man stehe für einen Landkreis, der demokratisch bleibe, Vielfalt schütze und Zukunft gestalte. Wer Landrat werden wolle, müsse ohne jeden Zweifel auf dem Boden der Verfassung stehen.

Man verhindert also die Kandidatur, um die Wahl zu retten. Eine bemerkenswerte Logik – sie erinnert an den Arzt, der den Patienten erschießt, damit die Krankheit ihn nicht bekommt.

Vier Ausschlüsse – und ein neues Kommunalrecht

Der Fall Kestner steht nicht allein. Insgesamt siebzehn weitere AfD-Bewerber wurden durch die Kommunalaufsicht geprüft. In vier Fällen empfahl man einen Ausschluss – und die jeweiligen Wahlausschüsse stimmten gegen die Zulassung. Zu den prominentesten Betroffenen zählt der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert. Als Hauptgrund sei in allen Fällen die Parteimitgliedschaft selbst angeführt worden. Nicht eine konkrete Straftat, nicht ein Amtsvergehen, sondern die Mitgliedschaft in einer Partei, die im Bundestag sitzt und in Umfragen zeitweise ganz vorn liegt.

Grundlage sei eine Änderung des niedersächsischen Kommunalrechts sowie die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ durch den Verfassungsschutz. Man ändert also erst das Regelwerk, dann liefert eine dem Innenministerium unterstellte Behörde das Prädikat – und schon lässt sich politische Konkurrenz auf Verwaltungsebene entsorgen. Wer hier nicht ins Grübeln kommt, hat entweder nie Staatsbürgerkunde gehabt oder sie zu gründlich genossen.

Die Zuständigkeitsfrage, die niemand stellen will

Wahlausschüsse prüfen traditionell Formalien: Staatsangehörigkeit, passives Wahlrecht, Alter, Unterstützungsunterschriften, Fristen. Ob ein späterer Amtsinhaber die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, wäre eigentlich Sache der zuständigen Aufsichtsbehörden – in einem formalisierten, gerichtlich überprüfbaren Verfahren. Eine vorgezogene Gesinnungsprüfung durch ein politisch zusammengesetztes Gremium dürfte rechtlich mindestens heikel sein. Man darf gespannt sein, was Verwaltungsgerichte dazu noch zu sagen haben werden.

Wer prüft eigentlich die Prüfer?

Bemerkenswert ist die Selbstverständlichkeit, mit der eine Partei, die selbst bei mageren zwölf Prozent in niedersächsischen Umfragen dümpelt, den Wählern erklären möchte, wen sie überhaupt noch wählen dürfen. Vielfalt schützen – aber bitte nur die richtige. Demokratie erhalten – notfalls, indem man den Stimmzettel vorsortiert. Und selbstverständlich stellt niemand die Frage, welche Bündnisse und Demonstrationszüge im linken Spektrum einer ähnlich strengen Verfassungstreueprüfung standhalten würden.

Wahlen sind das letzte scharfe Instrument, das dem Bürger gegen eine abgehobene politische Klasse bleibt. Wer beginnt, dieses Instrument über Verwaltungsakte zu stumpfen, sollte sich nicht wundern, wenn das Vertrauen in Institutionen weiter erodiert. Nach Ansicht unserer Redaktion – und, so darf man vermuten, eines erheblichen Teils der Bürger – braucht dieses Land keine Ausschussvorsitzenden, die entscheiden, wer antreten darf, sondern Politiker, die endlich wieder für Deutschland arbeiten statt gegen die eigenen Wähler.

Was das mit Ihrem Vermögen zu tun hat

Wenn Rechtssicherheit zur Verhandlungssache wird, verliert nicht nur die Demokratie – auch der Wirtschaftsstandort. Investoren, Mittelständler und Sparer beobachten sehr genau, ob Regeln in einem Land verlässlich gelten oder je nach politischer Konjunktur nachgeschärft werden. Wer sein Vermögen unabhängig von staatlicher Willkür, Inflation und politischen Eskapaden absichern möchte, kommt an physischen Edelmetallen als Bestandteil eines breit gestreuten Portfolios kaum vorbei. Gold und Silber in der eigenen Hand kennen keine Verfassungstreueprüfung.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Er spiegelt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wider. Jeder Leser ist verpflichtet, eigenständig zu recherchieren und trägt die Verantwortung für seine Entscheidungen selbst. Für rechtliche oder steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechts- oder Steuerberater.

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