
Überwachungsstaat 2.0: BND soll künftig in Wohnungen eindringen und Cyberangriffe starten dürfen
Was nach einem dystopischen Thriller klingt, soll bald deutsche Realität werden: Die Bundesregierung plant eine beispiellose Ausweitung der Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes. Sabotageaktionen, Cyberangriffe gegen feindliche Systeme und das heimliche Eindringen in Privatwohnungen – all das soll dem Auslandsgeheimdienst künftig ausdrücklich gestattet sein. Ein Gesetzentwurf, der fundamentale Fragen zur Balance zwischen Sicherheit und Freiheitsrechten aufwirft.
Vom Informationssammler zum aktiven Akteur
Der BND war bislang primär ein Dienst der leisen Töne. Informationen beschaffen, auswerten, weiterleiten – das war sein Kerngeschäft. Doch diese Zeiten scheinen vorbei. Nach dem Willen der Großen Koalition unter Kanzler Merz soll der Auslandsgeheimdienst künftig selbst zur Waffe greifen dürfen. Cyberangriffe gegen gegnerische Streitkräfte, das Lahmlegen feindlicher IT-Systeme, ja sogar Sabotageaktionen im klassischen Sinne – all das sieht der neue Gesetzentwurf vor.
Besonders brisant: Die neuen Befugnisse erstrecken sich auch auf das Inland. Der BND soll ermächtigt werden, heimlich in Wohnungen einzudringen, um dort Spionagesoftware auf Computern zu installieren. Ein Vorgang, der noch vor wenigen Jahren undenkbar gewesen wäre und der die Grenzen zwischen Auslands- und Inlandsgeheimdienst gefährlich verschwimmen lässt.
Die „nationale Sonderlage" als Türöffner
Natürlich beteuert die Regierung, dass diese weitreichenden Eingriffe nicht willkürlich erfolgen sollen. Die sogenannten „operativen Anschlussbefugnisse" dürften nur im Fall einer „nationalen Sonderlage" zum Einsatz kommen. Dafür müsste zunächst der Nationale Sicherheitsrat eine „nachrichtendienstliche Sonderlage" beschließen. Anschließend wäre eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlamentarischen Kontrollgremium erforderlich.
Klingt nach hohen Hürden? Mag sein. Doch wer die Geschichte staatlicher Überwachung kennt, weiß: Einmal geschaffene Befugnisse werden selten zurückgenommen – sie werden ausgeweitet. Die Definition dessen, was eine „systematische Gefährdung" darstellt, liegt letztlich im Auge des Betrachters. Und in Zeiten, in denen bereits kritische Meinungsäußerungen als Gefahr für die Demokratie gebrandmarkt werden, sollte man hellhörig werden.
Gesichtserkennung und Fahrzeugdaten: Der gläserne Bürger rückt näher
Die Liste der neuen Befugnisse liest sich wie ein Wunschzettel für Überwachungsenthusiasten. Der BND soll künftig Gesichtserkennungssoftware einsetzen dürfen – eine Technologie, die in anderen Ländern bereits zu massenhafter Überwachung unbescholtener Bürger geführt hat. Fahrzeugdaten von Herstellern und Werkstätten sollen angefordert werden können: Standortdaten, gefahrene Routen, womöglich noch mehr.
Auch bei der Datenspeicherung zeigt sich der Appetit des Staates auf Information: Daten über Agenten fremder Mächte sollen künftig 15 statt 10 Jahre gespeichert werden dürfen. Selbst der bisher geltende Schutz für Minderjährige wird aufgeweicht – ihre Daten müssen nicht mehr automatisch gelöscht werden, wenn sie zufällig auf Bildern mit Zielpersonen erscheinen.
Quellen dürfen straffrei Verbrechen begehen
Besonders bemerkenswert ist die geplante Straffreiheit für BND-Quellen im Ausland. Diese sollen künftig autorisiert sein, bestimmte Straftaten zu begehen – etwa Einbrüche in Fahrzeuge, um Unterlagen zu entwenden. Der Staat legitimiert also Kriminalität, wenn sie seinen Zwecken dient. Ein moralischer Dammbruch, der weitreichende Fragen aufwirft.
Kompetenzgerangel vorprogrammiert
Der Gesetzentwurf birgt zudem erhebliches Konfliktpotenzial zwischen den Behörden. Der BND wird darin als „ziviler Auslandsnachrichtendienst" definiert, der jedoch „zentrale Aufgaben eines militärischen Nachrichtendienstes" wahrnehmen soll. Diese Zwitterstellung könnte im Ernstfall zu gefährlichen Kompetenzstreitigkeiten führen. Wer bestimmt das Lagebild? Wer trifft operative Entscheidungen? Im Kriegsfall wäre der BND nicht in die Strukturen der Streitkräfte eingebunden – ein potenzielles Chaos mit Ansage.
Ein Fazit, das nachdenklich stimmt
Die Bedrohungslage hat sich zweifellos verändert. Cyberangriffe, hybride Kriegsführung, die aggressive Politik Russlands – all das erfordert Antworten. Doch rechtfertigt dies einen derart massiven Ausbau geheimdienstlicher Befugnisse? Die Geschichte lehrt uns Vorsicht: Überwachungsinstrumente, einmal geschaffen, entwickeln ein Eigenleben. Sie werden ausgeweitet, missbraucht, gegen jene gerichtet, die sie eigentlich schützen sollten.
In Zeiten, in denen das Vertrauen der Bürger in staatliche Institutionen ohnehin erschüttert ist, sendet dieses Gesetz ein fatales Signal. Statt die Ursachen von Unsicherheit zu bekämpfen – etwa durch konsequente Grenzsicherung und eine Migrationspolitik, die diesen Namen verdient – setzt die Regierung auf immer mehr Überwachung. Der Preis für vermeintliche Sicherheit könnte am Ende die Freiheit selbst sein.
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