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11.08.2026
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Waffenschein weg wegen Parteibuch: Gericht macht Entzug rechtskrÀftig

Waffenschein weg wegen Parteibuch: Gericht macht Entzug rechtskrÀftig
Symbolbild: KI-generiert

Magdeburg. Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat den Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse bei Mitgliedern und UnterstĂŒtzern des AfD-Landesverbands bestĂ€tigt. Die Richter lehnten in drei BeschlĂŒssen die AntrĂ€ge auf Zulassung der Berufung ab. Damit ist die Sache rechtskrĂ€ftig – nur eine Verfassungsbeschwerde bleibt laut einem Gerichtssprecher noch offen.

Drei FÀlle, ein Signal an alle Waffenbehörden

Betroffen sind drei Personen, denen die zustÀndige Polizeiinspektion die Erlaubnis entzogen hatte. Bereits im MÀrz 2025 waren ihre Klagen vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg gescheitert. Nun hÀlt die zweite Instanz die Linie.

Nach Darstellung des Gerichts haben die Waffenbehörden damit eine belastbare Grundlage, um Parteimitgliedern die Erlaubnis zu nehmen. Ein Parteiverbot durch das Bundesverfassungsgericht sei dafĂŒr ausdrĂŒcklich nicht erforderlich.

Waffenrecht statt Karlsruhe

Die KlĂ€ger hatten sich auf das sogenannte Parteienprivileg des Grundgesetzes berufen: Nachteile wegen einer Parteizugehörigkeit dĂŒrften erst nach einem Verbotsurteil eintreten. Das OVG folgte dem nicht. Behörden und Verwaltungsgerichte sprĂ€chen im Waffenrecht kein Parteiverbot aus, hieß es; das Gesetz stelle allgemeine ZuverlĂ€ssigkeitsanforderungen, die fĂŒr alle BĂŒrger gĂ€lten.

Maßgeblich sei das Gesamtbild einer Vereinigung, geprĂ€gt vor allem durch Äußerungen fĂŒhrender ReprĂ€sentanten, FunktionĂ€re und Untergliederungen. Der Landesverfassungsschutz fĂŒhrt den Landesverband als gesichert rechtsextremistisch – diese Einstufung hielten die Richter fĂŒr tragfĂ€hig.

„Um die Allgemeinheit vor den extremen Gefahren von Waffen zu schĂŒtzen, muss der Staat nicht warten, bis Straftaten oder SchĂ€den eingetreten sind, sondern kann Risiken bereits im Vorfeld minimieren“, teilte das Gericht mit.

Gesinnung genĂŒgt – körperliche Gewalt nicht nötig

FĂŒr die Annahme der UnzuverlĂ€ssigkeit brauche es keine Gewalttat. Ausreichen könne eine objektiv kĂ€mpferisch-aggressive Haltung gegenĂŒber Grundprinzipien der Verfassung, etwa die pauschale HerabwĂŒrdigung von Menschen auslĂ€ndischer Herkunft oder muslimischen Glaubens sowie die systematische Verunglimpfung staatlicher Institutionen.

Ausnahmen bleiben theoretisch möglich – die HĂŒrde ist hoch: Betroffene mĂŒssten menschenverachtenden Äußerungen nachweislich aktiv entgegentreten oder vor dem Parteiaustritt stehen. Dass die drei KlĂ€ger jahrelang unauffĂ€llig Waffen besaßen, reichte dem Gericht nicht.

Warum Juristen streiten – und die Politik zuschaut

Bemerkenswert ist die Kehrtwende: Dasselbe Oberverwaltungsgericht hatte 2023 noch entschieden, dass die bloße AfD-Mitgliedschaft die waffenrechtliche UnzuverlĂ€ssigkeit nicht begrĂŒnde. Und im benachbarten ThĂŒringen sprach ein Gericht Medienberichten zufolge AfD-Mitgliedern die Waffenerlaubnis zu. Gleiches Bundesgesetz, gegensĂ€tzliche Ergebnisse.

Aus Sicht unserer Redaktion liegt hier der eigentliche Sprengstoff: Wenn eine Behörden-EinschĂ€tzung darĂŒber entscheidet, wer JĂ€ger oder SportschĂŒtze bleiben darf, gerĂ€t die Grenze zwischen Gefahrenabwehr und politischer Bewertung ins Rutschen. Kritiker warnen, damit werde der Verfassungsschutz faktisch zum TorwĂ€chter ĂŒber BĂŒrgerrechte. BefĂŒrworter halten dem entgegen, Waffenbesitz sei kein Grundrecht, sondern ein Privileg mit strengen Auflagen.

Und der Zeitpunkt? Am 6. September wird in Sachsen-Anhalt ein neuer Landtag gewĂ€hlt, die AfD lag in Umfragen zuletzt bei rund 42 Prozent. Politische Brisanz ist damit garantiert – die letzte Instanz wĂ€re nun Karlsruhe.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Er gibt die EinschĂ€tzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. FĂŒr Fragen zum Waffen- oder Verwaltungsrecht wenden Sie sich bitte an fachkundige AnwĂ€lte.

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