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Kettner Edelmetalle
27.07.2026
06:02 Uhr

Terror in Berlin: Ein Attentäter, den man laufen ließ – und eine Senatorin, die jetzt „prüfen“ will

Es gibt Sätze, die in diesem Land inzwischen wie ein Ritual heruntergebetet werden. „Wir müssen das auf den Prüfstand stellen.“ Nach dem islamistischen Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day am vergangenen Samstag hat die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) genau diesen Satz gefunden – bezogen auf das Jugendstrafrecht. Man brauche, so erklärte sie gegenüber dem Tagesspiegel, eine unabhängige wissenschaftliche Studie, die überprüfe, ob die gesetzlichen Maßstäbe zur Reife und Verantwortungsfähigkeit junger Straftäter noch dem heutigen Stand der Entwicklungsforschung entsprächen. Erst danach lasse sich beurteilen, ob das Jugendstrafrecht noch zu den aktuellen Gegebenheiten passe.

Eine Studie. Nach einem Terroranschlag. Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen.

Die Chronologie eines Behördenversagens

Denn dieser Fall ist keine juristische Grauzone, über die Forscher jahrelang brüten müssten. Er ist eine Aneinanderreihung von Entscheidungen, die jeder Bürger mit gesundem Menschenverstand für falsch gehalten hätte – und zwar schon damals, nicht erst im Nachhinein.

Der mutmaßliche Täter, Abdul Ballout, 21 Jahre alt, 2005 in Berlin geboren, Sohn libanesischer Eltern, war den Behörden seit Jahren bekannt. Mit 17 die erste Verurteilung: Körperverletzung und räuberische Erpressung. Ein Schlag auf einem Schulhof, ein geraubter Kopfhörer. Danach die Radikalisierung, die Begeisterung für den „Islamischen Staat“. Im Mai 2025 soll er über die Türkei in den Libanon gereist sein, um von dort nach Syrien zu gelangen und sich dem IS im bewaffneten Kampf anzuschließen. Der Plan scheiterte, im Libanon wurde er festgesetzt und wegen Anstiftung zu religiösen und konfessionellen Konflikten zu drei Monaten Haft verurteilt.

Und dann? Dann kehrte er als deutscher Staatsbürger zurück. Mitte November Festnahme am Flughafen. Verurteilung durch ein Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und Verbreitung von IS-Propaganda: ein Jahr und zehn Monate Jugendstrafe. Doch das Gericht stellte ihn unter Vorbewährung. Er sollte einige Monate Zeit bekommen, das Gericht davon zu überzeugen, dass er die Bewährung verdiene. Er kam auf freien Fuß.

Zwei Monate später verübte er den Anschlag auf den Berliner CSD.

Die „sittliche Reife“ eines Kindes – bei einem IS-Kämpfer in spe

Besonders bitter: Ballout war zu dem Zeitpunkt, als er sich dem IS anschließen wollte, längst erwachsen. Das deutsche Strafrecht erlaubt es Gerichten dennoch, bei Heranwachsenden zwischen 18 und 20 Jahren das Jugendstrafrecht anzuwenden. Geprüft werden muss, ob eine sogenannte Jugendverfehlung vorliegt. Im Fall Ballout kam das Gericht zu dem Ergebnis, dieser Mann habe die sittliche und geistige Reife eines Jugendlichen unter 18 Jahren besessen.

Ein Mann, der planvoll durch drei Länder reist, um sich einer Terrormiliz anzuschließen, gilt vor deutschen Gerichten also als unreifer Halbwüchsiger. Wer hier noch von einem Konstruktionsfehler im Gesetz sprechen will, hat den Kern verfehlt: Die Ausnahme ist zur Regel geworden. Das Gesetz hätte längst eine harte Sanktion erlaubt – die Generalstaatsanwaltschaft hatte sogar Berufung eingelegt und eine höhere Jugendstrafe gefordert, für die es keine Bewährung gibt. Ballout hätte in Haft sitzen können. Er saß nicht.

Wenn „Prüfen“ zum Ersatz für Handeln wird

Man kennt das Muster. Nach jeder Bluttat folgen Betroffenheitsbekundungen, dann Ankündigungen, dann Arbeitsgruppen, dann Studien – und am Ende bleibt alles, wie es war. Messerverbotszonen in Bahnhöfen, Waffenverbotszonen in Innenstädten, Symbolpolitik als Beruhigungspille für eine Bevölkerung, die längst begriffen hat, dass der Staat sein Kernversprechen nicht mehr hält: Schutz von Leib und Leben.

Es geht nicht um ein Erkenntnisdefizit. Es geht um ein Umsetzungsdefizit. Wer mehrfach versucht, sich einer Terrororganisation anzuschließen, wer IS-Propaganda verbreitet, gehört nicht unter Vorbewährung auf die Straße, sondern hinter Gitter. Dass Richter und Staatsanwaltschaften in Deutschland regelmäßig entgegengesetzt entscheiden, ist keine Frage der Entwicklungsforschung, sondern eine Frage politischer Kultur – jener Kultur des Wegschauens, die über zwei Jahrzehnte hinweg in Deutschland gewachsen ist und die durch die Grenzöffnungspolitik ab 2015 endgültig zementiert wurde.

Der Preis des Wegschauens

Ballout ist inzwischen tot. Nach dem Anschlag versteckte er sich in einer Gartenlaube in Berlin-Wedding, wurde von Fahndern aufgespürt und soll ein SEK mit einer Waffe attackiert haben, woraufhin er erschossen wurde. Damit endet ein Fall – aber nicht das Problem.

Die Kriminalitätsstatistiken in Deutschland haben Rekordniveau erreicht, Messerangriffe gehören zum Alltagsbild, und die Reaktion der politischen Klasse besteht aus Sprachregelungen, Prüfaufträgen und dem ewigen Verweis auf laufende Verfahren. Dass ein Großteil der Bevölkerung diese Politik nicht mehr erträgt, ist keine Meinung unserer Redaktion allein, sondern Umfrage für Umfrage messbar. Die Bürger wollen keine Studien. Sie wollen konsequente Anwendung bestehender Gesetze, kontrollierte Grenzen, Abschiebung von Gefährdern – und Politiker, die für Deutschland regieren statt gegen es.

Was bleibt

Auch die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz hat in dieser Frage bislang mehr angekündigt als geliefert. Solange ein Rechtsstaat seine gefährlichsten Insassen aus Prinzipientreue zu Reifekonzepten aus den Siebzigern freilässt, wird jede Studie nur eines dokumentieren: den Zustand eines Landes, das seine Prioritäten verloren hat.

In Zeiten, in denen selbst die elementare Sicherheit nicht mehr garantiert ist und der Staat wachsende Schuldenberge auftürmt, wenden sich viele Bürger dem Beständigen zu. Physisches Gold und Silber gehören seit Jahrtausenden zu jenen Werten, die keine Regierung durch Beschluss entwerten oder durch Untätigkeit ruinieren kann – als solide Beimischung in einem breit gestreuten Vermögen behalten sie ihre Bedeutung, gerade wenn das Vertrauen in staatliche Institutionen erodiert.

Haftungsausschluss: Dieser Beitrag stellt keine Anlageberatung, Steuerberatung oder Rechtsberatung dar. Die dargestellten Inhalte spiegeln die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wider. Jeder Leser ist verpflichtet, sich eigenständig zu informieren und bei Bedarf einen unabhängigen Rechts-, Steuer- oder Finanzberater hinzuzuziehen. Für Anlageentscheidungen und deren Folgen trägt jeder Anleger die alleinige Verantwortung. Eine Haftung für Vermögensschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen.

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