
Wenn der Comedian zum Verfassungsrichter wird: Kerkeling soll über AfD-Verbot urteilen
Man reibt sich verwundert die Augen und fragt sich, ob dies der Auftakt zu einer neuen Realsatire ist oder bereits bitterer politischer Ernst. Ausgerechnet Hape Kerkeling, jener Mann, der einst als Horst Schlämmer Millionen zum Lachen brachte, soll nun im Thüringer Landtag als sogenannter Experte über die Frage sinnieren, ob eine demokratisch gewählte Oppositionspartei verboten gehört. Das Kabarett schreibt sich in Deutschland offenbar von ganz allein.
Eine Premiere, die niemand gebraucht hätte
Wie mehrere Medien berichten, soll der Justizausschuss des Thüringer Landtags am 30. September als erster parlamentarischer Ausschuss überhaupt eine Anhörung zu einem möglichen Verbot der AfD abhalten. Fünfzehn zuvor von den Fraktionen benannte Fachleute dürften dort für oder gegen ein solches Verbot argumentieren. Für die Linksfraktion sitzt dabei kein renommierter Staatsrechtler, kein erfahrener Verfassungsjurist, sondern ein Komiker mit auf dem Podium. Ein Sprecher der Fraktion habe die Zusage Kerkelings bereits bestätigt.
Man muss sich diese Konstellation auf der Zunge zergehen lassen: Die AfD selbst habe unter anderem den früheren Präsidenten des Bundesverfassungsschutzes, Hans-Georg Maaßen, geladen. Zudem sollen schriftliche Stellungnahmen hochrangiger Außenpolitiker eingeholt werden. Auf der einen Seite ausgewiesene Kenner des Sicherheitsapparates, auf der anderen Seite ein Entertainer, dessen Sachkunde in Verfassungsfragen bislang niemandem aufgefallen war.
Vom Unterhalter zum Berufsmahner
Kerkeling hat sich in den vergangenen Monaten mit bemerkenswerter Vehemenz als Kämpfer gegen rechts inszeniert. In einem Interview bezeichnete er die AfD kürzlich als „eine Partei der Zukurzgekommenen“ – ein Etikett, das eher über den Sprecher als über die Gemeinten Auskunft gibt. Bereits im vergangenen Herbst hatte er verkündet, die Partei gehöre „nicht auf demokratische Speisekarte“, sondern verboten. Gleich zwei Filmprojekte will er 2026 dem sogenannten Rechtsruck widmen.
Wenn ein Clown in einen Palast zieht, wird er nicht zum König – der Palast wird zum Zirkus.
Dieser Kommentar eines Lesers unter dem Ursprungsbeitrag bringt das Unbehagen vieler Bürger auf den Punkt. Denn hier geht es nicht um eine harmlose Talkshow, sondern um die möglicherweise weitreichende Frage, ob Millionen Wähler künftig ihrer politischen Vertretung beraubt werden sollen.
Der Bundespräsident aus der Petitionsplattform
Wie weit die Beliebigkeit inzwischen reicht, zeigt eine Kampagne, die Kerkeling gleich zum nächsten Bundespräsidenten machen wollte und dafür über 136.000 Unterschriften gesammelt haben soll. Unterstützung kam von den Linken, und der Angesprochene selbst betonte, er würde sich das höchste Staatsamt durchaus zutrauen. Selbstvertrauen war noch nie ein Mangel in diesen Kreisen.
Verbotsphantasien statt inhaltlicher Auseinandersetzung
Bemerkenswert bleibt, dass selbst aus den Reihen der Union widersprochen wird. Führende CSU-Politiker hätten ein auf Thüringen beschränktes Verbot ins Spiel gebracht, während Ministerpräsident Söder sich dagegen stelle. Auch die Thüringer CDU lehne ein solches Vorgehen ab. Man ahnt: Selbst dort, wo man der AfD alles andere als gewogen ist, hält man Verbotsphantasien für den falschen Weg.
Die eigentliche Frage lautet doch: Warum wächst eine Partei überhaupt so stark, dass man über ihr Verbot debattiert? Statt sich mit den offenkundigen Versäumnissen der eigenen Politik – bei Migration, innerer Sicherheit und wirtschaftlichem Niedergang – auseinanderzusetzen, verlegt man sich lieber darauf, den Boten zu bekämpfen. Wer die Opposition verbieten will, statt ihre Wähler durch bessere Politik zurückzugewinnen, offenbart vor allem die eigene Ratlosigkeit.
Ein Symptom für den Zustand des Landes
Dass ausgerechnet ein Komiker als Sachverständiger geladen wird, ist kein Ausrutscher, sondern Sinnbild einer Zeit, in der Betroffenheit die Fachkenntnis ersetzt und moralische Pose die Argumentation. Es ist die Verwechslung von Prominenz mit Kompetenz, von Gefühl mit Recht. Ein Rechtsstaat, der über das Verbot einer Partei nachdenkt, sollte dies mit der größtmöglichen juristischen Sorgfalt tun – nicht mit einem Unterhaltungsprogramm.
Am Ende bleibt ein fader Beigeschmack. Während das Land mit Rekordkriminalität, wirtschaftlicher Erosion und einer galoppierenden Schuldenpolitik ringt, beschäftigt sich ein Landtagsausschuss mit der Frage, ob man den politischen Gegner kaltstellen kann. Ob dieses Schauspiel dem angeschlagenen Vertrauen der Bürger in ihre Institutionen dienlich ist, darf mit Fug und Recht bezweifelt werden.
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