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09.06.2026
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Wenn ein Konjunktiv zur Straftat wird: Politiker-Paragraf trifft jetzt auch Kommunalpolitiker

Wenn ein Konjunktiv zur Straftat wird: Politiker-Paragraf trifft jetzt auch Kommunalpolitiker

Es ist ein Lehrstück darüber, wie weit es mit der Meinungsfreiheit in diesem Land gekommen ist. In der brandenburgischen Kleinstadt Luckenwalde ermittelt die Staatsanwaltschaft Potsdam gegen einen Stadtverordneten – nicht etwa wegen Korruption, Betrug oder Amtsmissbrauch, sondern weil er es gewagt hat, im Konjunktiv eine unbequeme Frage zu stellen. Willkommen in der Republik, in der das bloße Aussprechen eines Verdachts schneller verfolgt wird als so mancher Messerangriff.

Eine rhetorische Frage als Tatbestand

Ramon Wittich, Vorsitzender der Wählervereinigung „Gemeinsam für Luckenwalde", soll sich strafbar gemacht haben. Sein Vergehen? Er habe auf Instagram festgestellt, dass „Gerüchte um die Besetzung von Stellen in der Verwaltung" kursierten, und die durchaus berechtigte Frage gestellt, ob an diesen Gerüchten „tatsächlich etwas dran" sei. Auf einer zweiten Seite seines Beitrags habe er angedeutet, eine ausgeschriebene Stelle könnte einer früheren Amtsleiterin bereits zugesagt worden sein. Die Ausschreibung – so Wittich, sorgfältig im Konjunktiv II formuliert – „könnte demnach lediglich formalen Charakter haben".

Wer sich in deutschen Verwaltungsfluren auch nur ein wenig auskennt, weiß: Pro-forma-Ausschreibungen, bei denen der oder die Auserwählte längst feststeht, sind kein Geheimnis, sondern eine seit Jahrzehnten gepflegte Tradition behördlicher Vetternwirtschaft. Doch das laut auszusprechen, kann offenbar inzwischen mit dem Strafgesetzbuch enden.

Paragraf 188 – das scharfe Schwert der politischen Klasse

Grundlage des Verfahrens ist Paragraf 188 StGB, jener berüchtigte Politiker-Schutzparagraf, der nicht nur die Beleidigung, sondern auch die üble Nachrede und die Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens unter besonders harte Strafe stellt. Wittich werde vorgeworfen, so eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft, „falsche Tatsachen über den Ablauf eines Stellenbesetzungsverfahrens behauptet zu haben". Das Verfahren wurde nicht von Amts wegen eingeleitet, sondern beruht auf einer Anzeige der betroffenen Amtsleiterin.

Kommt es zur Verurteilung, drohen Wittich mindestens sechs Monate Freiheitsentzug – für eine im Konjunktiv formulierte Vermutung auf Instagram.

Man muss sich diese Verhältnismäßigkeit auf der Zunge zergehen lassen. Während mancherorts Wiederholungstäter mit Bewährungsstrafen davonkommen, soll ein Kommunalpolitiker für eine kritische Nachfrage hinter Gitter wandern.

Ein bekanntes Muster

Wer glaubt, es handle sich um einen Einzelfall, irrt. Der wohl bekannteste Fall dieser Art war jener des Chefredakteurs des Deutschlandkuriers, der wegen einer Fotomontage mit der damaligen Innenministerin erstinstanzlich zu sieben Monaten auf Bewährung verurteilt wurde – ehe das Landgericht ihn freisprach. Das Muster ist stets dasselbe: Ein Paragraf, einst gedacht zum Schutz vor übler Hetze, wird zum Maulkorb für unliebsame Kritiker umfunktioniert.

Wenn der Whistleblower zum Täter wird

Besonders pikant: Wittich ist alles andere als eine Randerscheinung. Seine Wählervereinigung erreichte 2024 satte 24,4 Prozent und stellt mit sieben Sitzen die stärkste Kraft in der Stadtverordnetenversammlung – vor allen etablierten Parteien. Eine Bürgerinitiative also, die sich „glaubwürdige und transparente Politik" auf die Fahne geschrieben hat und genau das einfordert, was jeder Bürger erwarten darf: Transparenz bei Stellenbesetzungen.

Dass ausgerechnet derjenige, der auf mögliche Missstände hinweist, nun selbst auf der Anklagebank landet, während die eigentliche Frage – ob hier eine Pro-forma-Ausschreibung stattfand – im Raum stehen bleibt, sagt mehr über den Zustand unseres Gemeinwesens, als manchem Funktionär lieb sein dürfte. Es ist die schlichte Logik des getroffenen Hundes, der bekanntlich bellt.

Eine besorgniserregende Tendenz

Es bleibt die unbequeme Erkenntnis: Wenn schon eine im Konjunktiv gestellte Frage zum Ermittlungsverfahren führt, dann müssten konsequenterweise auch zahllose Journalisten zittern, die täglich im Konjunktiv schreiben. Doch der Verdacht liegt nahe, dass dieses scharfe Schwert höchst selektiv geführt wird – stets gegen jene, die der politischen Klasse unbequem werden. Eine Entwicklung, die nicht nur unsere Redaktion, sondern ein wachsender Teil der deutschen Bevölkerung mit großer Sorge beobachtet.

Es braucht endlich wieder eine Politik, die den Bürger nicht als Verdächtigen behandelt, sondern seine Kontrollfunktion gegenüber der Verwaltung achtet. Wer kritische Fragen kriminalisiert, gräbt das Fundament jenes Rechtsstaates ab, den er vorgibt zu verteidigen.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung und Meinung unserer Redaktion auf Grundlage der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt.

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