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Kettner Edelmetalle
27.05.2026
09:47 Uhr

Wahlrecht für Millionen Ausländer? Linke will deutsches Stimmrecht radikal aushöhlen

Es ist ein Vorstoß, der das Fundament der deutschen Demokratie ins Wanken bringen würde: Die Linksfraktion im Bundestag fordert allen Ernstes, das Wahlrecht für Bundestagswahlen auf Menschen ohne deutschen Pass auszudehnen. Wer sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhält, soll künftig mitbestimmen dürfen, wer im Bundestag sitzt – ganz gleich, welchen Pass er besitzt, welcher Kultur er angehört oder ob er überhaupt jemals vorhatte, Deutscher zu werden.

Ein Frontalangriff auf das Staatsbürgerprinzip

Eingebracht wurde der Antrag mit dem Titel „Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer einführen" von Abgeordneten um Ferat Koçak. Unterzeichnet ist er von den Fraktionsvorsitzenden Heidi Reichinnek und Sören Pellmann. Die Begründung folgt dem altbekannten Muster: Man spricht von einem angeblich „wachsenden demokratischen Defizit" und behauptet, der Ausschluss von Nichtdeutschen sei mit dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes „untragbar".

Doch was hier elegant verschwiegen wird: Das Bundesverfassungsgericht hat dem Ausländerwahlrecht bereits 1990 eine klare Absage erteilt. Die Karlsruher Richter machten unmissverständlich deutlich, dass das Wahlvolk in einer Demokratie das Staatsvolk ist – und nicht eine beliebige, austauschbare Wohnbevölkerung. Die Linke wischt diese höchstrichterliche Entscheidung mit dem lapidaren Hinweis beiseise, sie könne ja „neu bewertet werden". Bequem, wenn das Grundgesetz dem eigenen politischen Programm im Weg steht.

14 Millionen ohne deutschen Pass – die wahre Dimension

Die Zahlen, mit denen die Linke selbst argumentiert, sind brisant: Rund 14 Millionen Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit leben mittlerweile in Deutschland, davon etwa fünf Millionen EU-Bürger. Bliebe man bei der Forderung der Linksfraktion, würden also über neun Millionen Drittstaatsangehörige – sofern sie die Fünf-Jahres-Hürde nehmen – ein Mitspracherecht über die Zukunft Deutschlands bekommen, ohne jemals den Schritt zur Einbürgerung vollzogen zu haben.

Damit würde das Wahlrecht zu einer Art Aufenthaltsbonus degradiert. Wer fünf Jahre da war, darf mitreden – egal, ob er sich mit dem Land identifiziert, die Sprache beherrscht oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung überhaupt teilt. Die Staatsbürgerschaft, einst Ausdruck einer bewussten Entscheidung für ein Land und seine Werte, wäre faktisch entwertet.

Die rot-grüne Vorarbeit zahlt sich aus

Man muss diesen Vorstoß im Kontext sehen: Die abgewählte Ampel-Koalition hatte bereits 2024 das Staatsangehörigkeitsrecht massiv aufgeweicht. Die Einbürgerungsfristen wurden drastisch verkürzt, der Doppelpass zur Regel gemacht. Das Resultat: ein Einbürgerungsrekord, den SPD-Politiker als „gut für uns alle" feiern. Doch selbst diese historische Lockerung reicht der Linken nicht aus. Jetzt soll auch noch der letzte Schritt fallen – die Voraussetzung des deutschen Passes überhaupt.

Besonders pikant: In der Begründung kritisiert die Linke, dass „Regelungen, etwa beim Einkommensnachweis", Einbürgerungen erschwerten. Mit anderen Worten: Wer sich nicht selbst ernähren kann und auf Sozialleistungen angewiesen ist, soll trotzdem über die Verteilung eben jener Sozialleistungen mitentscheiden dürfen. Eine bemerkenswerte Logik.

Sprachliche Tricks und verfassungsrechtliche Winkelzüge

Geradezu abenteuerlich wirkt der Versuch der Linksfraktion, im Grundgesetz semantische Schlupflöcher zu finden. Da werde an „zentralen Stellen" von „Volk" und nicht ausdrücklich vom „deutschen Volk" gesprochen, heißt es. Wer das Grundgesetz auch nur oberflächlich gelesen hat, weiß: Schon der erste Satz der Präambel spricht vom „Deutschen Volk", das sich diese Verfassung gegeben hat. Artikel 20 Absatz 2 stellt klar, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht – und mit diesem Volk ist eben jenes Staatsvolk gemeint, das durch die Staatsbürgerschaft definiert wird. Alles andere wäre Beliebigkeit.

Was bedeutet das für die Bürger?

Sollte sich die Forderung jemals durchsetzen, würde dies die politische Landschaft Deutschlands fundamental verändern. Wahlen wären nicht mehr Ausdruck der Selbstbestimmung des deutschen Volkes über sein eigenes Schicksal, sondern eine Abstimmung der jeweils anwesenden Wohnbevölkerung. Die Bindung an das Land, an seine Geschichte, an seine kulturellen Wurzeln – all das würde sukzessive entwertet.

Es ist kein Zufall, dass diese Forderung aus der äußersten Linken kommt. Wer seit Jahrzehnten von einem „Nationalstaat überwinden" und einer „postnationalen Gesellschaft" träumt, dem ist die Auflösung des Staatsvolks ein willkommenes Werkzeug. Die Mehrheit der Deutschen sieht das anders – und zwar zu Recht. Demokratie funktioniert nur, wenn es eine klare Verbindung zwischen Wählern und der Gemeinschaft gibt, über deren Geschicke abgestimmt wird.

Ein Vermögensschutz jenseits politischer Wirren

Wer die fortschreitende Erosion demokratischer Grundprinzipien beobachtet, wer sieht, wie politische Mehrheiten künstlich verschoben und tragende Säulen des Rechtsstaats zur Disposition gestellt werden, der sollte sich umso entschlossener um den Schutz seines eigenen Vermögens kümmern. Physische Edelmetalle wie Gold und Silber sind seit Jahrtausenden ein verlässlicher Anker in unsicheren Zeiten. Sie kennen keine politischen Mehrheiten, keine ideologischen Moden und keine parlamentarischen Mehrheitsbeschlüsse. Eine durchdachte Beimischung physischer Edelmetalle zu einem breit gestreuten Portefeuille kann dabei helfen, das hart Erarbeitete vor den Stürmen einer zunehmend unberechenbaren Politik zu bewahren.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Meinung unserer Redaktion wieder und stellt keine Anlageberatung dar. Jeder Anleger ist verpflichtet, sich vor einer Investitionsentscheidung selbst umfassend zu informieren und gegebenenfalls fachkundigen Rat einzuholen. Für Anlageentscheidungen und deren Folgen übernehmen wir keinerlei Haftung.

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