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28.05.2026
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Vom Verfassungsschutz zum Abwehrdienst: Selens Pläne erinnern an düstere Zeiten

Vom Verfassungsschutz zum Abwehrdienst: Selens Pläne erinnern an düstere Zeiten

Was sich derzeit in den Berliner Sicherheitsbehörden zusammenbraut, dürfte selbst hartgesottene Beobachter aufhorchen lassen. Der seit Oktober 2025 amtierende Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Sinan Selen, fordert eine grundlegende Neuausrichtung seiner Behörde – weg vom klassischen Inlandsnachrichtendienst, hin zu einem schlagkräftigen „Abwehrdienst" mit weitreichenden operativen Vollmachten. Die Pläne, die sein Haus gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium ausarbeitet, könnten die sicherheitspolitische Architektur der Bundesrepublik tiefgreifend verändern.

Onlinedurchsuchung, Gesichtserkennung, KI-Auswertung

In einem Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung erklärte Selen, man müsse künftig „operativer arbeiten" und brauche dafür „neue und erweiterte Fähigkeiten". Was sich hinter dieser nüchternen Formulierung verbirgt, hat es allerdings in sich. Geplant sei laut Spiegel-Bericht der heimliche Zugriff auf Computer und Handys sogenannter Zielpersonen – fachsprachlich „Onlinedurchsuchung" genannt. Zusätzlich solle künstliche Intelligenz die gewaltigen Datenberge nach Auffälligkeiten durchforsten, ergänzt durch eine Software zur biometrischen Gesichtserkennung. Ein entsprechender Gesetzentwurf werde in Kürze vorliegen.

Selens Begründung klingt vertraut: Deutschland befinde sich in einem „Dauerangriff", ausgesetzt einer Mischung aus „hybriden Bedrohungen" wie Desinformation, Cyberattacken, Spionage und Sabotage. Russland kartografiere Schwachstellen, plane Tötungsaktionen. Niemand wird ernsthaft bestreiten wollen, dass es reale Bedrohungen gibt. Die entscheidende Frage lautet jedoch: Rechtfertigt das den Aufbau einer Behörde, die jeden Bürger gläsern machen kann?

Eine Tradition wird beerdigt

Bislang galt in Deutschland aus gutem Grund ein eisernes Prinzip: die strikte Trennung zwischen operativ handelnder Polizei und beobachtenden Nachrichtendiensten. Dieses Trennungsgebot ist kein bürokratisches Relikt, sondern eine fundamentale Lehre aus zwei deutschen Diktaturen. Wer einmal erlebte, wozu Gestapo oder Stasi fähig waren, weiß: Geheimdienste mit polizeilichen Eingriffsbefugnissen sind ein Albtraum für jede freie Gesellschaft. Genau diese Brandmauer soll nun geschleift werden – ausgerechnet von einer Behörde, deren primäre Aufgabe der Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sein sollte.

Die heikle Frage nach den Zielpersonen

Wer wird eigentlich zur „Zielperson"? Selen lässt keinen Zweifel daran, wen er im Visier hat: Neben Spionen und Terroristen nennt er „gewaltbereite Verfassungsfeinde" – ein Begriff, der dehnbar ist wie ein Kaugummi. Bemerkenswert ist, dass Selen im selben Atemzug die größte Oppositionspartei des Landes anspricht. Unter seiner Führung wurde die AfD zunächst als „extremistischer Verdachtsfall", später als „gesichert rechtsextremistisch" eingestuft – bis ein Gericht diese Einstufung im Eilverfahren stoppte. Kritik aus der Partei wischt der Behördenchef mit dem Hinweis beiseite, er stelle sich „jeglicher Beleidigung, Diffamierung und Häme" entschlossen entgegen.

Doch wer schützt eigentlich den Bürger vor möglichen Übergriffen einer Behörde, die zunehmend zur Wahrnehmung politischer Aufgaben instrumentalisiert wird? Wenn dieselbe Stelle, die eine Oppositionspartei einstuft, künftig auch noch deren Mitglieder, Sympathisanten und vielleicht sogar deren Wähler digital durchleuchten darf – wo soll das enden?

Historische Parallelen, die niemand ignorieren sollte

Es gehört zur deutschen Erfahrung, dass jede Ausweitung staatlicher Überwachungsbefugnisse mit der Abwehr angeblich existenzieller Bedrohungen begründet wurde. Die DDR nannte sich „demokratisch" und installierte das engmaschigste Bespitzelungsnetz der europäischen Geschichte. Die heutigen Pläne, Bürger über ihre eigenen Endgeräte ausspionieren zu können, ohne dass eine konkrete Straftat vorliegen muss, lassen viele Beobachter aufhorchen. Schon heute reicht es nach geltender Rechtslage aus, wenn jemand den Staat „verächtlich zu machen" droht – ein Tatbestand, dessen Auslegung im Belieben der Behörden steht.

Die Souveränität des Bürgers steht auf dem Spiel

Was wir hier erleben, ist keine bloße technische Anpassung an neue Bedrohungslagen. Es ist eine Machtverschiebung. Wenn ein Geheimdienst künftig heimlich in private Geräte eindringen, biometrische Daten auswerten und mittels KI Persönlichkeitsprofile erstellen darf, dann verändert das das Verhältnis zwischen Staat und Bürger fundamental. Der mündige Bürger wird zum potenziellen Überwachungsobjekt – und zwar nicht erst dann, wenn er etwas verbrochen hat, sondern bereits dann, wenn jemand in einer Behörde meint, er könnte etwas vorhaben.

In Zeiten, in denen das Vertrauen in staatliche Institutionen ohnehin bröckelt, in denen die Bürger erleben, wie ihr Land politisch immer weiter in eine Schieflage gerät, wirken solche Pläne wie ein zusätzlicher Brandbeschleuniger. Wer das Misstrauen seiner Bürger gewinnen will, baut Überwachungsapparate aus. Wer ihr Vertrauen zurückgewinnen möchte, sollte den entgegengesetzten Weg gehen.

Was bleibt dem Bürger?

Angesichts wachsender staatlicher Begehrlichkeiten und einer Geldpolitik, die das Ersparte zunehmend entwertet, suchen immer mehr Menschen nach Möglichkeiten, ihre Unabhängigkeit zu wahren. Physische Edelmetalle wie Gold und Silber haben sich über Jahrtausende als verlässlicher Anker erwiesen – außerhalb des digitalen Zugriffs und unabhängig vom Wohlwollen staatlicher Stellen. Sie sind kein Allheilmittel, aber als Beimischung in einem breit gestreuten Vermögen leisten sie genau das, wofür sie geschaffen sind: sie bewahren Werte über Generationen hinweg.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Meinung unserer Redaktion wieder und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Rechts- oder Steuerberatung dar. Jeder Leser ist für seine Entscheidungen selbst verantwortlich und sollte gegebenenfalls einen qualifizierten Berater konsultieren.

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