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Kettner Edelmetalle
03.06.2026
13:00 Uhr

Wenn das Gedenken an ermordete Kinder zum Staatsfeind erklärt wird: Der Verfassungsschutz und seine bizarre AfD-Begründung

Wenn das Gedenken an ermordete Kinder zum Staatsfeind erklärt wird: Der Verfassungsschutz und seine bizarre AfD-Begründung

Man möchte sich verwundert die Augen reiben, doch die Realität in der Bundesrepublik des Jahres 2026 übertrifft mittlerweile jede Satire. In Sachsen-Anhalt hat der Landesverfassungsschutz seinen neuen Bericht vorgelegt und darin die Einstufung des AfD-Landesverbandes als „gesichert rechtsextrem" mit Argumenten unterfüttert, die selbst wohlwollenden Beobachtern den Atem rauben dürften. Die zentrale Begründung? Die Kritik der Partei an der Migrationspolitik. Und – man lese und staune – die Erinnerung an ermordete Kinder.

Ein Verfassungsschutz, der das Gedenken kriminalisiert

Im Zentrum der behördlichen Empörung steht eine Facebook-Aussage des Co-Vorsitzenden der AfD-Landtagsfraktion, Oliver Kirchner. Dieser hatte am 6. September 2025 dazu aufgerufen, die Kinder niemals zu vergessen, die durch unkontrollierte Zuwanderung ihr Leben verloren hätten. Es könne jeden treffen, immer und überall, so seine Mahnung. Und weiter forderte er, jene abzuwählen, an deren Händen das Blut der Opfer klebe.

Genau diese Worte werden nun als Beleg für „fremdenfeindliche Agitation" angeführt. Die Frage, die sich hier unweigerlich aufdrängt, lautet: Seit wann ist es in Deutschland ein Zeichen von Verfassungsfeindlichkeit, an die Opfer von Gewalttaten zu erinnern? Aschaffenburg, Magdeburg, München – die Liste der Orte, an denen Familien ihre Kinder verloren haben, ist lang und schmerzhaft. Wer dieser Toten gedenkt, gerät offenbar ins Visier einer Behörde, die einst gegründet wurde, um die Demokratie zu schützen, nicht aber, um die größte Oppositionspartei mundtot zu machen.

Die „rassistische Ideologie des Ethnopluralismus"

Der Bericht wirft der Partei vor, ihre Programmatik sei „wesentlich von der rassistischen Ideologie des Ethnopluralismus durchdrungen". Das Idealbild seien ethnisch homogene Staaten, was angeblich auf die Ausweisung aller „Volksfremden" hinauslaufe. Eine kritische Haltung gegenüber illegaler Migration wird hier kurzerhand zum Verfassungsbruch umgedeutet.

Gegenüber unkontrollierter Migration kritisch zu stehen, ist kein Zeichen von Extremismus, sondern von gesundem Menschenverstand – eine Auffassung, die ein erheblicher Teil der deutschen Bevölkerung teilt.

Als weiterer „Beleg" dient eine Karnevalsrede des stellvertretenden Parteivorsitzenden Hans-Thomas Tillschneider. Eine Büttenrede also – jenes Format, das traditionell von überspitzter, satirischer Zuspitzung lebt. Man darf sich fragen, ob die Verfassungsschützer künftig auch die Kabarettisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unter die Lupe nehmen werden, deren Wortwahl oft genug deutlich derber ausfällt.

Wenn die Behörde selbst zum Problem wird

Besonders pikant: Der Verfassungsschutz wirft der AfD vor, das demokratische System und seine Institutionen verächtlich zu machen. Doch wer untergräbt hier eigentlich das Vertrauen in den Staat? Eine weisungsgebundene Behörde, die der Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) untersteht und mit derart fadenscheinigen Argumenten gegen eine demokratisch gewählte Opposition vorgeht, sägt selbst am Ast der freiheitlichen Grundordnung.

Erinnerungen an dunkle Kapitel der deutschen Geschichte werden wach. Schon in der DDR wurde das Thematisieren der Mauertoten politisch kriminalisiert. Wer heute die Opfer der Migrationspolitik benennt, wird ähnlich behandelt. Mark Twain wird der Satz zugeschrieben, Geschichte wiederhole sich nicht, aber sie reime sich. Selten passte dieser Vergleich besser.

Linksextremismus als „verständliche Gegenreaktion"

Während die AfD für Karnevalsreden und Gedenkaufrufe an den Pranger gestellt wird, behandelt derselbe Bericht den Anstieg des linksextremen Personenpotenzials mit auffälliger Milde. Der Zuwachs auf 770 Personen, davon 320 gewaltbereite, wird als „Gegenreaktion auf das Erstarken rechtsextremistischer Parteien" verharmlost. Gewalt von links bekommt also eine wohlwollende Erklärung, während legitime politische Kritik von rechts mit dem Bannfluch „rechtsextrem" belegt wird. Diese Doppelmoral könnte kaum offensichtlicher sein.

Was bleibt von diesem Bericht?

Am Ende offenbart dieser Verfassungsschutzbericht weniger über die AfD als über den Zustand der politischen Kultur in diesem Land. Wenn das Gedenken an ermordete Kinder zur staatsgefährdenden Handlung erklärt wird, dann läuft etwas fundamental schief. Diese Entwicklung dürfte – ganz entgegen der Absicht ihrer Urheber – die Sympathie für die Partei eher noch befeuern, als sie zu schwächen. Deutschland braucht keine Behörden, die Andersdenkende ausgrenzen, sondern Politiker, die für das Land und seine Bürger regieren, statt gegen sie.

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Hinweis der Redaktion: Dieser Beitrag gibt die Meinung unserer Redaktion sowie die uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechts- oder Anlageberatung dar. Jeder Leser ist angehalten, sich eigenständig zu informieren und seine Entscheidungen in eigener Verantwortung zu treffen.

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