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Tesla-Werk Grünheide: Haltlose Vorwürfe gegen Gewerkschafter entpuppen sich als Luftnummer

Tesla-Werk Grünheide: Haltlose Vorwürfe gegen Gewerkschafter entpuppen sich als Luftnummer

Was sich im Tesla-Werk im brandenburgischen Grünheide abspielt, liest sich wie ein Wirtschaftskrimi – nur dass am Ende nicht der vermeintliche Täter, sondern die Ankläger mit leeren Händen dastehen. Die forensische Auswertung eines beschlagnahmten Laptops hat ergeben, was der betroffene IG-Metall-Gewerkschafter von Anfang an beteuert hatte: Es gab keine heimlichen Aufnahmen. Keine Audiodateien, keine Mitschnitte, nichts. Die schweren Anschuldigungen lösen sich in Luft auf wie Morgennebel über der märkischen Heide.

Polizeieinsatz wegen eines Phantoms

Rückblende: Im Februar dieses Jahres war es nach einer Betriebsratssitzung im Tesla-Werk zu einem aufsehenerregenden Polizeieinsatz gekommen. Vertreter des Unternehmens sowie Mitglieder einer als managementnah geltenden Liste hatten einem IG-Metall-Vertreter vorgeworfen, die vertrauliche Zusammenkunft heimlich mit seinem Laptop aufgezeichnet zu haben. Die Konsequenzen folgten prompt und mit bemerkenswerter Härte: Sicherheitskräfte eskortierten den Mann vom Werksgelände, sein Computer wurde beschlagnahmt. Tesla erstattete Anzeige, die Staatsanwaltschaft Frankfurt an der Oder leitete Ermittlungen ein – wegen möglicher Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes und eines potenziellen Verstoßes gegen das Betriebsverfassungsgesetz.

Werksleiter André Thierig setzte noch einen drauf. Wenige Stunden nach dem Vorfall verschickte er eine Rundmail an die gesamte Belegschaft, in der er die Vorwürfe öffentlich machte und der Gewerkschaft unfaires Verhalten unterstellte. Ein „aufmerksames Betriebsratsmitglied" habe den Gewerkschafter angeblich auf frischer Tat ertappt. Man fragt sich unwillkürlich: Ertappt wobei genau?

Schmutzkampagne vor der Betriebsratswahl?

Der Zeitpunkt des Vorfalls war alles andere als zufällig. Die Betriebsratswahlen standen unmittelbar bevor, die Stimmung im Werk war ohnehin aufgeheizt. Jan Otto, Bezirksleiter der IG Metall, fand deutliche Worte: Die Werkleitung habe mit falschen Behauptungen in die Betriebsratswahl eingegriffen und durch dreiste Anschuldigungen eine regelrechte Schmutzkampagne losgetreten. Angesichts der nun vorliegenden Ermittlungsergebnisse gewinnt dieser Vorwurf erheblich an Gewicht.

Denn die Wahl Anfang März endete für die IG Metall mit einem empfindlichen Rückschlag. Die Gewerkschaft verlor Stimmanteile und landete nur auf dem zweiten Platz – hinter der Liste „Giga United" um die amtierende Betriebsratsvorsitzende, der eine bemerkenswerte Nähe zum Management nachgesagt wird. 24 von 37 Sitzen gingen an Listen ohne gewerkschaftliche Bindung. Ein Ergebnis, das in Deutschlands größtem ostdeutschen Autowerk aufhorchen lässt.

Juristisches Nachspiel mit Sprengkraft

Die IG Metall will das Wahlergebnis nicht hinnehmen und hat beim Arbeitsgericht Frankfurt an der Oder einen Beschlussantrag zur Feststellung der Unwirksamkeit der Wahl eingebracht. Die Begründung: zahlreiche Einschüchterungsversuche, Drohungen und eine systematisch ungleiche Behandlung der Kandidaten durch die Tesla-Werkleitung während des Wahlkampfes. Der nun entkräftete Laptop-Vorwurf dürfte in diesem Verfahren eine zentrale Rolle spielen.

Weder die Staatsanwaltschaft noch Tesla haben sich bislang zu den fehlenden Aufnahmen auf dem beschlagnahmten Gerät geäußert. Das Schweigen spricht Bände.

Ein Lehrstück über Arbeitnehmerrechte

Was bleibt, ist ein bitterer Nachgeschmack. Ein Gewerkschafter wurde öffentlich an den Pranger gestellt, vom Werksgelände geworfen und kriminalisiert – auf Basis von Vorwürfen, die sich als haltlos erwiesen haben. Man muss kein glühender Gewerkschaftsanhänger sein, um zu erkennen, dass hier etwas grundlegend schiefgelaufen ist. In einem Land, das sich seiner Arbeitnehmerrechte und seiner Mitbestimmungskultur rühmt, sollte ein solches Vorgehen eines internationalen Großkonzerns nicht einfach achselzuckend hingenommen werden.

Es ist bezeichnend, dass ausgerechnet ein amerikanischer Technologiekonzern, dessen Chef Elon Musk nicht gerade für seine Gewerkschaftsfreundlichkeit bekannt ist, im Herzen Brandenburgs die bewährten Strukturen der deutschen Betriebsverfassung derart unter Druck setzt. Die Frage, ob die deutsche Politik hier entschieden genug die Interessen der heimischen Arbeitnehmer verteidigt, drängt sich geradezu auf. Denn eines steht fest: Wer Arbeitsplätze schafft, hat damit noch lange nicht das Recht erworben, die Spielregeln des deutschen Arbeitsrechts nach eigenem Gutdünken umzuschreiben.

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