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Kettner Edelmetalle
16.12.2025
13:25 Uhr

Unbegrenzte Haftung für Hersteller: Justizministerin plant radikale Verschärfung des Produkthaftungsrechts

Die neue Bundesjustizministerin Stefanie Hubig von der SPD macht ernst: Mit einem weitreichenden Gesetzentwurf will sie das deutsche Produkthaftungsrecht grundlegend umkrempeln. Was auf den ersten Blick wie ein Verbraucherschutz-Geschenk wirkt, könnte sich für die ohnehin gebeutelte deutsche Wirtschaft als weiterer Sargnagel erweisen.

Das Ende der Haftungsobergrenze

Der wohl brisanteste Punkt des Entwurfs, der am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden soll: Die bisherige Haftungsobergrenze von 85 Millionen Euro wird ersatzlos gestrichen. Künftig haften Hersteller finanziell unbegrenzt, wenn ihre Produkte Sachschäden oder Körperverletzungen verursachen. Eine Regelung, die insbesondere mittelständische Unternehmen vor existenzielle Herausforderungen stellen dürfte.

Hubig begründet den radikalen Schritt mit der zunehmenden Komplexität moderner Produkte. Man wolle es Betroffenen erleichtern, einen Schaden bei fehlerhaften Produkten nachzuweisen, so die Ministerin. Gerichte können künftig anordnen, dass Hersteller relevante Beweismittel im Prozess offenlegen müssen – eine Beweislastumkehr, die Unternehmen in die Defensive drängt.

Software und Künstliche Intelligenz im Visier

Besonders brisant ist die Ausweitung der Produkthaftung auf sämtliche Software-Produkte. Die Justizministerin argumentiert, es mache für Verbraucher keinen Unterschied, ob ein Schaden durch eine lockere Schraube oder durch fehlerhafte Software entstehe. Mit dieser Logik werden auch Systeme der Künstlichen Intelligenz vollumfänglich in den Anwendungsbereich des Gesetzes aufgenommen.

„Der Schaden kann der gleiche sein", so Hubig zur Begründung der Software-Einbeziehung.

Für die deutsche Tech-Branche, die ohnehin im internationalen Wettbewerb hinterherhinkt, könnte diese Regelung zum Innovationshemmnis werden. Während amerikanische und chinesische Unternehmen unter deutlich laxeren Haftungsbedingungen operieren, müssen deutsche Entwickler künftig mit dem Damoklesschwert unbegrenzter Haftungsrisiken leben.

EU-Vorgaben als Treiber – aber zu welchem Preis?

Die Modernisierung geht auf eine neue EU-Produkthaftungsrichtlinie zurück, die in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Es ist bemerkenswert, dass das Produkthaftungsrecht seit 36 Jahren nicht mehr angepasst wurde. Doch die Frage drängt sich auf: Muss Deutschland bei der Umsetzung europäischer Vorgaben wieder einmal den Musterschüler spielen und über das Ziel hinausschießen?

Das Gesetz soll am 9. Dezember 2026 in Kraft treten. Bis dahin haben Unternehmen Zeit, ihre Risikovorsorge anzupassen – oder ihre Produktion ins Ausland zu verlagern. Die neue Große Koalition unter Kanzler Merz scheint hier einen wirtschaftsfeindlichen Kurs der Vorgängerregierung fortzusetzen, anstatt den versprochenen Neuanfang für die deutsche Wirtschaft einzuleiten.

Verbraucherschutz oder Wirtschaftsbremse?

Während der verbesserte Verbraucherschutz grundsätzlich zu begrüßen ist, bleibt die Frage, ob die unbegrenzte Haftung nicht über das Ziel hinausschießt. In Zeiten, in denen deutsche Unternehmen bereits unter hohen Energiekosten, überbordender Bürokratie und Fachkräftemangel ächzen, könnte diese Regelung der sprichwörtliche Tropfen sein, der das Fass zum Überlaufen bringt.

Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Bei konkreten rechtlichen Fragen sollten Sie einen Fachanwalt konsultieren. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernehmen wir keine Haftung.

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