
Wahlrecht per Behördenerlass: In Niedersachsen entscheidet jetzt das Innenministerium, wen die Bürger wählen dürfen

Man muss sich diesen Vorgang zweimal vor Augen führen, um seine ganze Tragweite zu erfassen: Ein gewählter Landtagsabgeordneter darf in seiner eigenen Stadt nicht als Oberbürgermeisterkandidat antreten – weil er zum „Funktionieren der Parteiarbeit“ beitrage. Nicht wegen einer Straftat. Nicht wegen eines Urteils. Sondern wegen Parteiarbeit. In einem demokratischen Land. Im Jahr 2026.
Der Wahlausschuss der Stadt Wilhelmshaven hat den AfD-Landtagsabgeordneten Thorsten Moriße von der Oberbürgermeisterwahl ausgeschlossen. Einstimmig. Und er folgte dabei einer Empfehlung, die aus dem niedersächsischen Innenministerium kam – geführt von der Sozialdemokratin Daniela Behrens. Moriße ist damit nach dem AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert und dem Kreisvorsitzenden Justin Vogel bereits der dritte AfD-Politiker, dem in Niedersachsen das passive Wahlrecht faktisch entzogen wurde.
Die Begründung: Mitgliedschaft als Schuldbeweis
In dem Schreiben der Gemeindewahlleitung an die Ausschussmitglieder heißt es, Moriße biete aus Sicht der Kommunalaufsicht nicht die erforderliche Gewähr, weil er Mitglied der vom Verfassungsschutz beobachteten AfD in Niedersachsen sei. Hinzu komme, dass er als Landtagsabgeordneter und Vorsitzender des Kreisverbands Wilhelmshaven „aktive inhaltliche Mitwirkung und Mitgestaltung“ leiste und damit zur Aufrechterhaltung der Parteiarbeit beitrage.
Übersetzt heißt das: Wer sich in einer zugelassenen, nicht verbotenen Partei engagiert und dort erfolgreich ist, verliert genau dadurch das Recht, sich vom Volk wählen zu lassen. Je aktiver ein Bürger seine politischen Rechte wahrnimmt, desto weniger Rechte hat er. Eine Logik, die man in Lehrbüchern über die Selbstzerstörung von Demokratien wiederfindet – aber eigentlich nicht in einer niedersächsischen Wahlniederschrift.
Sozialbetrug kritisieren – schon verdächtig
Besonders bemerkenswert sind die inhaltlichen „Beweise“, die das Ministerium anführt. Da wären etwa Morißes Äußerungen in sozialen Medien zum Fall eines Deutsch-Nigerianers, der in Nigeria lebte und in Deutschland Sozialbetrug in großem Stil betrieben haben soll. Wer diesen Missstand öffentlich benennt, gilt offenbar als potenzieller Verfassungsfeind. Dass die Kritik an Sozialmissbrauch – also am Missbrauch von Steuergeld deutscher Arbeitnehmer – nun als Indiz gegen die Verfassungstreue gewertet wird, sagt mehr über den Zustand der Behörden als über den Beschuldigten.
Und dann jener Satz aus einem Schreiben des Kreisverbands gegen ein möglichen AfD-Verbotsverfahren, den man in Stein meißeln sollte:
„Echte Demokraten haben es nicht nötig, andere Parteien zu verbieten. Steht zusammen für die Meinungsfreiheit und gegen Diktatur.“
Dieser Satz wird ihm nun offiziell zur Last gelegt. Wer für Meinungsfreiheit eintritt, macht sich verdächtig. Man muss kein AfD-Wähler sein, um bei dieser Konstruktion Gänsehaut zu bekommen.
Rot-Grün hat sich das Instrument selbst gebaut
Möglich wurde all das durch eine von Rot-Grün in Niedersachsen durchgesetzte Gesetzesänderung. Seither dürfen Wahlausschüsse bei „Zweifeln“ an der Verfassungstreue eines Kandidaten eine Prüfung durch die Kommunalaufsicht anstoßen, die sich auf Erkenntnisse des Landesamts für Verfassungsschutz stützt. Der Kreis schließt sich elegant: Ein SPD-geführtes Innenministerium hat Aufsicht über den Verfassungsschutz, dieser stuft eine Konkurrenzpartei als extremistisch ein – und dasselbe Ministerium empfiehlt daraufhin, Mitglieder eben dieser Partei von Wahlen auszuschließen. Richter, Anklage und Vollstrecker in einem Haus.
Wer glaubt, das sei ein Detailproblem des niedersächsischen Kommunalrechts, unterschätzt die Dynamik. Präzedenzfälle haben die unangenehme Eigenschaft, dass sie irgendwann von anderen Händen benutzt werden. Heute trifft es die AfD. Morgen trifft es jemanden, den man selbst gewählt hätte.
Der Bürger als Störfaktor
Was hier verloren geht, ist nicht bloß eine Kandidatur in Wilhelmshaven. Es ist das Vertrauen darauf, dass am Wahltag tatsächlich der Wähler entscheidet und nicht ein Gremium, das vor der Mittagspause noch schnell abstimmt. Moriße hat juristische Schritte angekündigt und will im Eilverfahren klagen. Es bleibt zu hoffen, dass Gerichte hier den Rechtsstaat verteidigen, wo Behörden ihn beschädigen.
Denn eine Demokratie, die ihre Gegner nicht mehr an der Wahlurne besiegen will, sondern per Verwaltungsakt aus dem Rennen nimmt, hat den Wettbewerb der Ideen längst verloren. Sie gesteht damit ein, dass sie den eigenen Bürgern nicht mehr traut. Und dieses Misstrauen ist gegenseitig geworden – das dürfte inzwischen einem erheblichen Teil der Deutschen so gehen, quer durch alle Milieus.
Warum das auch eine Vermögensfrage ist
Wer meint, solche Vorgänge hätten nichts mit den eigenen Ersparnissen zu tun, irrt. Rechtsstaatlichkeit und Vertrauen in Institutionen sind das Fundament, auf dem Papiervermögen ruht. Wo politische Willkür beginnt, wächst Unsicherheit – und Unsicherheit war historisch immer der Nährboden für Kapitalflucht. Physische Edelmetalle, außerhalb des Bankensystems und ohne Gegenparteirisiko, haben in Zeiten schwindenden Institutionenvertrauens ihre Rolle als stabiles Element eines breit gestreuten Vermögens stets bewiesen. Nicht als Spekulation, sondern als Versicherung gegen politische Fehlentwicklungen.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Er spiegelt ausschließlich die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wider. Jeder Leser ist verpflichtet, eigene Recherchen durchzuführen und bei Bedarf einen qualifizierten Rechts- oder Steuerberater hinzuzuziehen. Für Anlageentscheidungen und deren Folgen trägt jeder Anleger die alleinige Verantwortung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen.

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